Formulierungen in Stellenanzeigen

Typische Formulierungen in Stellenanzeigen und ihre Bedeutung 

In Stellenanzeigen tauchen immer wieder die gleichen Formulierungen auf, durch die das Unternehmen seine Anforderungen und Wünsche im Hinblick auf Kenntnisse, Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften zum Ausdruck bringt. 

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Insbesondere junge oder unerfahrene Bewerber entscheiden sich dann häufig gegen eine Bewerbung, weil sie der Meinung sind, die formulierten Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllen zu können und somit auch keine Chance auf den Job zu haben. 

Allerdings sind viele Formulierungen gar nicht so streng und umfangreich, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Dies liegt zum einen daran, dass viele Formulierungen subjektiv ausgelegt werden können, also nicht alle unter beispielsweise guten und versierten Kenntnissen oder einem sicheren Umgang tatsächlich das Gleiche verstehen. Zum anderen hängt der Grad des Könnens immer von dem angestrebten Betätigungsfeld ab. 

Hier nun also einige typische Formulierungen
in Stellenanzeigen und ihre Bedeutung:

Fremdsprachenkenntnisse

In Zeiten der Globalisierung spielen Englisch als Weltsprache und Spanisch sowie Französisch als Handelssprachen zentrale Rollen. Zunehmend gewinnen jedoch auch andere Fremdsprachen an Bedeutung, hierzu gehören beispielsweise Russisch, Arabisch, Türkisch und auch die asiatischen Sprachen.

Insbesondere in exportorientierten Branchen und international ausgerichteten Unternehmen sind Fremdsprachenkenntnisse unabdingbar, aber allgemein werden von Bewerbern mindestens grundlegende Englischkenntnisse erwartet, die für eine einfache Kommunikation ausreichen.

Die Abstufungen in den Stellenanzeigen hingegen hängen unmittelbar davon ab, um welche Position es geht. Eine Bürokauffrau, die nur gelegentlich mit internationalen Kunden in Kontakt kommt, bringt gute Englischkenntnisse mit, wenn sie in der Lage ist, ein normales Gespräch zu führen. 

Geht es jedoch um die Position eines Vertriebsleiters für den englischsprachigen Raum und wird von diesem ein verhandlungssicheres Englisch erwartet, sollte der Bewerber wirklich sehr gute Englischkenntnisse mit einem entsprechend großen Vokabular mitbringen. Im Idealfall kann der Bewerber sogar einen längeren Aufenthalt in einem englischsprachigen Land vorweisen. 

PC-Kenntnisse

Ähnlich wie Fremdsprachenkenntnisse und einen sicheren Umgang mit der deutschen Sprache werden von Bewerbern üblicherweise auch PC-Kenntnisse verlangt. Dies ist insofern auch verständlich, als dass mittlerweile nahezu jeder Arbeitsplatz mit elektronischen Hilfsmitteln ausgestattet ist, zu denen neben dem Computer samt Internet auch Telefon und Fax, computergestützte Kassensysteme oder Anlagen und Maschinen gehören. 

Auch im Hinblick auf die PC-Kenntnisse kommt es aber wieder auf die angestrebte Position an. Sind in einer Stellenanzeige lediglich gute oder sichere Kenntnisse im Umgang mit den Standardanwendungen gefordert, reicht das Beherrschen der Anwendungen, die auch zu Hause genutzt werden, in aller Regel aus.

Das bedeutet, der Bewerber sollte die grundlegenden MS-Office-Anwendungen kennen und benutzen können. Sind jedoch konkrete Anwendungen aufgeführt, muss dieses Wissen auch tatsächlich vorhanden sein. 

Dies liegt daran, dass der Bewerber häufig unmittelbar nach seiner Einstellung mit internen Betriebssystemen arbeiten muss. Kleinere Einzelheiten werden im Zuge der Einarbeitung zwar vermittelt, die Grundlagen müssen jedoch bereits vorhanden sein.   

Zeitliche Flexibilität

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich der Arbeitsalltag deutlich verändert. Während es früher kaum vorstellbar war, dass Behörden bis 18 Uhr zu erreichen sind oder Geschäfte bis 22 oder sogar 24 Uhr geöffnet haben, ist dies heute längst selbstverständlich. 

Der Wettbewerb macht es notwendig, dass sich Unternehmen den Wünschen ihrer Kunden anpassen und wenn ein Mitbewerber seine Öffnungszeiten verlängert, dauert es meist nicht lange, bis die Konkurrenz folgt. Zeitliche Flexibilität in einer Stellenanzeige bedeutet letztlich nichts anderes, als dass der Bewerber bereit sein sollte, sich den Marktbedingungen anzupassen. 

Je nach Branche kann dies Schichtdienst, Wochenenddienst, Rufbereitschaft oder auch 12- und 24-Stunden-Schichten bedeuten.  

Organisationstalent

Damit die Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren, müssen sie entsprechend organisiert und strukturiert sein. In einer Stellenanzeige steht der Begriff Organisationstalent jedoch für mehrere Anforderungen. So sollte der Bewerber in der Lage sein, kleinere Aufgaben selbst zu organisieren, also eigenständig und selbstverantwortlich durchzuführen. 

Zudem sollte er verantwortungsbewusst und systematisch vorgehen, um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen. 

Hinzu kommt, dass der Bewerber Teamgeist, Kontaktbereitschaft und Kommunikationsvermögen mitbringen sollte. Dadurch ist sichergestellt, dass er sich mit anderen Kollegen absprechen und seinen Arbeitsalltag auf diese Weise organisieren kann.  

Leistungsgerechte Bezahlung

Einen Arbeitnehmer angemessen für seine Leistungen zu bezahlen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Zudem arbeiten viele Unternehmen mit Tarifverträgen oder bezahlen branchenüblich, wodurch das Entgelt vielfach feststeht und nur bedingt ein Verhandlungsspielraum bleibt. Ist in einer Stellenanzeige von leistungsgerechter Bezahlung die Rede, kann dies aber bedeuten, dass das Unternehmen besonderes Engagement mit zusätzlichen Prämien honoriert. 

Dabei kann es sich um Bonuszahlungen handeln, genauso aber auch um Sonderleistungen wie Firmenwagen, Handy oder Laptop. Genauso ist möglich, dass nur ein Grundlohn gezahlt wird, der bei entsprechenden Leistungen und Erfolgen durch Prämien und Provisionen aufgestockt wird. 

Wichtig zu wissen ist aber, dass alle Zusatzleistungen Kosten verursachen, die an anderer Stelle eingespart werden müssen. Aus diesem Grund wird der Grundlohn in vielen Fällen niedriger angesetzt.

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