Tipps zur Bewerbung nach der Elternzeit, 1. Teil
Hierzulande ist es meist die Frau, die ihre berufliche Karriere zugunsten der Familie auf Eis legt. Die Anzahl der Männer, die eine berufliche Auszeit nehmen und den Nachwuchs versorgen, steigt zwar stetig.
Doch die Väter gehen oft nur für ein paar Wochen oder Monate in Elternzeit. Im Unterschied dazu schlüpfen Frauen oft für mehrere Jahre in die Rolle der Hausfrau und Mutter.
Spätestens wenn der Nachwuchs aus dem Gröbsten raus ist, möchten oder müssen viele Frauen in den Beruf zurückkehren. Allerdings ist der Wiedereinstieg nicht selten schwieriger als gedacht. In einem ausführlichen Beitrag geben wir Tipps zur Bewerbung nach der Elternzeit – und erklären, welche Fehler die Mütter oder Väter vermeiden sollten.
Inhalt
Die klassische Rollenverteilung hat Bestand.
Emanzipation hin oder her: In Deutschland belassen es viele Familien bei der klassischen Aufgabenverteilung. Der Familienvater geht dabei in Vollzeit arbeiten und bringt das Geld nach Hause, während die Mutter ihren Job während der Elternzeit an den Nagel hängt, die Kinder versorgt und den Haushalt schmeißt.
Ein gutes Drittel aller Familien entscheidet sich für diese Variante. Zusammen mit den Frauen, die unabhängig von einer Elternzeit Hausfrauen und Mütter sind, erhöht sich die Zahl noch einmal deutlich.
Ein anderes Familiemodell, das immer beliebter wird, ist folgendes: Beide Elternteile sind berufstätig und teilen die Kinderbetreuung untereinander auf. Dass der Vater die Kids und den Haushalt übernimmt und die Frau zum Hauptverdiener wird, ist nach wie vor eine Ausnahme. Tatsächlich ist es also noch immer die Mutter, die ihren Beruf zeitweise aufgibt oder beruflich zumindest kürzer tritt.
Auf der anderen Seite verkürzt sich die Auszeit vom Job zunehmend. Immer weniger Frauen bleiben über viele Jahre zu Hause. Stattdessen wollen oder müssen sie schneller zurück ins Berufsleben. Ob und wie gut das klappt, hängt aber immer auch von der Ausgangssituation ab.
Darauf gehen wir gleich noch genauer ein. Vorweg aber folgender Hinweis: Natürlich gelten die Infos und Tipps für Mütter und Väter gleichermaßen. Doch damit es übersichtlicher und lesefreundlicher bleibt, belassen wir es bei der weiblichen Variante.
Bei einer Rückkehr an den alten Arbeitsplatz
Oft steht für die Frau von Anfang an fest, dass sie recht bald nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten gehen wird. Deshalb laufen viele Arbeitsverträge weiter – nicht zuletzt dank der gesetzlichen Regelungen, die in diesem Bereich verabschiedet wurden. Ist die Elternzeit vorbei, kann die Frau an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren. Einen Job suchen und Bewerbungen schreiben, muss sie in diesem Fall nicht. Denn ihr Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin.
Trotzdem sollte die Frau ihren Beruf während der Elternzeit nicht aus den Augen verlieren. Natürlich ist es schön, wenn sie sich ganz ihrem Nachwuchs widmen und die gemeinsame Zeit genießen kann. Doch die Elternzeit sollte nicht zu einem ausgedehnten Urlaub werden, bei dem der Job komplett ausgeblendet wird. Besser ist, wenn die Frau folgende Tipps beherzigt:
- Sie sollte Kontakt zu ihrem Arbeitgeber und den Kollegen halten.
- Sie sollte auf dem Laufenden bleiben, wenn größere Veränderungen anstehen oder wichtige Projekte starten.
- Finden während ihrer Elternzeit Seminare, Schulungen oder Fortbildungen statt, kann sie vorschlagen, daran teilzunehmen.
- Sie kann anbieten, gelegentlich als Krankheits- oder Urlaubsvertretung einzuspringen.
- Sie sollte möglichst frühzeitig mit ihrem Chef abklären, wann und in welchem Umfang sie nach der Elternzeit zurückkommt. Möglicherweise kann sie vereinbaren, dass sie zunächst mit weniger Stunden anfängt und die Arbeitszeit schrittweise erhöht. Oder sie einigt sich auf Gleitzeit oder eine Mischung aus Arbeit vor Ort und Heimarbeit. Je früher die Absprachen stehen, desto besser können beide Seiten planen.
- Optimal ist, wenn die Frau ihren beruflichen Wiedereinstieg ohne allzu lange Pause einleitet. Vielleicht hat sie ja die Möglichkeit, noch während der Elternzeit ein paar Stunden die Woche zu arbeiten. Der Gesetzgeber erlaubt bis zu 30 Arbeitsstunden pro Woche.
- Die Betreuung des Kindes sollte rechtzeitig organisiert sein. Denn kurz vor knapp alles zu regeln, ist in der Praxis oft schwierig.
Durch solche Maßnahmen gerät die Frau während ihrer Auszeit nicht in Vergessenheit. Außerdem wird die Rückkehr in den Beruf leichter. Denn wenn die Frau fachlich und persönlich am Ball bleibt, muss sie weit weniger nachholen. Taucht sie hingegen komplett ab, dauert es eine ganze Zeit, bis sie wieder auf Stand ist.
Bei einem beruflichen Neustart
Ein befristeter Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wurde, strukturelle Veränderungen im Betrieb, die Schließung der Betriebsstätte, der Wunsch, sich beruflich zu verändern:
Es kann viele Gründe geben, warum die Frau nach der Familien-Auszeit nicht mehr zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren kann oder will. Und generell ist der Wiedereinstieg nach der Elternzeit eine gute Gelegenheit, um auch gleich einen beruflichen Neuanfang zu wagen. Allerdings sollte sich die Frau dieses Vorhaben nicht zu leicht vorstellen. Vor allem nach einer längeren Pause ist es schon schwierig genug, einen vernünftigen Job zu finden. Und wenn es dann auch noch ein komplett neues Arbeitsumfeld werden soll, wird die Herausforderung umso größer.
Wichtig ist deshalb, so früh wie möglich mit den Vorbereitungen für den Start im neuen Beruf zu beginnen. Die Neuorientierung sollte schon während der Elternzeit anfangen – und nicht erst danach.
An dieser Stelle sind folgende Tipps wichtig:
- Die Frau sollte sich zunächst einmal Gedanken machen, in welche Richtung es beruflich gehen soll. Dabei muss sie sich natürlich nicht auf einen bestimmten Beruf festlegen. Aber zumindest eine grobe Vorstellung muss vorhanden sein.
- Ist die Richtung klar, sollte sich die Frau informieren, was sie für einen Einstieg braucht. Quereinstiege sind in sehr vielen Bereichen möglich. Allerdings werden in aller Regel gewisse Kenntnisse vorausgesetzt.
- Die Elternzeit kann die Frau nun nutzen, um ihre Wissenslücken zu schließen und sich das erforderliche Fachwissen anzueignen. Dazu kann sie Kurse belegen, Schulungen besuchen oder an Fortbildungen teilnehmen. Ein Fernstudium oder ein Minijob können ebenfalls sinnvolle Lösungen sein.
Unterm Strich geht es darum, mit beruflichem Engagement zu punkten. Wenn ein Arbeitgeber sieht, dass die Elternzeit nicht nur eine Lücke im Lebenslauf ist, sondern bewusst und aktiv für einen beruflichen Neustart genutzt wurde, stehen die Chancen ungleich besser. Zumal der Arbeitgeber dann auch erkennt, dass der berufliche Neustart beabsichtigt war – und nicht nur aus der Not heraus erfolgt.
Hilfe von der Arbeitsagentur
Mütter und Väter, die nach der Elternzeit ins Berufsleben zurückkehren möchten, können sich von der Arbeitsagentur helfen lassen. Es gibt Beratungsangebote und Programme, die speziell dafür aufgelegt wurden. Ratsam ist deshalb, sich mit einem Arbeitsberater zusammenzusetzen und gemeinsam zu planen, wann, wie und in welchen Beruf der Wiedereinstieg erfolgen soll.
Ein Wiedereinstiegsprogramm dauert je nach Zielsetzung meist zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Maßnahmen werden in Vollzeit und in Teilzeit angeboten. Während der Teilnahme an einer Maßnahme kann sich die Arbeitsagentur an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligen. In einigen Städten bieten die Arbeitsagenturen auch eigene Betreuungsmöglichkeiten an. So weiß die Mutter ihr Kind gut versorgt, während sie sich um den Job kümmert. Nachfragen kann sich also lohnen.
Im nächsten Teil nehmen wir uns die typischen Fehlerquellen und die Bewerbung als solches vor.
Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
- Wie werden Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben? Teil 2
- Wie werden Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben?, Teil 1
- Infos und Tipps zur Bewerbung um einen Minijob, Teil 2
- Infos und Tipps zur Bewerbung um einen Minijob, Teil 1
- Die wichtigsten Infos und Tipps rund um Überstunden
- Warum Überpünktlichkeit der Karriere schadet
- Einkommen und Abgaben: Das ändert sich in 2018, Teil 2
- Einkommen und Abgaben: Das ändert sich in 2018, Teil 1
Thema: Tipps zur Bewerbung nach der Elternzeit, 1. Teil
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? 1. Teil - 12. September 2024
- Was tun, wenn der Arbeitgeber das Unternehmen verkauft? - 13. August 2024
- Mögliche Verhandlungspunkte im Arbeitsvertrag - 16. Juli 2024