Die Vorteile und Nachteile des Aufhebungsvertrags

Die Vorteile und Nachteile des Aufhebungsvertrags 

Ein Arbeitsvertrag wird einvernehmlich geschlossen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich also einig darüber, dass sie zusammenarbeiten möchten und vereinbaren folglich die Bedingungen für diese Zusammenarbeit im Arbeitsvertrag. Genauso einvernehmlich wie sie den Arbeitsvertrag schließen, können sie ihn aber auch wieder auflösen.

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Dies erfolgt durch einen Aufhebungsvertrag, manchmal auch Auflösungsvertrag genannt. An bestimmte Voraussetzungen ist ein Aufhebungsvertrag dabei nicht gebunden.

Es muss also keinen konkreten Anlass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben und die beiden Vertragsparteien können frei aushandeln, wann und zu welchen Konditionen der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt. Was im ersten Moment nach einer vorteilhaften Lösung für beide Seiten klingt, kann in der Praxis aber durchaus Nachteile mit sich bringen.

Welche Plus- und Minuspunkte bei einem Aufhebungsvertrag bedacht werden sollten,
fasst die folgende Übersicht zusammen:
 
 

Die Vorteile des Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer

Möchte ein Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis beenden, dabei aber eine Kündigung vermeiden, kann es für ihn vorteilhaft sein, sich mit seinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Aber auch wenn der Wunsch nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgeht, kann der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag von Pluspunkten profitieren. 

Ein Aufhebungsvertrag bietet dem Arbeitnehmer nämlich die Vorteile, dass er

·         das bestehende Arbeitsverhältnis kurzfristig und flexibel auflösen kann. Möchte er eine andere Stelle antreten, muss er somit die Kündigungsfrist nicht abwarten, sondern kann zeitnah bei seinem neuen Arbeitgeber anfangen. Aber auch wenn es Spannungen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gibt, kann das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag kurzfristig beendet werden.

·         die Bedingungen bei seinem Ausscheiden mit dem Arbeitgeber aushandeln kann. Dies wiederum gilt nicht nur für den Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Stattdessen kann beispielsweise auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält.

·         so einer Kündigung durch seinen Arbeitgeber zuvorkommen kann. Vor allem als Ersatz für eine verhaltsbedingte oder gar eine außerordentliche und fristlose Kündigung kann ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer eine sehr vorteilhafte Alternative sein. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass auf diese Weise die Gründe für die arbeitgeberseitige Kündigung nicht publik werden. 

Die Nachteile des Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer

Ein Aufhebungsvertrag bedeutet letztlich immer auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Guten auseinandergehen. Trotzdem kann ein Aufhebungsvertrag gerade für den Arbeitnehmer große Nachteile haben:

·         Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes keinerlei Anwendung. Auch der besondere Kündigungsschutz, der beispielsweise für schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Schwangere gilt, wird nicht berücksichtigt.

Der Betriebsrat wird, anders als bei einer Kündigung, ebenfalls nicht gehört. Um sich nicht in eine ungünstige Lage zu bringen, muss der Arbeitnehmer also sehr genau durchlesen, welche Vereinbarungen er da unterschreibt.

·         Beendet der Arbeitnehmer sein bestehendes Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag und klappt es dann nicht gleich mit einer neuen Stelle, sondern ist er auf Arbeitslosengeld angewiesen, muss er mit einer Sperrzeit rechnen.

Die Arbeitsagentur wertet die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nämlich so, als habe der Arbeitnehmer zu seiner nun eingetreten Arbeitslosigkeit aktiv beigetragen. Dies wiederum kann nicht nur zu einer Sperre bei der Arbeitslosengeldauszahlung führen, sondern auch die Anspruchsdauer verkürzen.

·         Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, kann diese Entscheidung im Normalfall nicht wieder rückgängig gemacht werden. Ein Widerrufsrecht ist nämlich meist weder laut Aufhebungsvertrag noch gemäß Tarifvertrag vorgesehen.

Eine Anfechtung wiederum kommt nur in Frage, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag nur deshalb unterschrieben hat, weil ihm sein Arbeitgeber falsche Tatsachen genannt oder ihm wichtige Tatsachen verschwiegen hat.

Dies muss der Arbeitnehmer aber beweisen können, was in der Praxis sehr schwer sein kann. Im Zweifel sollte der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag deshalb von einem Anwalt oder einem anderen Fachmann prüfen lassen, bevor er ihn unterschreibt.

Die Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags für den Arbeitgeber

Manchmal möchte der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nur ungern gehen lassen. Manchmal ist er aber auch ganz froh, wenn ein Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte.

Egal von wem der Wunsch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht, geht ein Aufhebungsvertrag mit wichtigen Vorteilen für den Arbeitgeber einher:

·         Der Arbeitgeber muss weder die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes einhalten noch den besonderen Kündigungsschutz bei bestimmten Arbeitnehmern beachten. Auch mit dem Betriebsrat muss er sich nicht besprechen.

Durch einen Aufhebungsvertrag kann er sich somit auch von solchen Arbeitnehmern trennen, bei denen eine Kündigung schwierig oder nahezu unmöglich wäre. Hierzu gehören beispielsweise ältere Arbeitnehmer, Schwerbehinderte und Schwangere oder auch Betriebsräte.

·         Verglichen mit einer Kündigung ist der Aufhebungsvertrag die sicherere Variante. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben und so erreichen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird.

Doch selbst wenn das Gericht die Kündigung bestätigt, so kostet ein Gerichtsverfahren immer auch Nerven, Zeit und Geld. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht dieses Risiko nicht. Der Arbeitnehmer unterschreibt den Vertrag und die darin getroffenen Vereinbarungen schließlich freiwillig. Im Nachhinein kann er deshalb praktisch nicht mehr vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.

·         Durch den Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis recht kurzfristig beendet werden. Kündigungsfristen müssen nämlich nicht eingehalten werden. Stattdessen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell miteinander vereinbaren, ab wann der Arbeitnehmer nicht mehr für seinen Arbeitgeber tätig ist.

Was die Nachteile beim Aufhebungsvertrag angeht, so gibt es aus Sicht des Arbeitgebers eigentlich nur einen nennenswerten Minuspunkt: Je nachdem, wie geschickt der Arbeitnehmer verhandelt, kann mitunter eine hohe Abfindung fällig werden. Ansonsten geht der Arbeitgeber keine wirklichen Risiken ein.  

Fazit zum Aufhebungsvertrag

Ist sich der Arbeitnehmer sicher, dass er das Arbeitsverhältnis beenden möchte, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten, hat er einen neuen Arbeitsvertrag praktisch in der Tasche und/oder kann er eine ordentliche Abfindung aushandeln, kann ein Aufhebungsvertrag für ihn eine gute Lösung sein. Ansonsten profitiert eher der Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag, während der Arbeitnehmer größere Risiken in Kauf nimmt. 

Deshalb sollte sich der Arbeitnehmer nie vorschnell zu einer Unterschrift hinreißen lassen, sondern sich die Konditionen genau durchlesen und sich vor allem über die Folgen der vereinbarten Regelungen gut informieren.

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Thema: Die Vorteile und Nachteile des Aufhebungsvertrags

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