Die wichtigsten Fragen zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz
Der Nichtraucherschutz ist zu einem zunehmend wichtigen Thema geworden. So gibt es beispielsweise ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und auch in Restaurants oder Kneipen ist das Rauchen nur noch eingeschränkt möglich.
Für den Arbeitsplatz gilt, dass es zwar kein generelles Rauchverbot gibt, allerdings müssen auch hier Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Schwangeren Arbeitnehmerinnen muss der Arbeitgeber beispielsweise einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der absolut rauchfrei ist.
Ansonsten darf geraucht werden, wenn durch entsprechende Vorrichtungen zur Be- und Entlüftung sichergestellt ist, dass der Rauch möglichst zeitnah abziehen kann. Hinzu kommt dann aber noch, dass sich Arbeitnehmer, die nicht rauchen, nicht von dem Rauch gestört fühlen dürfen.
Die meisten Arbeitgeber haben daher bestimmt, dass das Rauchen nur noch außerhalb der Arbeitsstätte erlaubt ist. Für rauchende Mitarbeiter stellt sich nun jedoch die Frage, wie weit die Vorschriften des Arbeitgebers gehen dürfen.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz:
• Kann der Arbeitgeber ein generelles Rauchverbot während der Arbeitszeit aussprechen?
Während der Arbeitszeit darf der Arbeitgeber das Rauchen generell verbieten. Da er auf dem Firmengelände das Hausrecht besitzt, kann er zudem bestimmen, dass auf dem gesamten Firmengelände nicht geraucht werden darf. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen darf der Arbeitgeber aber kein Rauchverbot aussprechen.
• Muss der Arbeitgeber einen Raum oder einen Bereich für Raucher einrichten, wenn es kein generelles Rauchverbot gibt?
Der Arbeitgeber muss keinen bestimmten Bereich für Raucher einrichten, also weder einen Raucherraum noch eine ungeschützte oder überdachte Raucherecke im Freien. Zudem hat der Arbeitgeber jederzeit die Möglichkeit, einen bestehenden Raucherbereich wieder abzuschaffen.
• Muss die Zeit, die für Rauchpausen genutzt wird, nachgearbeitet werden?
Der Arbeitgeber kann fordern, dass die Zeiten, die für Rauchpausen benötigt werden, nicht länger ausfallen dürfen als die üblichen Höchstdauern von Pausen. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass die Zeiten nachgearbeitet werden, denn dies würde einer Änderung des Arbeitsvertrages gleichkommen, die ihrerseits aber an die Zustimmung beider Seiten gebunden ist.
• Ist die Zustimmung des Betriebsrates für ein Rauchverbot notwendig?
Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitspracherecht, wenn es um die Betriebsordnung oder um Verhaltensvorschriften für Arbeitnehmer geht.
Da auch ein Rauchverbot verbindlich vorschreibt, wie sich Arbeitnehmer zu verhalten haben, hat der Betriebsrat hier ein Mitspracherecht und muss einem Rauchverbot folglich zustimmen.
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Thema: Die wichtigsten Fragen zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz
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