Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 2

Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 2

Vermutlich gibt es keinen Arbeitnehmer, der nicht schon einmal für einen Kollegen einspringen oder etwas länger arbeiten musste. Aber was ist, wenn ständig Überstunden anfallen? Wie viel Mehrarbeit kann der Arbeitgeber anordnen? Und wer entscheidet, ob die Überstunden ausbezahlt oder abgefeiert werden?

Überstunden auszahlen oder abfeiern die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 2

In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit zusammen. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was genau Überstunden sind und was der Begriff Mehrarbeit bedeutet.

Außerdem haben wir erläutert, wie viele Überstunden zulässig sind, ob Personalmangel ständige Überstunden rechtfertigt und ob Überstunden vergütet werden müssen.

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Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 1

Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 1

Dass Arbeitnehmer hin und wieder etwas länger arbeiten oder für einen Kollegen einspringen müssen, kommt vor. Doch was ist, wenn Mehrarbeit zum Dauerzustand wird? Wie viele Überstunden sind zulässig? Muss sich der Arbeitnehmer die Überstunden auszahlen lassen oder kann er sie auch abfeiern? Und können Überstunden eigentlich verfallen?

Überstunden auszahlen oder abfeiern die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 1

In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit zusammen!:

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Einen Job ablehnen – Infos und Tipps

Einen Job ablehnen – Infos und Tipps

Anfangs klang alles noch sehr gut und vielversprechend. Doch je mehr Zeit vergeht, desto größer werden die Zweifel, ob der Job wirklich die richtige Wahl ist. Irgendwann sind die Bedenken so groß, dass der Bewerber ernsthaft überlegt, das Jobangebot auszuschlagen. Doch kann der Bewerber einen Job überhaupt ablehnen? Und was sollte er dabei beachten?

Einen Job ablehnen - Infos und Tipps

Wir haben Infos und Tipps!:

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Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Der Familienstand besagt, ob eine Person ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es noch einen weiteren Familienstand aus der Zeit, als gleichgeschlechtliche Paare keine Ehe schließen konnten. Obwohl der Familienstand grundsätzlich eine private Angelegenheit ist, wird er in Formularen oft abgefragt und muss einigen Stellen gegenüber angegeben werden.

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Dazu zählen zum Beispiel das Finanzamt, die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Auch für den Arbeitgeber ist der Familienstand zwar von Bedeutung und Interesse. Im Lebenslauf muss der Familienstand aber nicht genannt werden.

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Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

Der Familienstand gibt Auskunft darüber, ob jemand zum Beispiel ledig oder verheiratet ist. In Formularen wird diese Angabe häufig abgefragt. Im Lebenslauf hingegen kann der Bewerber selbst entscheiden, ob er diese Information einfügt oder ob nicht. Doch welche Familienstände gibt es überhaupt? Warum ist der Familienstand für den Arbeitgeber relevant? Und welche Regelungen gelten für Bewerbungsunterlagen?

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf zusammengestellt!:

Welche Familienstände gibt es?

Standesämter und Meldeämter erfassen die sogenannten Personenstandsdaten von allen Menschen, die in Deutschland leben. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort gehört auch der Familienstand zu den Personenstandsdaten.

Dabei werden hierzulande offiziell sieben Familienstände voneinander unterschieden:

  • Ledig

  • Verheiratet

  • Geschieden

  • Verwitwet

  • Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Lebenspartner/-in verstorben

  • Lebenspartnerschaft aufgehoben

Beim Finanzamt gibt es zusätzlich noch „dauerhaft getrennt lebend“ als Familienstand. Bis eine Scheidung vollzogen ist, sind die Eheleute aus rechtlicher Sicht nämlich weiterhin verheiratet.

Leben sie aber seit einem Jahr getrennt, berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuererklärung die veränderten Lebensverhältnisse.

Warum spielt der Familienstand eine Rolle?

Jeder Bürger hat einen Familienstand, der sich aus den Verhältnissen ergibt, in denen er lebt. Relevant ist das deshalb, weil sich je nach Familienstand verschiedene Rechte und Pflichten ergeben.

Das betrifft zum Beispiel die Einstufung in die Steuerklasse, den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch die Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente und ein Erbe.

Ledig

Ab der Geburt ist jeder automatisch ledig. Und dieser Familienstand bleibt so lange bestehen, bis eine standesamtliche Trauung vollzogen oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen wird.

Ob jemand liiert ist oder in einer festen Beziehung lebt, spielt mit Blick auf den Familienstand keine Rolle.

Auch eine Verlobung ändert den Familienstand nicht. Im Lebenslauf kann der Bewerber zwar zum Beispiel schreiben, dass er „in fester Beziehung“ oder „liiert“ ist. Aus rechtlicher Sicht ist der Beziehungsstatus aber nicht relevant. Hier zählt einzig der Familienstand, der offiziell von einem Amt erfasst ist.

Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine standesamtliche Trauung hat den Familienstand verheiratet zur Folge. Weil sich damit auch die Steuerklasse ändert, profitieren viele Ehepaare von steuerlichen Vorteilen.

Außerdem kann ein Ehepartner, der selbst nicht berufstätig ist oder nur einen Minijob hat, im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei über seinen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Wird während der Ehe ein Kind geboren, gelten automatisch Mutter und Vater als Eltern des Kindes. Neben vielen Rechten bringt die Ehe aber auch zahlreiche Pflichten mit sich, so zum Beispiel die Unterhaltspflicht oder den Versorgungsausgleich in der Rente.

Von 2001 bis 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen. Sie war mit ähnlichen Rechten ausgestattet wie eine Ehe.

Nachdem die Lebenspartnerschaft der Ehe zunehmend gleichgestellt worden war, wurde im Oktober 2017 schließlich die Ehe für alle eingeführt. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten.

Gleichzeitig wurden viele eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt. Eine Pflicht zur Umwandlung besteht aber nicht, sodass es nach wie vor auch noch Lebenspartnerschaften gibt.

Aus diesem Grund wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft als Familienstand beibehalten.

Geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

Während eine Ehe geschieden wird, wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Viele wären nach dem Ende der Beziehung gerne wieder ledig.

Doch dieser Familienstand ist Personen vorbehalten, die noch nie verheiratet waren. Erst durch eine erneute Heirat ändert sich der Familienstand wieder.

Ansonsten bleibt es beim Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben.

Verwitwet oder eingetragener Lebenspartner verstorben

Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner, ändert sich auch der Familienstand. Der hinterbliebene Ehepartner ist fortan verwitwet, bei einer Lebenspartnerschaft erfolgt der Eintrag, dass der eingetragene Lebenspartner verstorben ist.

In beiden Fällen hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwenrente und ist nach dem Gesetz erbberechtigt.

Der Familienstand bleibt so lange bestehen, bis der Hinterbliebene erneut heiratet. Eine Rückkehr in den Familienstand ledig gibt es nicht.

Was gilt für die Angabe des Familienstands im Lebenslauf?

Grundsätzlich ist der Familienstand eine private Angelegenheit. Trotzdem besteht einigen Stellen gegenüber Auskunftspflicht. Das gilt unter anderem fürs Finanzamt, die Rentenversicherung und die Krankenkasse.

Auch der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, den Familienstand zu erfahren. Er braucht diese Information, damit er die Lohnsteuer und die sonstigen Abgaben korrekt berechnen kann.

Allerdings ist die Angabe erst dann notwendig, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Bei der Bewerbung ist diese Information noch nicht notwendig.

Früher war es durchaus üblich, den Familienstand im Lebenslauf zu nennen und wurde von vielen Personalverantwortlichen auch so erwartet. Spätestens seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, hat sich der Familienstand als Pflichtangabe aber erübrigt.

Denn der Arbeitgeber darf keinen Bewerber wegen persönlicher Faktoren benachteiligen.

Zu solchen persönlichen Faktoren gehören unter anderem das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die politische und religiöse Weltanschauung und eben auch der Familienstand.

Die Entscheidung, ob der Bewerber seinen Familienstand im Lebenslauf aufführt oder nicht, liegt also alleine bei ihm. Doch damit stellt sich die Frage, was dafür und was dagegen spricht.

Tipps dazu folgen im 2. Teil.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

Thema: Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

Gelungene Präsentationen im Job – 8 Tipps

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Gute Präsentationsfähigkeiten sind im Job sehr gefragt. Immer öfter ist schon in der Stellenanzeige davon die Rede, dass der Bewerber Präsentationskompetenz mitbringen sollte. Doch was macht eine gelungene Präsentation eigentlich aus? Und wie lassen sich die eigenen Fähigkeiten verbessern?

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Die Zukunft des Arbeitsmarkts: Jobs fürs Leben oder alternative Beschäftigungsformen?

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Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert und viele Arbeitnehmer fragen sich, ob der traditionelle Begriff des „lebenslangen Arbeitsplatzes“ noch zutrifft. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf alternative Beschäftigungsformen, wie z.B. Freelancing oder Plattformarbeit, und deren Folgen für die Zukunft des Arbeitsmarktes beschäftigen.

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Arzttermine in der Arbeitszeit – die wichtigsten Infos

Arzttermine in der Arbeitszeit – die wichtigsten Infos

Wenn die Nase läuft, ein Zahn schmerzt, der Rücken ziept oder die alljährliche Vorsorgeuntersuchung ansteht, wird es notwendig, einen Termin beim Arzt zu vereinbaren. Und manchmal wird die Hilfe des Mediziners möglichst schnell benötigt. Dabei stellt sich dann aber die Frage, ob der Arzttermin während der Arbeitszeit stattfinden kann.

Arzttermine in der Arbeitszeit - die wichtigsten Infos

Vorweg sei gesagt:

Eigentlich ist es nicht zulässig, Arzttermine in die Arbeitszeit zu legen. Ist der Arbeitnehmer arbeitsfähig, hat er nämlich keinen Anspruch auf eine Freistellung, um Termine beim Arzt wahrzunehmen. Allerdings sieht der Gesetzgeber ein paar Ausnahmen vor.

In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Infos rund um Arzttermine in der Arbeitszeit zusammengestellt:

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Crowdsourcing für Stellenanzeigen – Arbeitsmarkt Ideen

Crowdsourcing für Stellenanzeigen – Arbeitsmarkt Ideen

Unser Artikel über Crowdsourcing für Stellenausschreibungen: Unternehmen können bei der Erstellung von Stellenanzeigen und der Ansprache potenzieller Bewerber ihre Mitarbeiter und Kunden einbeziehen. In diesem Artikel werden wir uns mit den Funktionen, der Anleitung und den Vorteilen von Crowdsourcing für Stellenanzeigen befassen und aufzeigen, wie es Unternehmen dabei helfen kann, die spezifischen Bedürfnisse, Stärken und Schwächen sowohl der Bewerber als auch der Unternehmen zu berücksichtigen.

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