Wer zahlt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Wer zahlt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Wer auf Jobsuche ist, schreibt in aller Regel viele Bewerbungen. Und einerseits ist es natürlich sehr erfreulich, wenn die Bewerbungen das Interesse potenzieller Arbeitgeber wecken und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bescheren. Doch wer ein paar Gesprächstermine wahrnimmt, merkt andererseits schnell, dass die Fahrten nicht nur Zeit kosten, sondern auch ganz schön ins Geld gehen können. Sprit fürs eigene Auto oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel gibt es schließlich nicht umsonst.

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Wer zahlt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch

Doch wer zahlt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch eigentlich? Gibt es dazu eine Regelung? Muss der Bewerber die Kosten selbst tragen oder ist nicht vielleicht das einladende Unternehmen in der Pflicht? Wir klären auf!:

Wer zahlt wann die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Was die Fahrtkosten betrifft, findet grundsätzlich eine gesetzliche Regelung Anwendung. In § 670 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es nämlich: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“

Demnach muss das Unternehmen die Kosten übernehmen, die dem Bewerber für die Reise, die Verpflegung und eine eventuelle Übernachtung entstehen. Ob das Unternehmen den Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch einstellt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Genauso ist unerheblich, ob der Bewerbung eine Stellenanzeige vorausging oder ob es sich um eine Initiativbewerbung gehandelt hat. Auch die Art des Jobs, also ob Arbeitsplatz, Lehrstelle oder Praktikum, fällt nicht ins Gewicht.

Entscheidend für die Erstattung der Reisekosten ist ausschließlich, dass der Arbeitgeber den Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat. Denn die Einladung ist gewissermaßen ein Auftrag des Unternehmens an den Bewerber, zum besagten Termin vor Ort zu erscheinen.

Und aus diesem Grund muss das Unternehmen auch die Reisekosten übernehmen, die dem Bewerber im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Unternehmen bereits in der Einladung darauf hinweist, dass es keine Reisekosten übernehmen wird. Teilt das Unternehmen dem Bewerber hingegen erst beim Bewerbungsgespräch mit, dass er die Fahrtkosten selbst tragen soll, kann er sich seine Ausgaben trotzdem ersetzen lassen.

Welche Kosten übernimmt das Unternehmen?

Gemäß § 670 BGB können alle Kosten ersetzt werden, die der Bewerber „den Umständen nach für erforderlich halten darf.” Was erforderlich ist, richtet sich nach der Stelle und dem gezahlten Entgelt.

Im Normalfall bezahlt ein Unternehmen die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Fahrzeug. Denkbar ist auch, dass die Kosten für ein Taxi übernommen werden.

Ist die Anreise so weit, dass dem Bewerber nicht zugemutet werden kann, die Fahrten und das Vorstellungsgespräch am selben Tag zu absolvieren, kann das Unternehmen auch die Übernachtungskosten spendieren.

Gleiches gilt, wenn das Vorstellungsgespräch über mehrere Stunden angesetzt ist oder das Unternehmen ein umfangreiches und zeitintensives Auswahlverfahren mit Einstellungstest oder Assessment-Center durchführt.

Flugkosten erstattet ein Unternehmen in aller Regel nicht. Denn die meisten Ziele innerhalb Deutschlands sind mit dem Zug, dem Fernbus oder dem Auto problemlos und zugleich kostengünstiger zu erreichen als mit dem Flugzeug.

Bei Zugfahrkarten gilt, dass die Kosten für ein Ticket der 2. Klasse übernommen werden. Reist der Bewerber in der 1. Klasse, muss er die Differenz selbst tragen.

Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist ein Urlaubstag. Generell muss der aktuelle Arbeitgeber den Bewerber freistellen, wenn dieser ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen möchte.

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Aber es ist natürlich denkbar, dass der Bewerber seinem Arbeitgeber nichts davon erzählt hat und ihn vor einer Zusage auch noch nicht informieren will, dass er sich nach einer anderen Stelle umsieht. In diesem Fall muss der Bewerber den einen Urlaubstag zur Not eben investieren.

Tipp:

Im Zweifel kann sich der Bewerber ruhig im Vorfeld erkundigen, ob das Unternehmen die Reisekosten erstattet. So weiß er Bescheid und kann die Ausgaben entsprechend einplanen. Eine Rückfrage macht auch Sinn, wenn das Unternehmen der Einladung schon einen Gutschein für eine Bahnfahrkarte beilegt, der Bewerber aber lieber mit seinem Auto fahren will.

Was wird aus den Fahrtkosten, wenn sich der Bewerber verspätet?

Erscheint der Bewerber mit Verspätung zum Vorstellungsgespräch, zum Beispiel weil er das Unternehmensgebäude nicht auf Anhieb gefunden, den Zug verpasst oder sich verfahren hat, hat er keinen Anspruch darauf, dass das Unternehmen seine Reisekosten bezahlt.

Gleiches gilt, wenn der Bewerber den Termin gar nicht wahrnimmt. Letzteres ist auch dann so, wenn der Bewerber bereits eine Fahrkarte gekauft hatte, den Termin aber kurzfristig absagen muss.

Doch solche Fälle dürften die Ausnahme sein. Schließlich ist es im Interesse des Bewerbers, pünktlich zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen, wenn er den Job wirklich will.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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