Die wichtigsten Infos rund um die Arbeitszeit

Basiswissen: Die wichtigsten Infos rund um die Arbeitszeit 

Die Vereinbarungen rund um die Arbeitszeit sind ein wichtiger Faktor, wenn es um den Job geht. Schließlich ist es für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen, an welchen Tagen, zu welchen Zeiten und wie lange er jeweils arbeitet. Der Arbeitgeber wiederum muss entsprechend planen, damit reibungslose Betriebsabläufe sichergestellt sind. 

Anzeige

Im Zusammenhang mit der Arbeitszeit stellen sich jedoch einige Fragen, beispielsweise wann sie eigentlich beginnt, wie viele Arbeitsstunden pro Woche zulässig sind oder wie es mit Überstunden aussieht. 

Im Sinne von Basiswissen hier die wichtigsten Infos
rund um die Arbeitszeit in der Übersicht:
    
 

Wann beginnt die Arbeitszeit?

Zum Beginn der Arbeitszeit gibt es keine konkreten und verbindlichen gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber festlegen, ob aus seiner Sicht die Arbeitzeit beginnt, wenn der Arbeitnehmer den Eingang passiert hat, an seinem Arbeitsplatz angekommen ist oder nachdem er die Dienstkleidung angezogen hat. 

Zudem kann der Arbeitgeber entscheiden, ob, in welcher Form und wo er Zeiterfassungsgeräte wie beispielsweise Stechuhren installiert. Im Bereich von Verwaltung und Dienstleistung, wo Anzug oder Kostüm zur Arbeitskleidung gehören, beginnt die Arbeitszeit meist, sobald der Arbeitnehmer das Dienstgebäude betreten hat. 

Arbeitnehmer, die in einer Fabrik oder Werkstatt arbeiten, werden vielfach erst ab dem Zeitpunkt bezahlt, ab dem sie umgezogen die Produktionsstätte erreicht haben. Muss der Arbeitnehmer hingegen besondere Schutzkleidung tragen, gilt oft schon das Umziehen als Arbeitszeit. Die Fahrt zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte wiederum wird in aller Regel nicht als Arbeitszeit gewertet. 

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer im Außendienst tätig ist. In diesem Fall besagen Sonderregelungen, dass die Arbeitszeit mit der Fahrt von zu Hause zum ersten Kunden beginnt und nach der Fahrt vom letzten Kundenbesuch zurück nach Hause endet. 

Wie viele Wochenarbeitsstunden dürfen vereinbart werden?

Die Dauer der Arbeitszeit ergibt sich grundsätzlich aus den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Besteht ein Tarifvertrag, ist der Arbeitgeber zusätzlich an die täglichen und wöchentlichen Mindestbedingungen, die tarifvertraglich vereinbart sind, gebunden. Der Arbeitgeber muss diese Mindestbedingungen also einhalten, kann aber im Arbeitsvertrag auch Bedingungen vereinbaren, die für den Arbeitnehmer günstiger sind. 

Sieht der Tarifvertrag beispielsweise eine 38,5-Stunden-Woche vor, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber nur 35 wöchentliche Arbeitsstunden, gilt für den Arbeitnehmer die für ihn günstigere Regelung aus dem Arbeitsvertrag. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer hingegen eine 38,5-Stunden-Woche, während der Tarifvertrag nur 35 Wochenarbeitsstunden vorsieht, gilt für den Arbeitnehmer die für ihn günstigere Regelung aus dem Tarifvertrag.

Daneben nimmt das Arbeitszeitgesetz Einfluss auf die Arbeitszeit. Demnach ist festgelegt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag maximal acht Stunden betragen darf. Als Werktage gelten Montag bis Samstag, so dass die Wochenarbeitszeit auf höchstens 48 Stunden beschränkt ist. Die zulässige Arbeitszeit von acht Stunden täglich kann allerdings auf zehn Stunden erhöht werden, wenn die Arbeitszeit über einen Zeitraum von sechs Monaten im Durchschnitt acht Tagesstunden nicht überschreitet. 

Arbeitet ein Arbeitnehmer beispielsweise an fünf Tagen pro Woche und ist er dabei von Montag bis Donnerstag jeweils 10 Stunden, am Freitag aber nur acht Stunden tätig, beträgt seine Gesamtarbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Werden diese 48 Wochenstunden nun auf eine Sechs-Tage-Woche umgerechnet, arbeitet er im Durchschnitt die zulässigen acht Stunden pro Tag. Arbeitet der Arbeitnehmer hingegen an sechs Tagen pro Woche jeweils 10 Stunden lang, kommt er auf eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden. 

Dies erlaubt das Arbeitszeitgesetz für einen Zeitraum von maximal 16 Wochen, um damit beispielsweise einen erhöhten Produktionsbedarf in der Hochsaison abdecken zu können. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dann aber acht Wochen Freizeitausgleich erteilen. Längere Arbeitszeiten als zehn Stunden täglich sind nur möglich, wenn es entsprechende Ausnahmeregelungen gibt. Diese existieren unter anderem für leitende Angestellte, Ärzte, Crews von Flugzeugen und Schiffen oder Mitarbeiter der Kirche. 

Zudem können im Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen sein und auch in Notfällen, bei besonderen Ereignissen oder bei einer vorliegenden Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden sind längere Arbeitszeiten zulässig.   

Wie sind Pausen geregelt?

Die gesetzlichen Regelungen zu Pausen gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob neben ihrem Arbeitsvertrag auch ein Tarifvertrag gilt, und unabhängig davon, ob es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Dabei schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden keine Pause erforderlich ist. 

Beträgt die Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden, stehen dem Arbeitnehmer mindestens 30 Minuten Pause zu, bei einer Arbeitszeit über neun Stunden darf der Arbeitnehmer seine Arbeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen. 

Im Zusammenhang mit den Pausen muss aber zwischen Ruhepausen
und Betriebspausen unterschieden werden:

·
Während einer Ruhepause unterbricht der Arbeitnehmer seine Arbeit. In dieser Zeit arbeitet er also nicht und muss sich auch nicht bereit halten, um eventuell einzuspringen. Grundsätzlich kann er außerdem selbst entscheiden, wo und wie er seine Ruhepause verbringt. 

Aus gesetzlicher Sicht sind Ruhepausen Freizeit, weshalb diese Zeiten nicht bezahlt werden müssen. Der Arbeitgeber kann die Ruhepausen allerdings bezahlen, wenn dies beispielsweise in einer betrieblichen Vereinbarung oder durch eine tarifvertragliche Regelung vorgesehen ist.

·
Eine Betriebspause liegt vor, wenn die Arbeitsunterbrechung aus organisatorischen oder technischen Gründen erfolgt. Der Arbeitnehmer ruht sich zwar aus, muss sich aber bereithalten, um seine Arbeit jederzeit wieder aufnehmen zu können. Aus diesem Grund gilt eine Betriebspause als Arbeitszeit und wird entsprechend bezahlt. 

Aber auch für die Pausen gibt es Ausnahme- und Sonderregelungen für bestimmte Berufe, beispielsweise für Arbeitnehmer in Krankenhäusern oder für Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben. Zudem können Regelungen in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag anstelle einer langen Pause mehrere Kurzpausen vorsehen. 

Arbeitnehmer, die am Computerbildschirm arbeiten, müssen gemäß der Bildschirmverordnung übrigens regelmäßige Pausen machen, die bezahlt werden. Die Abstände zwischen den Pausen regelt die Verordnung aber nicht. 

Was gilt für Überstunden?

Arbeitet ein Arbeitnehmer länger als die vereinbarten Arbeitszeiten, leistet er Überstunden. Grundsätzlich ist kein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Überstunden zu machen. Aber in aller Regel findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, nach der der Arbeitnehmer auf Anordnung Überstunden leisten muss, wenn der Betrieb dies erfordert. 

An eine solche arbeitsvertragliche Vereinbarung ist der Arbeitnehmer dann natürlich gebunden. Steht nichts von Überstunden im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber lediglich dann Überstunden anordnen, wenn ein Notfall oder ein außergewöhnliches Ereignis vorliegt. So können Überstunden beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn technische Probleme, ein Rohrbruch oder ein plötzlicher Stromausfall die Arbeitsabläufe durcheinandergebracht haben. 

In diesem Fall greift die sogenannte arbeitsvertragliche Treuepflicht, die den besonderen Einsatz des Arbeitnehmers fordert. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer freiwillig oder unfreiwillig Überstunden macht, besagt das Arbeitszeitgesetz, dass Mehrarbeit nicht bezahlt, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden muss. Viele Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge fordern aber, dass Mehrarbeit eben nicht durch Freizeit ausgeglichen wird. Stattdessen bestehen sie auf eine Vergütung der Überstunden, oft zudem mit Zuschlägen.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Thema: Die wichtigsten Infos rund um die Arbeitszeit

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


jobs99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen