Midi-Jobs

Midi-Jobs – Beschäftigungen in der Gleitzone 

Mit Reformierung des Arbeitsmarktes 2003 nach dem Hartz-Konzept wurden in Deutschland sog. Midijobs in Leben gerufen, die auch als “Beschäftigungen in der Gleitzone” bezeichnet werden. Bei diesen Midijobs handelt es sich um Beschäftigungen im Niedriglohnbereich, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt über 400 Euro, jedoch unter 800 Euro liegt.

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Daneben muss es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handeln und die Beschäftigung darf nicht Bestandteil einer Ausbildung oder ein Praktikum sein. Mit dieser Ausgestaltung eines Beschäftigungsmodells werden die Ziele verfolgt, die Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich abzusenken, um dadurch auch die Jobs attraktiv zu machen, deren Entgelt die Minijob-Grenze von 400 Euro nur knapp übersteigt und jede Art von legaler Beschäftigung sozial abzusichern. 

Daneben soll der Anreiz zur Arbeitsaufnahme insbesondere von Arbeitslosen, deren Leistungen innerhalb dieses Rahmens liegen, durch gesenkte Sozialversicherungsbeiträge erhöht werden und weitere Beitragsquellen für die Sozialversicherungen sollen erschlossen werden. Vor der Arbeitsmarktreformierung gab es keine Zwischenstufen zwischen sozialabgabenfreier und sozialabgabenpflichtiger Beschäftigung, das bedeutet die Höhe der Sozialversicherungsabgaben lag entweder bei 0% oder bei ca. 21,5% des Bruttoverdienstes.

Die Gleitzone der Midijobs dagegen sieht vor, dass sich der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers in Relation zu einem steigenden Bruttoverdienst erhöht, wobei sich die Höhe der Abgaben zwischen ca. 4% und ca. 21% bewegt. Die Sozialversicherungsabgaben beinhalten die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 

Die Gleitzonenregelung 

Muss ein Arbeitnehmer nicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge leisten, tritt die Gleitzonenregelung nur für die Zweige in Kraft, für die die Beitragspflicht besteht. Eine Besonderheit ergibt sich für die Rentenversicherung.

Da reduzierte Beiträge zu einer niedrigeren Rente führen, kann der Arbeitnehmer schriftlich den Verzicht auf die Gleitzonenregelung erklären und den vollen Beitrag leisten. Für den Arbeitgeber bedeutet die Beschäftigung eines Midijobbers keine Änderung, er bezahlt den vollen Arbeitgeberanteil von rund 21%. Die Gleitzonenregelung bezieht sich des weiteren nicht auf die Steuern, da ein Midijob mit Lohnsteuerkarte versteuert wird.

Hier ein Video, zu den Niedriglöhnen in Deutschland:

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Thema: Midi-Jobs – Beschäftigungen in der Gleitzone

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