5 Tipps für einen gelungenen Probearbeitstag

5 Tipps für einen gelungenen Probearbeitstag

Ob in der Gastronomie, Büro, im Handel oder im Handwerk: In vielen Branchen gehört das Probearbeiten zum Bewerbungsprozess dazu. Der Bewerber kann sich auf diese Weise einen Eindruck vom Arbeitsplatz verschaffen und besser einschätzen, was auf ihn zukommt, wenn er eingestellt wird. Andersherum erlebt das Unternehmen den Bewerber in Aktion. Es sieht unter realen Bedingungen, wie der Bewerber Aufgaben erledigt und sich gegenüber Kollegen und Kunden verhält.

5 Tipps für einen gelungenen Probearbeitstag

Damit bietet das Probearbeiten beiden Seiten die Chance, zu klären, ob und wie gut Unternehmen und Bewerber zusammenpassen.

Der Bewerber kann für sich überprüfen, ob die Stellenbeschreibung mit dem tatsächlichen Aufgabenbereich übereinstimmt, während das Unternehmen einordnen kann, ob der Bewerber die benötigten und gewünschten Kompetenzen mitbringt.

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Aktuelle Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit, Teil 2

Aktuelle Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit, Teil 2

Die Freude, sich bald ein paar Tage auszuruhen, schöne Dinge zu unternehmen und Abstand vom stressigen Arbeitsumfeld zu gewinnen, ist oft groß. Doch es kann passieren, dass ein Arbeitnehmer ausgerechnet kurz vor oder im Urlaub krank wird. Die gute Nachricht ist dann, dass zumindest die Urlaubstage nicht verloren sind. In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir die aktuellen Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit.

Aktuelle Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit, Teil 2

Hier ist Teil 2!:

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Aktuelle Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit, Teil 1

Aktuelle Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit, Teil 1 – Auch kurz vor und während des Urlaubs kann ein Arbeitnehmer erkranken. Um die verlorenen Urlaubstage muss sich der Arbeitnehmer aber keine Sorgen machen. Wir erklären die aktuellen Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit!

Aktuelle Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit, Teil 1

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Die 3 wichtigsten Fragen zur Versetzung

Die 3 wichtigsten Fragen zur Versetzung

Der Chef hat eine Versetzung angedeutet? Bevor irgendwelche Schritte unternommen werden, sollte der Arbeitnehmer wissen, welche Rechte und Pflichten er in dieser Situation hat. Wir beantworten die drei wichtigsten Fragen zur Versetzung!

Die 3 wichtigsten Fragen zur Versetzung

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Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 2

Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 2

Vermutlich gibt es keinen Arbeitnehmer, der nicht schon einmal für einen Kollegen einspringen oder etwas länger arbeiten musste. Aber was ist, wenn ständig Überstunden anfallen? Wie viel Mehrarbeit kann der Arbeitgeber anordnen? Und wer entscheidet, ob die Überstunden ausbezahlt oder abgefeiert werden?

Überstunden auszahlen oder abfeiern die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 2

In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit zusammen. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was genau Überstunden sind und was der Begriff Mehrarbeit bedeutet.

Außerdem haben wir erläutert, wie viele Überstunden zulässig sind, ob Personalmangel ständige Überstunden rechtfertigt und ob Überstunden vergütet werden müssen.

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Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 1

Überstunden auszahlen oder abfeiern: die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 1

Dass Arbeitnehmer hin und wieder etwas länger arbeiten oder für einen Kollegen einspringen müssen, kommt vor. Doch was ist, wenn Mehrarbeit zum Dauerzustand wird? Wie viele Überstunden sind zulässig? Muss sich der Arbeitnehmer die Überstunden auszahlen lassen oder kann er sie auch abfeiern? Und können Überstunden eigentlich verfallen?

Überstunden auszahlen oder abfeiern die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit, Teil 1

In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos zu Mehrarbeit zusammen!:

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Einen Job ablehnen – Infos und Tipps

Einen Job ablehnen – Infos und Tipps

Anfangs klang alles noch sehr gut und vielversprechend. Doch je mehr Zeit vergeht, desto größer werden die Zweifel, ob der Job wirklich die richtige Wahl ist. Irgendwann sind die Bedenken so groß, dass der Bewerber ernsthaft überlegt, das Jobangebot auszuschlagen. Doch kann der Bewerber einen Job überhaupt ablehnen? Und was sollte er dabei beachten?

Einen Job ablehnen - Infos und Tipps

Wir haben Infos und Tipps!:

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Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Der Familienstand besagt, ob eine Person ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es noch einen weiteren Familienstand aus der Zeit, als gleichgeschlechtliche Paare keine Ehe schließen konnten. Obwohl der Familienstand grundsätzlich eine private Angelegenheit ist, wird er in Formularen oft abgefragt und muss einigen Stellen gegenüber angegeben werden.

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Dazu zählen zum Beispiel das Finanzamt, die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Auch für den Arbeitgeber ist der Familienstand zwar von Bedeutung und Interesse. Im Lebenslauf muss der Familienstand aber nicht genannt werden.

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Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

Der Familienstand gibt Auskunft darüber, ob jemand zum Beispiel ledig oder verheiratet ist. In Formularen wird diese Angabe häufig abgefragt. Im Lebenslauf hingegen kann der Bewerber selbst entscheiden, ob er diese Information einfügt oder ob nicht. Doch welche Familienstände gibt es überhaupt? Warum ist der Familienstand für den Arbeitgeber relevant? Und welche Regelungen gelten für Bewerbungsunterlagen?

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf zusammengestellt!:

Welche Familienstände gibt es?

Standesämter und Meldeämter erfassen die sogenannten Personenstandsdaten von allen Menschen, die in Deutschland leben. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort gehört auch der Familienstand zu den Personenstandsdaten.

Dabei werden hierzulande offiziell sieben Familienstände voneinander unterschieden:

  • Ledig

  • Verheiratet

  • Geschieden

  • Verwitwet

  • Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Lebenspartner/-in verstorben

  • Lebenspartnerschaft aufgehoben

Beim Finanzamt gibt es zusätzlich noch „dauerhaft getrennt lebend“ als Familienstand. Bis eine Scheidung vollzogen ist, sind die Eheleute aus rechtlicher Sicht nämlich weiterhin verheiratet.

Leben sie aber seit einem Jahr getrennt, berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuererklärung die veränderten Lebensverhältnisse.

Warum spielt der Familienstand eine Rolle?

Jeder Bürger hat einen Familienstand, der sich aus den Verhältnissen ergibt, in denen er lebt. Relevant ist das deshalb, weil sich je nach Familienstand verschiedene Rechte und Pflichten ergeben.

Das betrifft zum Beispiel die Einstufung in die Steuerklasse, den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch die Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente und ein Erbe.

Ledig

Ab der Geburt ist jeder automatisch ledig. Und dieser Familienstand bleibt so lange bestehen, bis eine standesamtliche Trauung vollzogen oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen wird.

Ob jemand liiert ist oder in einer festen Beziehung lebt, spielt mit Blick auf den Familienstand keine Rolle.

Auch eine Verlobung ändert den Familienstand nicht. Im Lebenslauf kann der Bewerber zwar zum Beispiel schreiben, dass er „in fester Beziehung“ oder „liiert“ ist. Aus rechtlicher Sicht ist der Beziehungsstatus aber nicht relevant. Hier zählt einzig der Familienstand, der offiziell von einem Amt erfasst ist.

Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine standesamtliche Trauung hat den Familienstand verheiratet zur Folge. Weil sich damit auch die Steuerklasse ändert, profitieren viele Ehepaare von steuerlichen Vorteilen.

Außerdem kann ein Ehepartner, der selbst nicht berufstätig ist oder nur einen Minijob hat, im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei über seinen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Wird während der Ehe ein Kind geboren, gelten automatisch Mutter und Vater als Eltern des Kindes. Neben vielen Rechten bringt die Ehe aber auch zahlreiche Pflichten mit sich, so zum Beispiel die Unterhaltspflicht oder den Versorgungsausgleich in der Rente.

Von 2001 bis 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen. Sie war mit ähnlichen Rechten ausgestattet wie eine Ehe.

Nachdem die Lebenspartnerschaft der Ehe zunehmend gleichgestellt worden war, wurde im Oktober 2017 schließlich die Ehe für alle eingeführt. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten.

Gleichzeitig wurden viele eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt. Eine Pflicht zur Umwandlung besteht aber nicht, sodass es nach wie vor auch noch Lebenspartnerschaften gibt.

Aus diesem Grund wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft als Familienstand beibehalten.

Geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

Während eine Ehe geschieden wird, wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Viele wären nach dem Ende der Beziehung gerne wieder ledig.

Doch dieser Familienstand ist Personen vorbehalten, die noch nie verheiratet waren. Erst durch eine erneute Heirat ändert sich der Familienstand wieder.

Ansonsten bleibt es beim Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben.

Verwitwet oder eingetragener Lebenspartner verstorben

Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner, ändert sich auch der Familienstand. Der hinterbliebene Ehepartner ist fortan verwitwet, bei einer Lebenspartnerschaft erfolgt der Eintrag, dass der eingetragene Lebenspartner verstorben ist.

In beiden Fällen hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwenrente und ist nach dem Gesetz erbberechtigt.

Der Familienstand bleibt so lange bestehen, bis der Hinterbliebene erneut heiratet. Eine Rückkehr in den Familienstand ledig gibt es nicht.

Was gilt für die Angabe des Familienstands im Lebenslauf?

Grundsätzlich ist der Familienstand eine private Angelegenheit. Trotzdem besteht einigen Stellen gegenüber Auskunftspflicht. Das gilt unter anderem fürs Finanzamt, die Rentenversicherung und die Krankenkasse.

Auch der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, den Familienstand zu erfahren. Er braucht diese Information, damit er die Lohnsteuer und die sonstigen Abgaben korrekt berechnen kann.

Allerdings ist die Angabe erst dann notwendig, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Bei der Bewerbung ist diese Information noch nicht notwendig.

Früher war es durchaus üblich, den Familienstand im Lebenslauf zu nennen und wurde von vielen Personalverantwortlichen auch so erwartet. Spätestens seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, hat sich der Familienstand als Pflichtangabe aber erübrigt.

Denn der Arbeitgeber darf keinen Bewerber wegen persönlicher Faktoren benachteiligen.

Zu solchen persönlichen Faktoren gehören unter anderem das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die politische und religiöse Weltanschauung und eben auch der Familienstand.

Die Entscheidung, ob der Bewerber seinen Familienstand im Lebenslauf aufführt oder nicht, liegt also alleine bei ihm. Doch damit stellt sich die Frage, was dafür und was dagegen spricht.

Tipps dazu folgen im 2. Teil.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

Thema: Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

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