Absage nach der Bewerbung – Infos und Tipps zum Umgang damit

Absage nach der Bewerbung – Infos und Tipps zum Umgang damit

Jeder, der auf Jobsuche ist oder schon einmal war, kennt die Situation: Eine Bewerbung ist verschickt und einige Zeit später liegt ein großer Briefumschlag im Briefkasten. In dem Briefumschlag steckt die Bewerbungsmappe, begleitet von einem Absageschreiben des Unternehmens.

Anzeige

Natürlich ist die Enttäuschung in einem solchen Moment groß und sie wird immer größer, je mehr Bewerbungen mit Absagen beantwortet werden. Trotzdem ist zunächst einmal das Wichtigste, dass der Bewerber die Absagen nicht persönlich nimmt.

Ein Unternehmen lehnt eine Bewerbung nicht ab, weil es ein Problem mit dem Bewerber als Mensch hat. Schreibt ein Unternehmen eine Stelle aus, gehen mitunter mehrere hundert Bewerbungen ein. Deshalb entscheiden oft Kleinigkeiten darüber, welche Bewerbungsmappen auf dem Absagestapel landen. Mit einer persönlichen Bewertung hat das aber rein gar nichts zu tun. Statt zu schmollen oder sich zu ärgern, ist der Bewerber besser damit beraten, die Absagen zu analysieren.

Dadurch kann er vielleicht für sich herausfinden, wo sich Fehler eingeschlichen haben oder was er beim nächsten Mal besser machen kann. In diesem Zusammenhang spielt aber eine Rolle, wann die Absage erteilt wurde.

Der folgende Ratgeber gibt deshalb Infos und Tipps zum Umgang mit Absagen in den verschiedenen Bewerbungsphasen:

 

Eine Absage nach der schriftlichen Bewerbung

Hatte sich der Bewerber schriftlich beworben und daraufhin eine Absage erhalten, sollte er sich seine Bewerbungsmappe noch einmal genau ansehen:

  • Ist die Mappe ansprechend und ordentlich? Sind die Unterlagen vollständig und in der richtigen Reihenfolge einsortiert?
  • Ist das Anschreiben aussagekräftig formuliert? Bringt es auf den Punkt, warum der Bewerber ausgerechnet für dieses Unternehmen tätig werden wollte und was ihn zur idealen Besetzung für die freie Stelle gemacht hätte? Konzentriert sich das Anschreiben auf das Wesentliche?
  • Ist der Lebenslauf klar und übersichtlich strukturiert? Enthält er alle Angaben, die für die Einschätzung der Eignung relevant sind und den Werdegang des Bewerbers beschreiben?
  • Wirkt das Bewerbungsfoto ansprechend und sympathisch?
  • Sind die Bewerbungsunterlagen aktuell und fehlerfrei? Haben sie tatsächlich eine individuelle Note oder wirken sie wie Massenbriefe, die an jedes beliebige Unternehmen geschickt werden könnten?

 

Ist sich der Bewerber unsicher, sollte er einen neutralen Dritten darum bitten, sich die Bewerbungsunterlagen anzuschauen. Ein Familienmitglied, ein Freund oder auch ein Berufsberater bei der Arbeitsagentur entdeckt vielleicht Unstimmigkeiten oder hat Verbesserungsvorschläge, die dem Bewerber weiterhelfen können.

Sind die Bewerbungsunterlagen ansprechend und aussagekräftig, führen aber trotzdem regelmäßig zu Absagen, sollte der Bewerber seine Stellenauswahl hinterfragen. In den Stellenanzeigen ist beschrieben, welche Anforderungen das Unternehmen stellt.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  12 Fragen zur Elternzeit, 1. Teil

Dabei gilt es, zwischen Muss- und Kann-Anforderungen zu unterscheiden. Muss-Anforderungen sind Voraussetzungen, die der Bewerber auf jeden Fall erfüllen muss. Ist beispielsweise eine bestimmte Ausbildung gefordert, muss der Bewerber bestimmte Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse mitbringen oder setzt das Unternehmen mehrjährige Berufspraxis voraus, wird der Bewerber keine Chance haben, wenn er diesen Anforderungen nicht gerecht wird.

Im Unterschied dazu sind Kann-Anforderungen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten, die das Unternehmen zwar begrüßt, die aber keine Einstellungsvoraussetzungen sind.

Eine Absage nach einem Vorstellungsgespräch

Wurde der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, zeigt das, dass seine Bewerbungsunterlagen offensichtlich ansprechend und überzeugend waren. Andernfalls hätte es der Bewerber nämlich nicht in die nächste Runde geschafft.

Hat der Bewerber das Vorstellungsgespräch hinter sich gebracht und folgt dann die Absage, kann es dafür verschiedene Gründe geben. So ist denkbar, dass ein anderer Bewerber besser zum Stellenprofil passt, sich überzeugender präsentiert hat oder von seiner Persönlichkeit her das Team einfach besser vervollständigt. Natürlich kann der Bewerber schriftlich oder telefonisch beim Unternehmen nachfragen, was den Ausschlag für die Entscheidung gegeben hat.

Dadurch kann der Bewerber zum einen herausfinden, welche Kriterien für den Personaler besonders wichtig waren. Zum anderen erhält er Hinweise darauf, wie er es beim nächsten Mal besser machen kann. Allerdings sollte sich der Bewerber nicht zu viel davon versprechen, wenn er das Unternehmen um ein Feedback bittet.

Um vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes keine Angriffsfläche zu bieten, werden sehr viele Unternehmen nämlich keine detaillierten Auskünfte erteilen, sondern es bei unverfänglichen Standardabsagen belassen. Aber auch ohne Feedback des Unternehmens kann der Bewerber das Vorstellungsgespräch für sich analysieren:

  • Wie lief das Gespräch ab?
  • Welche Fragen wurden gestellt?
  • Mit welchen Fragen hatte der Bewerber nicht gerechnet?
  • An welchen Stellen hat er sich unsicher oder unwohl gefühlt? Gab es Situationen, in denen der Personaler komisch auf eine Antwort reagiert hat?
  • Welchen Gesamteindruck hatte er von dem Gespräch?
  • Geht der Bewerber das Vorstellungsgespräch noch einmal in Gedanken durch, kann er womöglich für sich herausfinden, was nicht optimal lief und wo Verbesserungsbedarf besteht. Zudem kann er die Antworten, die er sich auf die typischen Vorstellungsgesprächfragen zurechtgelegt hatte, noch einmal kritisch überprüfen.

 

Eine Absage nach einem Einstellungstest

Auch wenn der Bewerber zur Teilnahme an einem Einstellungstest eingeladen wurde, waren seine schriftlichen Bewerbungsunterlagen offensichtlich schlüssig und überzeugend. Klappt es mit dem Job trotzdem nicht, liegt dies entweder daran, dass der Bewerber beim Einstellungstest zu wenig Punkte erreicht hat oder dass ein anderer Bewerber noch besser abgeschnitten hat.

In diesem Fall sollte der Bewerber den Einstellungstest einfach als Erfahrung verbuchen. Beim nächsten Mal weiß er dann schon, was auf ihn zukommt. Zudem kennt er die Themenbereiche und Aufgabentypen, die ihm Probleme bereitet haben. Diese kann er dann gezielt üben, wenn er erneut zu einem Einstellungstest eingeladen wird.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Nach der Elternzeit zurück in den Job - Infos und Tipps, 1. Teil

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

Anzeige

Thema: Absage nach der Bewerbung – Infos und Tipps zum Umgang damit

 

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


jobs99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

Kommentar verfassen