Was spricht für einen Teilzeit-Job? 1. Teil

Was spricht für einen Teilzeit-Job? 1. Teil

Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche bleibt nicht viel Freizeit übrig. Zumal neben dem Job auch der Haushalt gemacht werden will und verschiedene Erledigungen und Termine anstehen. Mit Blick auf die sogenannte Work-Life-Balance kann deshalb durchaus eine Überlegung wert sein, auf ein Teilzeitmodell umzusteigen. Wer gerade mitten in der Berufsausbildung steckt, hat natürlich wenig Möglichkeiten, seine Arbeitszeit zu reduzieren.

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Was spricht für einen Teilzeit-Job 1. Teil

Doch mit dem Start des Berufslebens kann sich der Arbeitnehmer für einen Teilzeit-Job entscheiden. Gleichzeitig ist er nicht für immer an diese Entscheidung gebunden. Denn durch die Brückenteilzeit hat der Gesetzgeber ein Instrument auf den Weg gebracht, das die Rückkehr zur Vollzeitstelle garantiert.

Trotzdem stellen sich einige Fragen. Was überhaupt für einen Teilzeit-Job spricht, welche Teilzeitmodelle es gibt oder was sich durch die Tätigkeit in Teilzeit verändert, zum Beispiel.

Solche Fragen klären wir in einem zweiteiligen Beitrag!:

Was spricht für einen Teilzeit-Job?

Die Arbeitswelt hat sich verändert. Früher war es normal, eine Ausbildung zu absolvieren und anschließend bis zur Rente im erlernten Beruf zu arbeiten. Oft blieb sogar der Arbeitgeber stets der gleiche.

Heute enthält ein Lebenslauf oft deutlich mehr Stationen. Anders als früher werden dabei Arbeitgeberwechsel aber nicht negativ gesehen. Schließlich lernt der Arbeitnehmer bei jeder Stelle etwas Neues dazu. Außerdem sind die wenigsten Lebensläufe geradlinig. Viele Arbeitnehmer absolvieren eine zweite Ausbildung oder haben Brüche und Lücken in ihrem Werdegang.

Ein anderer Aspekt ist, dass sich die Berufe selbst verändert haben. Einige Traditionsberufe sind ausgestorben, andere Tätigkeiten haben sich weiterentwickelt oder neue Schwerpunkte bekommen, manche Jobs sind ganz neu entstanden. So etwas wie typische Männer- und Frauenberufe gibt es praktisch nicht mehr.

Hinzu kommt ein geändertes Lebensumfeld. In vielen Familien wollen sich beide Partner beruflich verwirklichen. Manchmal bleibt der Familie auch gar keine andere Wahl, wenn sie einen gewissen Standard leben will.

Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, das Berufsleben, das Private und die Freizeit zu gestalten, stetig gewachsen. Vor allem für die Jüngeren wird es dadurch nicht einfacher, sich festzulegen, wohin die Reise gehen soll.

Es steht außer Frage, dass Arbeit ein Muss ist, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Daran führt kein Weg vorbei. Aber der Arbeitnehmer kann die Situation anders lösen, als es früher möglich war.

Durch eine Teilzeitstelle kann er sich Freiräume schaffen. Auf diese Weise hat er ein sicheres Einkommen und verliert den beruflichen Anschluss nicht.

Gleichzeitig kann er einige Vorteile für sich nutzen:

  • Durch die reduzierte Arbeitszeit lassen sich Beruf und private Interessen besser miteinander vereinen.

  • Der Arbeitnehmer kann die gewonnene Zeit in die Erziehung seiner Kinder oder die Pflege eines Angehörigen investieren.

  • Es wird leichter, eine Weiterbildung oder ein Fernstudium zu absolvieren, um sich so bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern.

  • Der Arbeitnehmer kann sich ehrenamtlich engagieren oder seinem Hobby in größerem Umfang nachgehen.

  • Vielleicht möchte sich der Arbeitnehmer ein zweites Standbein aufbauen. Durch die Teilzeitstelle bleibt er finanziell abgesichert.

  • Gesundheitliche Einschränkungen machen es eventuell schwer, einen Vollzeitjob auszuüben. Ein Teilzeitjob kann die Berufstätigkeit dann womöglich erhalten.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, gab es auch früher schon. Allerdings war nicht gesagt, dass der Arbeitnehmer später wieder in seine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren konnte. Das hat sich 2019 geändert. Seitdem gibt es nämlich die sogenannte Brückenteilzeit.

Durch diese gesetzliche Regelung kann der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren in Teilzeit tätig wird und danach wieder in Vollzeit arbeitet.

Warum der Arbeitnehmer weniger arbeiten will, spielt keine Rolle. Ob die Pflege eines Angehörigen, die Kinderbetreuung, eine berufliche Weiterbildung oder rein private Gründe die Ursache sind, ist egal.

Der Arbeitnehmer kann die Regelung nutzen, wenn zwei andere Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. In dem Unternehmen sind mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt.

  2. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.

In kleineren Betrieben greift die gesetzliche Regelung grundsätzlich nicht. Trotzdem kann sich der Arbeitnehmer natürlich auf freiwilliger Basis mit seinem Arbeitgeber auf ein anderes Arbeitszeitmodell einigen.

Wechselt der Arbeitnehmer in eine Teilzeitbeschäftigung, kommen verschiedene Varianten in Frage. Im Arbeitsvertrag wird dann festgehalten, wie viele Stunden die Arbeitszeit umfasst und wie sie sich verteilt.

Klassische Teilzeit

Bei der klassischen Teilzeit verringert sich die tägliche Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer geht also nach wie vor an fünf Tagen pro Woche arbeiten. Allerdings ist er dann nicht mehr acht Stunden lang tätig, sondern zum Beispiel nur fünf oder sechs Stunden lang.

Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet täglich von 8 bis 13 Uhr.

Variable Teilzeit

Beim variablen Teilzeitmodell verkürzt sich die wöchentliche Arbeitszeit. Gleichzeitig können die Tage, an denen der Arbeitnehmer tätig ist, verbindlich vereinbart oder flexibel aufgeteilt werden.

Beispiel: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist die Arbeitszeit festgelegt, so dass der Arbeitnehmer montags und dienstags jeweils acht Stunden und freitags vier Stunden im Betrieb ist.

Möglich wäre aber auch, dass nur zwei Tage festgelegt sind und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einem dritten Tag dann einsetzt, wenn er ihn braucht.

Saisonale Teilzeit

Die saisonale Teilzeit verkürzt die Arbeitszeit letztlich nicht, sondern teilt sie nur anders auf. Maßgeblich dabei ist die saisonale Auslastung, die darüber entscheidet, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet.

Beispiel: Der Arbeitnehmer ist in einem Ausflugsrestaurant mit Biergarten beschäftigt und hat regulär eine 30-Stunden-Woche. Da im Sommer viel Arbeit anfällt, arbeitet er von Mai bis August jeweils 40 Stunden pro Woche.

Die zusätzlichen Stunden gleicht er zwischen Januar und April aus. Weil dann weniger zu tun ist, arbeitet er in diesen Monaten nämlich nur 20 Stunden pro Woche. In der übrigen Zeit bleibt es bei den regulären 30 Arbeitsstunden.

Vollzeitnahe Teilzeit

Von einer vollzeitnahen Teilzeit wird gesprochen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 30 Stunden beträgt. Denn in diesem Fall ist der Umfang näher an einer Vollzeitbeschäftigung als an einem Teilzeitjob. Interessant ist dieses Modell vor allem für Fach- und Führungskräfte, die zwar etwas kürzer treten, ihre Position aber beibehalten möchten.

Oft ist es bei diesem Modell dann auch so, dass der Arbeitnehmer recht frei und abhängig von der Situation entscheiden kann, ob er früher Feierabend macht oder sich einen freien Tag pro Woche herausarbeitet.

Jobsharing

Das Jobsharing sieht vor, dass sich zwei Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle teilen, indem jeder von ihnen halbtags arbeitet. Die Aufteilung der Arbeitszeit kann entweder klassisch oder variabel erfolgen.

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Möglich ist also, dass beide Arbeitnehmer an fünf Tagen pro Woche je vier Stunden tätig sind. Alternativ können die beiden aber auch im Wechsel zwei und drei volle Acht-Stunden-Tage übernehmen.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

Ein Gedanke zu „Was spricht für einen Teilzeit-Job? 1. Teil“

  1. Ich habe mich letztens als Freiberufler gemeldet, um nebenbei mit meinen Zeichnungen Geld zu verdienen… Nun kann ich aber noch nicht vollständig von dem Geld, das ich durch die Aufträge bekomme leben, auch wenn es immer mehr wird…^^
    Die klassische Teilzeit würde wohl für mich ausreichen, toller Artikel <3

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