Infos zum 400-Euro-Job

Alle wichtigen Infos zum 400-Euro-Job 

Wie sich bereits aus der Bezeichnung ergibt, handelt es sich bei einem 400-Euro-Job um ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem eine monatliche Einkommensgrenze von 400 Euro gilt. Dabei sind diese 400 Euro für den Arbeitnehmer steuerfrei und damit eine interessante Einkommensmöglichkeit auch im Nebenerwerb. 

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Allerdings ist nicht nur das Brutto-für-Nettoeinkommen ein positiver Aspekt, denn durch einen 400-Euro-Job kann der Arbeitgeber seinen beruflichen Horizont erweitern oder den beruflichen Wiedereinstieg finden und häufig entwickelt sich ein Minijob im Laufe der Zeit zu einer Festanstellung.

Hinzu kommt, dass der 400-Euro-Job zahlreiche Rechte mit sich bringt, die einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung ähneln, wobei der Arbeitgeber seinerseits von deutlich reduzierten Abgaben für seine Minijobber profitiert. 

Hier alle wichtigen Punkte zum 400-Euro-Job in der Übersicht:

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Grundsätzlich bleibt der 400-Euro-Job auch dann steuerfrei, wenn er neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Meist sieht der Arbeitsvertrag zwar vor, dass ein Minijob dem Hauptarbeitgeber gemeldet werden muss, in aller Regel stimmt dieser jedoch zu. 

Werden mehrere Minijobs ausgeübt, werden die Einkünfte aus den einzelnen Beschäftigungen addiert. Sind die Einnahmen insgesamt unter 400 Euro, bleiben sie steuerfrei, ansonsten kommt der Regelsatz für normale Beschäftigungsverhältnisse zur Anwendung. 

 

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Für die Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber monatliche Beiträge. Als Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, diese Beiträge durch eigene Beiträge aufzustocken, wobei der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Minijobber auf diese Möglichkeit hinzuweisen. 

Die Vereinbarung erfolgt schriftlich und der Arbeitgeber überweist seine Arbeitgeberbeiträge zusammen mit einem geringen Prozentsatz des einbehaltenen Einkommens als Eigenleistungen an die Minijob Zentrale.

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Auch bei einem Minijob hat der Arbeitnehmer von Gesetzes wegen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Gleiches gilt für gesetzliche Feiertage, die dann als normaler Arbeitstag bezahlt werden, wenn sie auf einen Arbeitstag fallen.

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Erkrankt der Arbeitnehmer, hat er Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung. Zudem erhält ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn das monatliche Einkommen höher liegt als 390 Euro.

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Kündigungsfristen müssen bei einem 400-Euro-Job genauso gewahrt werden, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Maßgeblich hierfür ist der Arbeitsvertrag.

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Grundsätzlich kann auch bei einem 400-Euro-Job die Zahlung von Weihnachtsgeld vereinbart werden. Allerdings gilt hierbei zu beachten, dass das Jahreseinkommen 4800 Euro nicht übersteigen darf, denn ansonsten läge das monatliche Einkommen höher als 400 Euro und damit wären dann die Voraussetzungen für einen steuerfreien Minijob nicht mehr erfüllt.

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