Stellenangebote Minijob
400 Euro Jobs
Die Bezeichnung Minijob gibt es so heute eigentlich gar nicht mehr. Sie hat aber lange existiert und ist deshalb auch heute noch ganz oft in Stellenangeboten zu finden. Aber ob man zu so einem Stellenangebot nun Minijob, Nebenjob oder geringfügige Beschäftigung, wie es heute konkret heißt, sagt, ist im Prinzip völlig egal.
Es meint in den meisten Fällen das gleiche. Fest steht, dass so ein Minijob keine Schwarzarbeit sein darf, also der Sozialversicherung gemeldet werden muss. Des weiteren identifiziert sich ein Minijob darüber, dass man mit dieser Tätigkeit nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen darf.
Inhalt
Arbeitgeber Minijob
Alles was darüber geht ist kein Minijob mehr und muss demnach versteuert werden. Den Arbeitnehmer kostet so ein Minijob also rein gar nichts, der Arbeitgeber dagegen, muss einiges an Pauschalabgaben für jeden seiner geringfügig Beschäftigten zahlen. Das betrifft dann gewisse Prozentsätze von Krankenversicherungspauschale, Rentenversicherungspauschale und Lohnsteuer.
Dies gilt übrigens auch für Leute, die Privat eine Haushälterin oder Kindermädchen beschäftigen. Trotz der Krankenversicherungs-/Rentenversicherungspauschale ist der Arbeitnehmer im Minijob allerdings nicht krankenversichert oder rentenversichert.
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