Wie werden Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben?, Teil 1

Wie werden Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben?, Teil 1

Während Fremdsprachenkenntnisse früher ein nettes Extra waren, werden sie heute fast schon vorausgesetzt. Bei seiner Bewerbung sollte der Bewerber deshalb angeben, welche Fremdsprachen er beherrscht. Allerdings ist so mancher unsicher, wie er seine Fremdsprachenkenntnisse richtig angibt.

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Fremdprachen in Bewerbung

 

“What makes you the best applicant for this job? What would you describe as your major strength?” – Natürlich hat sich der Bewerber überlegt, was ihn zur optimalen Besetzung für die ausgeschriebene Position macht. Und selbstverständlich hat er sich auf den Fragenklassiker nach den Stärken (und den Schwächen) vorbereitet.

Allerdings hat er sich seine Argumente auf Deutsch zurechtgelegt. Der Personaler möchte sich nun aber plötzlich auf Englisch unterhalten. Eigentlich sollte das den Bewerber auch nicht großartig aus dem Konzept bringen.

Schließlich hatte er in seiner Bewerbung ja sehr gute Englischkenntnisse versprochen. Umso peinlicher ist es, wenn sich dann beim Praxistest zeigt, dass die Kenntnisse doch nicht ganz so gut sind.

Es kann gut sein, dass der Bewerber seine Fremdsprachenkenntnisse ein bisschen ausgeschmückt hat, um sich Pluspunkte zu sichern. Genauso ist aber möglich, dass er einfach nicht wusste, wie er sein Sprachniveau richtig einstuft.

Damit es künftig einfacher wird, erklären wir in einem zweiteiligen Beitrag, wie Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben werden:

 

Die Fremdsprachenkenntnisse einer von fünf Stufen zuordnen

In vielen Stellenanzeigen steht beispielsweise, dass das Unternehmen “Englischkenntnisse in Wort und Schrift” erwartet oder dass “Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache vorteilhaft” wären.

Solche Hinweise im Inserat sollte der Bewerber in seiner Bewerbung aufgreifen. Denn offensichtlich legt das Unternehmen auf Fremdsprachenkenntnisse wert. Sonst würde es diese nicht extra erwähnen.

Nun sollte der Bewerber aber nicht einfach nur irgendwelche Sprachen aufzählen. Sondern er sollte möglichst genau einordnen, wie gut er die jeweiligen Sprachen beherrscht. Und dabei sind fünf verschiedene Stufen üblich.

 

  1. Grundkenntnisse

Mit Grundkenntnissen oder auch Basiskenntnissen in einer Fremdsprache ist gemeint, dass der Bewerber einen gewissen Grundwortschatz beherrscht. Er kann die wichtigsten Vokabeln und kennt gängige Redewendungen. Seine Kenntnisse reichen aus, um einen einfachen Smalltalk zu führen. Er verfügt also über Grundlagenwissen.

Beherrscht er die Fremdsprache ein bisschen besser, kann er erweiterte Grundkenntnisse angeben. Manchmal werden solche Kenntnisse auch als mittlere Kenntnisse bezeichnet. Mit erweiterten Grundkenntnissen spricht der Bewerber die Sprache zwar immer noch nicht besonders gut. Im Alltag käme er damit aber zurecht.

Grundkenntnisse kann der Bewerber beispielsweise durch einen Sprachkurs oder eine Sprachreise haben.

 

  1. Konversationssicher

Ist der Wortschatz des Bewerbers zwar insgesamt eher überschaubar, reicht aber aus, um einfache Gespräche nachzuvollziehen und Alltagssprache zu verstehen, kann der Bewerber seine Kenntnisse als konversationssicher einordnen. Alternativ kann er gute Fremdsprachenkenntnisse angeben.

Konversationssicher meint, dass sich der Bewerber im Alltag ohne nennenswerte Schwierigkeiten verständigen kann. Er versteht ziemlich viel und kann antworten. Dabei steht aber wirklich das Sprechen im Vordergrund. Denn konversationssicher heißt immer auch, dass der Bewerber mit der geschriebenen Sprache seine Mühe hat.

Gute Sprachekenntnisse können zum Beispiel daher kommen, dass der Bewerber die Fremdsprache in der Schule gelernt, ansonsten aber nicht weiter verfolgt hat.

 

  1. Fließend

Der Bewerber spricht eine Fremdsprache fließend, wenn er sich über die verschiedensten Themen unterhalten, Filme anschauen und Zeitungsartikel oder Bücher problemlos lesen und verstehen kann. Die Kenntnisse reichen dabei aber nicht nur für flüssige Unterhaltungen über alltägliche Themen. Vielmehr kann sich der Bewerber auch über komplexere Sachverhalte aus der Wirtschaft, der Politik und ähnlichen Bereichen unterhalten. Außerdem beherrscht er typische Redewendungen und kennt die Grammatikregeln.

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Spricht der Bewerber eine Fremdsprache fließend, ist das gleichbedeutend mit sehr guten Kenntnissen. Solche Kenntnisse kann er beispielsweise dadurch haben, dass er die Sprache in der Schule gelernt und anschließend bei Auslandsaufenthalten oder durch Sprachkurse ausgebaut hat.

 

  1. Verhandlungssicher

Verhandlungssicher bedeutet, dass der Bewerber hervorragende Fremdsprachenkenntnisse mitbringt. Er beherrscht die Grammatik und verfügt über einen sehr großen Wortschatz, der auch Fachbegriffe einschließt. Er kann sich über Themen aller Art austauschen. Er ist so fit in der Fremdsprache, dass es für ihn kein Problem ist, ein Meeting zu leiten oder Verträge mit Geschäftspartnern auszuhandeln. Zudem kann er Stimmungen aufspüren, Nuancen deuten und mit der Sprache spielen.

Verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse wird der Bewerber zum Beispiel dann haben, wenn er längere Zeit in einem Land gelebt hat, in dem die Sprache gesprochen wird.

 

  1. Muttersprachler

Eine Muttersprache sollte der Bewerber nur dann als solche bezeichnen, wenn er mit dieser Sprache aufgewachsen ist. Wurde er beispielsweise zweisprachig erzogen und spricht er beide Sprachen fast perfekt, kann er in seiner Bewerbung eine Muttersprache angeben. Spricht er die Fremdsprache hingegen nicht von klein auf, sondern hat er sie irgendwann einmal gelernt, ist sie nicht seine Muttersprache.

 

Die Fremdsprachenkenntnisse international einstufen

Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Bewerber bei der Angabe seiner Fremdsprachenkenntnisse am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen orientiert. Hier werden die Kenntnisse in sechs verschiedene Stufen eingeteilt:

  • A1 und A2 beschreiben eine elementare Sprachverwendung. Der Bewerber verfügt in diesen Stufen über Grundkenntnisse und kann sich verständigen. Dabei ist A1 die niedrigste Stufe. A2 meint erweiterte Grundkenntnisse.
  • Die mittleren Stufen B1 und B2 stehen für eine selbstständige Sprachverwendung. Auf diesem Niveau kann der Bewerber Gespräche zu verschiedenen Themen führen und auch anspruchsvollere Texte ohne Schwierigkeiten bearbeiten. Arbeitgeber erwarten meist Fremdsprachenkenntnisse auf dieser Stufe.
  • C1 und C2 bezeichnen eine kompetente Sprachverwendung. Der Bewerber kann die Fremdsprache flüssig und spontan benutzen. Außerdem beherrscht er sie mündlich genauso gut wie schriftlich.

Die Fremdsprachenkenntnisse belegen

Wie für alle Angaben in der Bewerbung gilt auch für die Fremdsprachenkenntnisse, dass der Bewerber nicht einfach nur irgendwelche Behauptungen aufstellen sollte. Stattdessen sollte er seine Angaben mit Nachweisen belegen oder zumindest mit konkreten Beispielen untermauern.

Im Fall von Fremdsprachenkenntnissen sind offizielle Sprachzertifikate die optimale Variante. Denn sie sind anerkannt und der Arbeitgeber kann sie sicher einordnen. Beispiele für solche Zertifikate sind

Zeugnisse von Sprachkursen, Nachweise über Sprachreisen und die Schulzeugnisse sind aber selbstverständlich genauso wertvoll. Und was, wenn es keine Belege für die Sprachkenntnisse gibt? In diesem Fall kann der Bewerber kurz erwähnen, wo und wie er die Sprache gelernt hat.

Ist er beispielsweise jahrelang nach Italien in Urlaub gefahren und hat er bei dieser Gelegenheit Sprachkenntnisse erworben, kann er das so angeben. Der Personaler kann sich dadurch nämlich ungefähr ein Bild davon machen, wie gut die Kenntnisse sind.

Nun weiß der Bewerber, wie er seine Fremdsprachenkenntnisse richtig einstuft. Bleibt aber die Frage, wo und wie er das Ganze in die Bewerbung einträgt. Und was eigentlich mit Sprachen wie Latein oder Altgriechisch ist, die nicht aktiv gesprochen werden. Das klären wir in Teil 2!

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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