Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Der Familienstand besagt, ob eine Person ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es noch einen weiteren Familienstand aus der Zeit, als gleichgeschlechtliche Paare keine Ehe schließen konnten. Obwohl der Familienstand grundsätzlich eine private Angelegenheit ist, wird er in Formularen oft abgefragt und muss einigen Stellen gegenüber angegeben werden.

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Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 2. Teil

Dazu zählen zum Beispiel das Finanzamt, die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Auch für den Arbeitgeber ist der Familienstand zwar von Bedeutung und Interesse. Im Lebenslauf muss der Familienstand aber nicht genannt werden.

Hier ist er eine freiwillige Angabe. Der Bewerber kann also selbst entscheiden, ob er seinen Lebenslauf aufführt oder ob nicht. Doch damit stellt sich die Frage, was dafür und was dagegen spricht.

In einem zweiteiligen Beitrag vermitteln wir Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf. Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, welche Familienstände es überhaupt gibt und warum sie eine Rolle spielen.

Außerdem haben wir die Regelungen bei der Bewerbung erklärt.

Hier ist der 2. Teil!:

Was sollte der Bewerber bei der Angabe des Familienstands im Lebenslauf bedenken?

Die Bewerbung soll einen ersten Eindruck vom Bewerber vermitteln. Dabei steht als zentrale Frage im Mittelpunkt, ob der Bewerber die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse für die offene Stelle mitbringt.

Es geht also um die fachliche und persönliche Eignung für den Job. Der Familienstand sagt darüber wenig aus. Ob der Bewerber seine Arbeit gut macht, hat schließlich nichts damit zu tun, wie seine familiären Verhältnisse sind.

Trotzdem bietet der Familienstand reichlich Raum für Interpretationen und Spekulationen.

Ist der Bewerber zum Beispiel in den Dreißigern und ledig, könnte ihm mangelnde Bindungsfähigkeit unterstellt werden. Andersherum könnte die Ungebundenheit ein wichtiger Pluspunkt sein, wenn der Job viel zeitliche Flexibilität und regelmäßige Ortswechsel erfordert.

Gibt der Bewerber seinen Familienstatus an, ist das ein Beleg für seine ehrliche und offene Art.

In konservativen Branchen und in Unternehmen, in deren Philosophie die Familie einen hohen Stellenwert hat, kann sich der Bewerber damit einen Pluspunkt verschaffen. Möchte der Bewerber hingegen seine beruflichen Qualifikationen klar in den Vordergrund stellen und nicht unnötig Raum für Vorurteile bieten, sollte er die Angabe weglassen.

Zumal die Angabe des Familienstandes inzwischen eher unüblich ist und der Lebenslauf dadurch nicht mehr ganz zeitgemäß wirken könnte.

Spätestens wenn der Bewerber eine Zusage bekommt und den Arbeitsvertrag unterschreibt, erfährt der Arbeitgeber den Familienstatus sowieso.

Bis dorthin sollte Bewerber für sich abwägen, inwiefern der Familienstand für das Stellenprofil relevant ist und ob die Angabe seine Bewerbung unterstützt oder eher zum Stolperstein werden könnte.

Wann sollte der Bewerber den Familienstand im Lebenslauf auf jeden Fall weglassen?

Der Familienstand ist eine rein freiwillige Angabe im Lebenslauf. Außerdem ergibt sich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass die persönlichen, privaten Lebensverhältnisse die Entscheidung des Arbeitgebers nicht beeinflussen dürfen.

Andererseits ist einem Arbeitgeber nicht nur an der fachlichen Eignung, sondern auch an einer längerfristigen Zusammenarbeit gelegen.

Wenn ein Arbeitgeber jemanden einstellt, möchte er in aller Regel, dass der neue Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg in den eigenen Reihen bleibt.

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Wenn auch indirekt, unbewusst und ohne böse Absichten, kann der Familienstand deshalb durchaus Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen einen Bewerber haben.

Daher sollte der Bewerber in folgenden Fällen keine Angaben zu seinem Familienstatus machen:

  • Ist der Bewerber noch jung, etwa Anfang, Mitte zwanzig, und schon verheiratet, könnte ihm in einem jungen, modernen und kreativen Unternehmen eine zu konservative Haltung unterstellt werden.

  • Bei einer verheirateten Bewerberin Anfang, Mitte dreißig, wird ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Familienplanung in absehbarer Zeit zum Thema wird.

  • Ist der Bewerber in den Vierzigern und nach wie vor ledig, könnte in einer konservativen und traditionsbewussten Branche der Verdacht aufkommen, er wäre eher sprunghaft und möchte sich nicht unbedingt verbindlich festlegen.

  • „Verlobt“ ist kein offizieller Familienstand und gehört deshalb generell nicht in eine Bewerbung. Möchte der Bewerber eine Angabe machen, ist der Status „ledig“ korrekt. Davon abgesehen signalisiert der Bewerber durch die Verlobung aber, dass sich privat bei ihm bald vieles ändern wird. Und der Arbeitgeber könnte befürchten, dass darunter der Fokus auf die berufliche Karriere leidet.

  • Der Familienstand „geschieden“ hat fast immer einen negativen Beiklang. Zwar ist es nicht ungewöhnlich, dass Partnerschaften auseinandergehen. Doch eine Scheidung wird oft damit verknüpft, dass jemand weniger belastbar, streitlustig und eher illoyal ist.

Auf keinen Fall sollte der Bewerber seinen Familienstand außerdem mit „getrennt lebend“ angeben. Denn zum einen ist dieser Status rechtlich bestenfalls fürs Finanzamt von Bedeutung.

Und zum anderen informiert der Bewerber dadurch unnötigerweise über einen familiären Konflikt, der von der Arbeit ablenken kann.

Generell gilt: Der Bewerber sollte seinen Familienstand nur dann angeben, wenn er sich einen klaren Vorteil davon verspricht. Ansonsten ist es in aller Regel sinnvoller, auf diese freiwillige Angabe zu verzichten.

Wie kann eine Bewerberin mögliche Vorbehalte entkräften?

Eine Bewerberin, egal ob ledig oder verheiratet und ob kinderlos oder Mutter, begegnet oft Vorurteilen. Sowohl mit Blick auf die Bewerbungsunterlagen als auch auf das Vorstellungsgespräch sollte sie deshalb überlegen, wie sie mögliche Vorbehalte von Anfang an entkräften kann.

Ist die Bewerberin noch recht jung, geht der Personaler prinzipiell davon aus, dass sie ledig ist und keine Kinder hat. Ist sie hingegen um die dreißig Jahre alt, stellt sich die Frage, ob sie Kinder hat oder in absehbarer Zeit welche möchte.

Hier kann die Bewerberin klarstellen, dass sie kinderlos ist. Zur Familienplanung muss und sollte sie besser keine Auskünfte geben, um sich nicht selbst aus dem Rennen zu nehmen. Solche Informationen gehen den Arbeitgeber ohnehin erst dann etwas an, wenn eine Schwangerschaft eintritt.

Wer bereits Kinder hat, sollte spätestens im Vorstellungsgespräch aufzeigen können, dass die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Wichtig ist das vor allem dann, wenn die Kinder noch klein sind.

Denn kein Arbeitgeber möchte riskieren, dass ein Mitarbeiter regelmäßig ausfällt, weil er die Kinder nirgends unterbringen kann. Besonderes Gewicht hat die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Schließlich bringen auch die besten beruflichen Qualifikationen nicht viel, wenn der Arbeitgeber Sorge hat, dass der Mitarbeiter sie im Tagesgeschäft kaum einbringen kann.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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