Infos zum Stichwort „Vertrauensarbeitszeit“

Infos zum Stichwort „Vertrauensarbeitszeit“

Vor allem berufstätige Eltern wünschen sich oft, den Job, die Freizeit und die Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Andere Arbeitnehmer würden es begrüßen, wenn sie eigenverantwortlicher arbeiten könnten. Für sie alle scheint die sogenannte Vertrauensarbeitszeit ein ideales Arbeitszeitmodell zu sein.

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Immer mehr Unternehmen bieten dieses Modell an, denn auch ihnen bringt es Vorteile. So verringert sich durch die Vertrauensarbeitszeit der Verwaltungsaufwand und Zeiten mit unterschiedlichen Auslastungen können besser ausgeglichen werden. Doch was ist Vertrauensarbeitszeit eigentlich genau? Und welche Regelungen gibt es für dieses Arbeitszeitmodell?

Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Infos zum
Stichwort “Vertrauensarbeitszeit” zusammen:

Was heißt Vertrauensarbeitszeit konkret?

Beim Modell der Vertrauenszeitarbeit sind die Aufgaben und Arbeiten, die erledigt werden müssen, das entscheidende Kriterium. Wie sich der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit einteilt und wann er seine Arbeiten bewerkstelligt, bleibt ihm selbst überlassen. Maßgeblich ist letztlich nur, dass zum vereinbarten Zeitpunkt alle übertragenen Aufgaben erledigt sind. Feste Arbeitszeiten, ein System zur Arbeitszeiterfassung oder eine Anwesenheitspflicht sind bei diesem Arbeitszeitmodell eher unüblich.

Stattdessen verlässt sich der Arbeitgeber darauf, dass der Arbeitnehmer die anfallenden Arbeiten durchführt und sich seine Arbeitszeit dabei in Eigenverantwortung entsprechend aufteilt. Für die Praxis heißt das, dass der Arbeitnehmer unter Umständen Überstunden machen muss, wenn er ein größeres Arbeitspensum vor sich hat.

Fällt hingegen wenig Arbeit an, kann er sich über mehr Freizeit freuen. Vor allem Arbeitnehmer, die im Außendienst arbeiten oder einen Teil ihrer Arbeit vom Heimbüro aus erledigen, nehmen die Vertrauensarbeitszeit gerne in Anspruch. Auch Unternehmen, die überwiegend projektbasiert tätig sind, Angestellte in leitenden Positionen und Arbeitnehmer mit Familie können von diesem Arbeitszeitmodell profitieren.

Gibt es arbeitszeitliche Grenzen bei der Vertrauensarbeitzeit?

Viele Arbeitnehmer finden es einerseits gut, wenn sie ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich bestimmen und sich die Arbeitszeit je nach Arbeitsanfall selbst einteilen können. Andererseits befürchten einige Arbeitnehmer, dass sie durch die Vertrauensarbeitszeit letztlich ständig Überstunden machen werden, denn Zeiten, in denen kaum Arbeit anfällt und die somit als Freizeitausgleich für die vorher geleistete Mehrarbeit genutzt werden können, kommen nur selten vor.

Diese Bedenken sind allerdings unbegründet. Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit nämlich auch bei der Vertrauensarbeitszeit beachten. Die Grenzen bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit gibt das Arbeitszeitgesetz vor und dieses Gesetz macht keinen Unterschied zwischen der Vertrauensarbeitszeit und einem herkömmlichen Arbeitszeitmodell mit Zeiterfassung.

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Demnach gilt, dass die Arbeitszeit maximal acht Stunden pro Arbeitstag betragen darf. Eine Erhöhung auf zehn Stunden täglich ist möglich, wenn über einen Zeitraum von sechs Monaten insgesamt eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag gewahrt bleibt. Um zu vermeiden, dass die gesetzlichen Vorgaben missachtet werden, hat der Gesetzgeber dem Arbeitgeber Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten auferlegt.

Dadurch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Aufzeichnungen anzufertigen und diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufzubewahren, wenn ein Arbeitnehmer Überstunden macht. Diese Pflichten kann der Arbeitgeber aber auf den Arbeitnehmer übertragen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer dafür zuständig, seine Mehrarbeit in Form von Listen, Stundenzetteln oder ähnlichen Unterlagen zu notieren.

Welche Vereinbarungen sind bei der Vertrauensarbeitszeit wichtig?

Zunächst einmal muss die Vertrauensarbeitszeit als Bestandteil des Arbeitsverhältnisses vereinbart sein. Dies kann durch den Arbeitsvertrag erfolgen, ist aber auch durch entsprechende Klauseln in einer Betriebsvereinbarung oder im geltenden Tarifvertrag möglich. Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat, muss er der Vertrauensarbeitszeit zustimmen.

Was die konkreten Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer betrifft, so werden üblicherweise ein Zeitrahmen und eine Zielvereinbarung festgelegt. Der Zeitrahmen umfasst ein Fenster, das dem Arbeitnehmer für die Erledigung seiner Aufgaben und Arbeiten zur Verfügung steht. So kann als Rahmen beispielsweise die Zeit zwischen 8 Uhr und 20 Uhr vereinbart werden. Ob der Arbeitnehmer dann direkt um 8 Uhr morgens beginnt oder erst um 11 Uhr in den Arbeitstag startet, entscheidet er selbst. Die Zielvereinbarung definiert, welche Aufgaben bis zu welchem Zeitpunkt erledigt sein müssen oder welche Arbeitsziele es bis wann zu erreichen gilt.

Ratsam ist außerdem, Grenzen für die maximale und die minimale Arbeitszeit pro Tag zu vereinbaren und zu regeln, wie vorgegangen wird, wenn der Arbeitnehmer ständig Überstunden machen muss und ein Ausgleich dieser Mehrarbeit durch Freizeit nicht möglich ist. Der Arbeitnehmer wiederum sollte seine Arbeitszeiten gewissenhaft aufzeichnen.

Stellt er fest, dass er die Zielvereinbarungen nicht einhalten kann oder mit dem vereinbarten Zeitrahmen nicht auskommt, sollte er seinen Arbeitgeber frühzeitig informieren. Sinnvoll für diesen Fall ist, wenn im Vorfeld abgesprochen wird, an wen sich der Arbeitnehmer wenden kann, wenn Fragen oder Schwierigkeiten auftauchen. Ein Ansprechpartner ist auch deshalb wichtig, weil viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie viel Selbstdisziplin die Vertrauensarbeitszeit erfordert. So mancher Arbeitnehmer kommt mit den klassischen Arbeitszeitmodellen letztlich besser zurecht.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, sowie Performance Recruiter bei Mitarbeiterwerk, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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