Die wichtigsten Infos zu Hartz IV
Ein Berufstätiger kann sich oft nicht vorstellen, jemals in die Situation zu kommen, auf Hartz IV angewiesen zu sein. In der Realität kann dies aber sehr viel schneller passieren, als so manchen liebt ist.
Wer seinen Job verliert, beispielsweise weil sein Arbeitgeber den Betrieb umstrukturiert, in die Insolvenz geht oder den befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert, und nicht direkt wieder eine neue Tätigkeit findet, erhält zunächst ein Jahr lang Arbeitslosengeld I. Verstreicht dieses Jahr, ohne dass ein neuer Job gefunden wurde, bleibt vielen nur noch die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen, um so die Finanzierung des Lebensunterhaltes sicherzustellen.
Nun wissen viele aber gar nicht so genau, was sich eigentlich konkret hinter Hartz IV verbirgt, welche Leistungen dazugehören und wie das Antragsverfahren läuft.
Hier daher die wichtigsten Infos zu Hartz IV in der Übersicht:
Was ist Hartz IV überhaupt?
Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld II. Vor der Einführung von Hartz IV gab es ein dreistufiges System, das sich in Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gliederte. Im Zuge der Reform wurde dieses System dann in ein zweistufiges Konzept umgewandelt, das jetzt aus Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II besteht.
Arbeitslosengeld II fasst dabei die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen, fällt allerdings niedriger aus. Früher war der Regelsatz der Sozialhilfe zwar niedriger als der heutige Regelsatz von Hartz IV, konnte aber durch verschiedene Zuschüsse wie beispielsweise Kleidergeld oder Zuschüsse für die Wohnungseinrichtung und Haushaltsgegenstände aufgestockt werden.
Hartz IV hingegen versteht sich als Maßnahme, die lediglich die Grundsicherung für Arbeitssuchende vorübergehend gewährleisten soll.
Wer bekommt Hartz IV?
Einen Anspruch auf Hartz IV haben grundsätzlich alle Personen, die erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind. Hilfsbedürftig bedeutet, dass die Person nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Gleichzeitig muss diese Person dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen. Personen, die jünger sind als 15 oder älter als 65 Jahre, haben demnach keinen Anspruch auf Hartz IV, weil sie nicht am Erwerbsleben teilnehmen. Gleiches gilt für kranke und behinderte Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Sind diese Personen hilfsbedürftig, können sie aber dennoch Leistungen beantragen. Diese Leistungen werden dann nicht als Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezeichnet. Die Regelsätze und das Antragsverfahren sind aber weitestgehend identisch.
Wo und wie wird Hartz IV beantragt?
Da Arbeitslosengeld II die Grundsicherung für Arbeitssuchende darstellen soll und die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zum Ziel hat, ist prinzipiell die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Nicht zuletzt augrund des immensen Bürokratieaufwandes und der Tatsache, dass auch die Sicherung des Lebensunterhalts für Erwerbsunfähige in den Bereich Hartz IV fällt, wurden aber örtlich zuständige Agenturen ins Lebens gerufen, die die Anträge bearbeiten und darüber entscheiden. Diese Agenturen heißen je nach Bundesland, Region, Stadt und Gemeinde unterschiedlich, beispielsweise ARGE oder Jobcenter.
Der Antrag selbst erfolgt durch ein seitenlanges Dokument, dem eine Reihe von weiteren Unterlagen, Nachweisen und Belegen hinzugefügt werden müssen. Im Rahmen des Antrags werden dann sämtliche Informationen abgefragt, die Auskunft über die persönlichen und die Vermögensverhältnisse geben.
Da die Bearbeitungszeit allein aufgrund des Umfangs einige Zeit beanspruchen kann, empfiehlt es sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Welche Leistungen umfasst Hartz IV?
Hartz IV setzt sich aus der Regelleistung und den Kosten für die Unterkunft zusammen. Der Regelsatz für Erwachsene beträgt rückwirkend ab Januar 2011 364 Euro monatlich, ab Januar 2012 wird er um drei Euro auf 367 Euro erhöht. Kinder erhalten je nach Alter gestaffelte Regelleistungen. Neben den Regelleistungen werden die Kosten für die Unterkunft inklusive Nebenkosten übernommen.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Mietkosten ortüblich sind, die Miet- und Nebenkosten bestimmte Kostengrenzen nicht übersteigen und die Unterkunft eine angemessene Größe hat. Als angemessen gilt, wenn eine Wohnung für eine Person 45 Quadratmeter groß ist, für jede weitere Person kommen weitere 15 Quadratmeter hinzu.
Grundsätzlich wichtig zu wissen ist aber, dass sich ein Hartz-IV-Antrag nicht auf den Antragssteller alleine, sondern immer auf eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bezieht. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst, vereinfacht erklärt, alle die Personen, die in einem Haushalt mit dem Antragssteller leben.
Ausgehend von der Anzahl der Personen wird der Betrag errechnet, den die Bedarfsgemeinschaft monatlich benötigt, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Dieser Betrag wird dann mit den Einkommen verrechnet, die die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erzielen. Die Differenz, die sich aus dem benötigten und vorhandenen Einkommen ergibt, entspricht der Höhe der gewährten Leistungen.
Ebenfalls Bestandteil der Hartz IV-Leistungen sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Zudem können bestimmte Versicherungen wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung einkommensmindernd geltend gemacht werden.
Was passiert mit dem Vermögen oder mit eventuellen Nebeneinkünften?
Der Gesetzgeber gewährt Hartz IV grundsätzlich nur dann, wenn der Antragssteller seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und aus eigener Kraft bestreiten kann. Aus diesem Grund muss das Vermögen, das in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist, zunächst verwertet werden.
Es gibt allerdings einen nach Alter gestaffelten Grundfreibetrag und bestimmte Vermögenswerte, die vor einer Verwertung geschützt sind. Dazu gehören allgemein solche Vermögenswerte, die als Altersvorsorge und zur Sicherung des Lebensstandards dienen. Beispiele sind die Riester-Rente, ein angemessenes Auto, der Hausrat oder selbstgenutztes Wohneigentum.
Eine zeitliche Begrenzung für Hartz IV gibt es nicht. Die Idee ist allerdings, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt so schnell wie möglich zu erreichen. Daher soll die Betreuung intensiver sein und auch die Berechnungsgrundlagen sind so ausgelegt, dass sie sicherlich keine dauerhafte Lösung sein können. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Einkommen durch einen Nebenjob aufzubessern. Nicht angerecht wird ein Zusatzverdienst von 100 Euro monatlich.
Verdient der Hartz-IV-Empfänger zwischen 101 und 799 Euro dazu, werden 80 Prozent auf die Leistungen angerechnet, bei einem Einkommen zwischen 800 und 1200 Euro sind es 90 Prozent des Einkommens. Diese Regelung wiederum greift auch für diejenigen, die andere Leistungen wie Unterhaltszahlungen oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen und für diejenigen, die im sogenannten Niedriglohnsektor beschäftigt sind und ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen.
Insgesamt gilt allerdings die Grundvoraussetzung, dass der Arbeitssuchende alles tun muss, um schnellstmöglich wieder einen Job zu finden. Aus diesem Grund wurden auch die 1-Euro-Jobs ins Leben gerufen, durch die sich ein Langzeitarbeitsloser wieder an den Berufsalltag gewöhnen soll. Wird dem Hartz-IV-Empfänger ein solcher 1-Euro-Job angeboten, ist er dazu verpflichtet, ihn anzunehmen.
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