1-Euro-Job im Lebenslauf angeben?

Sollte ein 1-Euro-Job im Lebenslauf angegeben werden und wenn ja, wie? 

Wer längere Zeit vergeblich nach einem Job sucht und nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I das berühmt-berüchtigte Hartz IV bezieht, kann die Möglichkeit erhalten, einen sogenannten 1-Euro-Job zu machen. 

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Nun stellt sich aber die Frage, ob ein solcher 1-Euro-Job bei späteren Bewerbungen im Lebenslauf angegeben werden sollte und wenn ja, wie.

Hier die wichtigsten Infos und Tipps dazu:

Sollte ein 1-Euro-Job im Lebenslauf angegeben werden?

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten, denn selbstverständlich sollte der 1-Euro-Job im Lebenslauf erwähnt werden. Bei einer Bewerbung kommt es weniger darauf an, welche formale Form eine Tätigkeit hatte, also ob es sich um eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitstelle oder eben einen 1-Euro-Job gehandelt hat. 

Entscheidend ist vielmehr, was der Bewerber gemacht hat und was er kann. Durch den 1-Euro-Job zeigt der Bewerber außerdem, dass er sich aktiv um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bemüht und kann die betreffende Zeit durch eine sinnvolle Beschäftigung ausfüllen.

Was ist ein 1-Euro-Job überhaupt?

Die Bezeichnung 1-Euro-Job ist keine offizielle Bezeichnung, sondern hat sich  ähnlich wie Hartz IV für Arbeitslosengeld II im Volksmund eingebürgert. Offiziell handelt es sich bei dem 1-Euro-Job um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, kurz AGH-MAE, weitere geläufige Bezeichnungen sind Brückenjob oder Zusatzjob.

Das Ziel eines 1-Euro-Jobs ist es, Langzeitarbeitlose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, wobei insgesamt umstritten ist, ob ein 1-Euro-Job dabei der richtige Weg ist.

Der 1-Euro-Jobber erhält für seine Arbeit zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, die die Aufwendungen ersetzen soll, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen. Die Höhe der Aufwendungen beträgt dabei in den meisten Fällen etwa 1 Euro pro Stunde, wodurch sich auch die umgangssprachliche Bezeichnung erklärt. In Ausnahmefällen kann die Entschädigung aber auch bis zu 2,50 Euro pro Stunde betragen. 

Ein 1-Euro-Job ist in aller Regel als Teilzeitjob konzipiert, die Arbeitszeit bewegt sich zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Da das Ziel darin liegt, den Arbeitslosen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, ihn also an den Rhythmus des Arbeitstages, die Erwartungen eines Arbeitgebers und an ein gewisses Maß an Arbeitsdisziplin zu gewöhnen, sind 1-Euro-Jobs befristet.

Die Dauer liegt meist zwischen drei Monaten und einem Jahr, eine Verlängerung oder die Teilnahme an einer anderen Arbeitsgelegenheit sind aber grundsätzlich möglich. Die Entschädigung, die der 1-Euro-Jobber erhält, gilt nicht als Arbeitslohn, weil der 1-Euro-Job kein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt. 

Erkrankt der 1-Euro-Jobber also beispielsweise, wird die Entschädigung nicht bezahlt, weil er für diesen Fall ja durch das Arbeitslosengeld II abgesichert ist. Kommt er seiner Tätigkeit nach, erhält er die Zahlungen zusätzlich zu Hartz IV.

Bei einer 25-Stunden-Woche und einer Aufwandsentschädigung von 1,50 Euro pro Stunde, käme der 1-Euro-Jobber so auf eine Gesamtentschädigung von etwa 150 bis 170 Euro pro Monat.  Bei einem 1-Euro-Job muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die im öffentlichen Interesse liegt und zusätzlich sowie wettbewerbsneutral ist. 

Typische Aufgaben, die von 1-Euro-Jobbern übernommen werden, sind beispielsweise Helferarbeiten in Kindergärten, in der Alten- und Krankenpflege, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtreinigung oder bei der Stadtinformation.

Dem Hartz-IV-Empfänger kann dabei aber jede Arbeit vorgeschlagen werden, die zumutbar ist. Als zumutbar gilt eine Arbeit dann, wenn sie legal und nicht sittenwidrig ist und wenn der Arbeitslose sie aufgrund seiner körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung ausführen kann. 

Ob und welche Ausbildung oder Berufserfahrung er hat, spielt dabei letztlich keine Rolle.  

Wie sollte der 1-Euro-Job im Lebenslauf angegeben werden?

Im Lebenslauf sollte der 1-Euro-Job zwar benannt werden, allerdings nicht unter dieser Bezeichnung. Der Begriff 1-Euro-Job wirkt irreführend und ist auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht gerne gesehen. 

Dies liegt daran, dass es sich bei dem Job nicht um einen Job im Sinne eines Arbeitsverhältnisses handelt und die Bezahlung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung, aber kein Arbeitsentgelt ist. In der Bewerbung sollte der Bewerber daher auf den Begriff 1-Euro-Job verzichten. Stattdessen sollte er die offizielle Bezeichnung Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung verwenden oder, falls er dies nicht möchte, von einem Brückenjob oder einem Zusatzjob sprechen. 

Ansonsten gilt, dass diese Station wie alle anderen Stationen im Lebenslauf auch beschrieben werden sollte. Das bedeutet, neben dem Zeitraum und dem Träger samt Ort sollte der Bewerber den Bereich beschreiben, in dem er tätig war, und die wesentlichen Aufgaben nennen, die er übernommen hat. Dabei sollte er bei seiner Beschreibung versuchen, vor allem solche Aufgaben und Tätigkeiten zu benennen, die auch für die angestrebte Stelle wichtig sein können.

Konkret heißt das, dass der Eintrag im Lebenslauf nicht so
 

01.02.11 – 31.07.11          1-Euro-Job
                                    Städtischer Kindergarten, Stadt 

sondern so  

01.02.11 – 31.07.11          Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
(oder 
Brückenjob) im Bereich XXX
Städtischer Kindergarten, Stadt

·         Aufgabenbereich
·         typische Aufgabe
·         übernommene Arbeiten                                              

aussehen sollte.

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