Einen Job ablehnen – Infos und Tipps

Einen Job ablehnen – Infos und Tipps

Anfangs klang alles noch sehr gut und vielversprechend. Doch je mehr Zeit vergeht, desto größer werden die Zweifel, ob der Job wirklich die richtige Wahl ist. Irgendwann sind die Bedenken so groß, dass der Bewerber ernsthaft überlegt, das Jobangebot auszuschlagen. Doch kann der Bewerber einen Job überhaupt ablehnen? Und was sollte er dabei beachten?

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Einen Job ablehnen - Infos und Tipps

Wir haben Infos und Tipps!:

Mögliche Gründe, um einen Job abzulehnen

Absagen eines Jobangebots sind längst nicht so selten, wie vielleicht vermutet. Umfragen zeigen, dass rund 30 Prozent aller Bewerber einen angebotenen Job doch nicht annehmen.

Dabei kann es verschiedene Gründe für diese Entscheidung geben:

  • Der Einstellungsprozess zog sich zu sehr in Länge, sodass inzwischen kein Interesse mehr besteht oder der Bewerber ein anderes, besseres Angebot bekommen hat.

  • Die Vergütung für die Tätigkeit war zu niedrig oder die Arbeitszeiten waren unattraktiv.

  • Der Personaler hat sich im Vorstellungsgespräch unangenehm verhalten.

  • Im Bewerbungsprozess hat das Unternehmen keine Transparenz gezeigt, den Bewerber mit Ausreden hingehalten oder ihm nicht die Wahrheit gesagt.

  • Beim Bewerber ist einfach ein ungutes Bauchgefühl aufgekommen.

Fühlt sich der Bewerber unwohl, ist er mit dem Jobangebot nicht zufrieden oder ist er aus anderen Gründen nicht von einer Tätigkeit in dem Unternehmen überzeugt, kann er den Job ruhigen Gewissens ablehnen.

Letztlich ist niemandem geholfen, wenn er zusagt, nur um dann kurze Zeit später wieder zu kündigen. Und weil gut jeder dritte Bewerber abspringt, sind Arbeitgeber durchaus damit vertraut, mit Jobabsagen umzugehen.

Anzeichen, die gegen einen Job sprechen

Wenn sich Zweifel und Bedenken breit machen, kommt das ungute Gefühl meist nicht von ungefähr. Vielmehr gibt es Signale, die darauf hinweisen, dass der Job oder der Arbeitgeber und der Bewerber nicht zusammenpassen.

Zu diesen Anzeichen gehört zum Beispiel ein Personaler, der auf das Bewerbungsgespräch überhaupt nicht vorbereitet war. Denn damit signalisiert er, dass das Interesse, einen neuen Mitarbeiter zu finden, offenbar nicht besonders groß ist.

Hält sich das Unternehmen nicht an die üblichen Abläufe und Normen im Bewerbungsverfahren, erweckt das ebenfalls wenig Vertrauen.

Auch ein Personaler, der sich negativ über das Unternehmen, die Kollegen und Mitarbeiter oder andere Bewerber äußert, ist kein gutes Zeichen. Gleiches gilt andersherum, also wenn der Personaler in höchsten Tönen schwärmt und deutlich überzogen für das Unternehmen wirbt.

Skeptisch sollte der Bewerber außerdem werden, wenn sehr viele Stellen ausgeschrieben sind und im Unternehmen überwiegend Mitarbeiter tätig sind, die erst vor kurzem eingestellt wurden.

Sofern es sich nicht um eine neue Niederlassung handelt oder das Unternehmen keine umfangreiche Umstrukturierung vornimmt, ist es ein Warnsignal, wenn Mitarbeiter nicht lange bei einem Arbeitgeber bleiben oder ein Unternehmen seine Stellen nicht besetzen kann.

Daneben kann ein ungutes Gefühl in fehlenden Perspektiven begründet sein. Grundsätzlich sollten sowohl der Bewerber als auch der Arbeitgeber auf eine längerfristige Zusammenarbeit abzielen.

Dazu gehört auch, dass der Bewerber die Aussicht hat, sich beruflich weiterzuentwickeln, aufzusteigen und mehr zu verdienen. Steht nichts von alledem zur Debatte, sollte der Bewerber auf sein Bauchgefühl vertrauen und sich nach einer anderen Stelle umsehen.

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4 Tipps, um einen Job professionell abzulehnen

Obwohl Jobabsagen keine Seltenheit sind, sind sie mitunter etwas heikel. Es macht zwar wenig Sinn, eine Stelle anzunehmen, bei der der Bewerber von Anfang an kein gutes Gefühl hat. Aber er will sich andererseits auch keine Wege verbauen.

Damit dem Bewerber die Entscheidung nicht angekreidet werden kann, sollte er folgende Tipps beherzigen:

  1. Höflich bleiben

Eine alte Weisheit besagt, dass man sich im Leben immer zweimal trifft. Der Bewerber kann nicht wissen, wohin ihn sein beruflicher Weg noch führt und ob er dem Personaler an anderer Stelle wieder begegnet.

Aus diesem Grund sollte er höflich und respektvoll auftreten. Er sollte sich für die Zeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

Gut ist außerdem, wenn er eine persönliche Anmerkung wie „ich habe mir die Entscheidung nicht leichtgemacht“ hinzufügt. Das wirkt sympathisch und ebnet den Weg, um beruflich in Kontakt zu bleiben.

  1. Einen sachlichen Grund nennen

Grundsätzlich ist der Bewerber nicht dazu verpflichtet, seine Entscheidung gegen den Job zu begründen. Aber der Arbeitgeber möchte gerne wissen, warum die Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Der Bewerber sollte dann einen sachlichen Grund für die Jobabsage nennen.

Keine gute Idee ist, eine lange Liste an Gründen aufzuzählen. Auch auf persönliche Argumente sollte der Bewerber verzichten. Persönliche Argumente wären zum Beispiel, wenn der Bewerber erklärt, dass ihm der Personaler unsympathisch war oder er nach dem Gespräch ein komisches Gefühl hatte.

Solche Begründungen wirken nicht professionell und können dem Bewerber negativ ausgelegt werden. Insbesondere wenn es um eine höhere Position geht, könnten die Aussagen sogar in der Branche die Runde machen. Der Bewerber ist deshalb am besten beraten, wenn er es bei einem sachlichen Absagegrund belässt.

  1. Zeitnah absagen

Sobald der Bewerber weiß, dass er den Job ablehnen wird, sollte er das Unternehmen über seine Entscheidung informieren. Ob es bisher nur eine mündliche Zusage gab oder der Bewerber den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat, spielt dabei keine Rolle.

So oder so muss sich der Arbeitgeber nach einem Ersatz umsehen. Es wäre nicht fair, die Suche nach einem anderen Mitarbeiter zu behindern. Deshalb sollte der Bewerber zeitnah absagen.

  1. Schriftlich und zusätzlich eventuell auch mündlich absagen

Der Bewerber sollte dem Ansprechpartner für seine Bewerbung eine E-Mail schicken und darin freundlich erklären, dass er den Job nicht annehmen wird. Zusätzlich dazu kann der Bewerber den zuständigen Personaler auch kurz anrufen. Die Absage noch einmal mündlich zu bestätigen, lässt den Bewerber souverän und professionell wirken.

Eine schriftliche Absage ist vor allem dann unumgänglich, wenn der Bewerber den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat. Denn in diesem Fall ist es keine einfache Absage mehr, sondern eine Kündigung, die das Vertragsverhältnis wieder auflöst.

Kündigt der Bewerber den Arbeitsvertrag nicht und tritt den Job einfach nicht an, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, sowie Performance Recruiter bei Mitarbeiterwerk, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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