Infos und Tipps zur Bewerbung um einen Minijob, Teil 1

Infos und Tipps zur Bewerbung um einen Minijob, Teil 1

Verkäuferin, Servicemitarbeiter in der Gastronomie, Bürohilfe, Pflegekraft, Briefträger, Reinigungskraft oder Produktionshelfer: Minijobs gibt es in fast allen Branchen.

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Und die Aushilfstätigkeit ist eine gute Möglichkeit, um praktische Berufserfahrung zu sammeln und nebenbei auch die Haushaltskasse aufzubessern. Aber ganz ohne Bewerbung geht es auch beim Minijob nicht.

Manchmal reicht der Hauptjob oder die Rente nicht aus, um vernünftig über die Runden zu kommen. Ein Schüler will sich vielleicht etwas zum Taschengeld dazuverdienen und ein Student durch den Nebenjob sein Studium finanzieren. Einer jungen Mutter ist eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle möglicherweise zu viel, ganz aus dem Berufsleben möchte sie aber auch nicht aussteigen.

Minijobs Bewerbung

Eventuell gab es eine längere berufliche Pause und nun soll der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt in Angriff genommen werden. Das sind nur ein paar Beispiele für Situationen, in denen ein Minijob eine optimale Lösung sein kann. Doch wie bei jedem Arbeitsplatz führt auch beim Minijob oft kein Weg an einer Bewerbung vorbei.

Nur: Wie wird eine Bewerbung um einen Minijob geschrieben? Worauf gilt es zu achten? Wo gibt es Stellenangebote? Und was macht einen Minijob überhaupt aus? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir diese Fragen und geben Infos und Tipps zur Bewerbung um einen Minijob.

 

Was macht einen Minijob aus?

Das Hauptmerkmal eines Minijobs besteht darin, dass die Verdienstgrenze bei 450 Euro pro Monat liegt. Aus diesem Grund wird der Minijob auch 450-Euro-Job genannt. Die Verdienstgrenze gilt seit dem 1. Januar 2013. Davor war bei einem monatlichen Verdienst von höchstens 400 Euro Schluss. Mit der Anhebung der Verdienstgrenze wurde also aus dem früheren 400-Euro-Job der jetzige 450-Euro-Job.

Ein weiteres Kennzeichen ist, dass die Einnahmen aus dem Minijob steuerfrei sind. Sozialabgaben werden auch nicht fällig. Der Minijobber hat zwar die Möglichkeit, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Entscheidet er sich dafür, liegt sein Eigenanteil bei 3,9 Prozent. Möchte der Minijobber das nicht, kann er sich auf Antrag aber von den Beitragszahlungen befreien lassen. Beim Minijob wird das Geld, das der Minijobber verdient, somit praktisch brutto für netto ausbezahlt.

 

Welche Vorteile bietet ein Minijob?

Die Möglichkeit, sich ein paar Euro dazuzuverdienen, ist nur ein Vorteil. Bei einer geringfügigen Beschäftigung arbeitet der Minijobber stundenweise. Aus diesem Grund eignet sich die Aushilfstätigkeit prima als Zweitjob oder als Nebenjob neben dem Studium oder der Schule.

Daneben bietet sich ein Minijob an, wenn eine Mutter zumindest in geringem Umfang im Beruf bleiben möchte. Oder wenn jemand nach einer längeren Auszeit wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen will. Und auch wenn es darum geht, eine Branche kennenzulernen oder sich einen Eindruck von einem Tätigkeitsbereich zu verschaffen, bietet der Minijob eine gute Gelegenheit dafür.

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Und es gibt noch einen weiteren Aspekt: Ein Minijob beinhaltet zwar hauptsächlich einfachere Arbeiten als Aushilfe. Doch auch bei solchen Tätigkeiten sammelt der Minijobber Berufspraxis, erwirbt Fachwissen und baut seine Kenntnisse aus. Außerdem knüpft er Kontakte. All das kann ihm die entscheidenden Pluspunkte einbringen, wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt um eine Stelle in Teilzeit oder Vollzeit bewirbt.

 

Übrigens:

Ein Minijobber arbeitet zwar nur stundenweise. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist er aber ein vollwertiger Arbeitnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten wie seine Kollegen mit Teilzeit- und Vollzeitstellen. Aus diesem Grund hat auch der Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der Urlaub mindestens 24 Tage pro Jahr.

Das ist gesetzlich so geregelt. Bei einem Minijob wird der Urlaubsanspruch auf die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr umgerechnet.

Erkrankt der Minijobber, zahlt der Arbeitgeber den Lohn sechs Wochen lang weiter. Die Lohnfortzahlung greift also auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Der Minijobber muss sich jedoch, wie seine Kollegen, krankmelden und ein Attest vom Arzt einreichen. Mit Blick auf die Kündigung gibt es ebenfalls keinen Unterschied. Möchte der Minijobber aufhören, kann er mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.

 

Wo gibt es Stellenangebote für Minijobs?

In Deutschland sind rund sieben Millionen Menschen als Minijobber tätig. Und Minijobs gibt es in fast allen Branchen. Stellenangebote werden in Tageszeitungen und in Online-Jobbörsen veröffentlicht.

Größere Unternehmen und Betriebe schreiben freie Stellen auch direkt auf ihren Homepages aus. Gerade bei Minijobs sind außerdem Aushänge direkt vor Ort, beispielsweise im Schaufenster, irgendwo im Eingangsbereich oder auf einem Aufsteller vor der Tür, gängige Praxis. Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, sollte beim nächsten Stadtbummel also die Augen offen halten.

Noch ein Tipp: Es kann sich lohnen, in Geschäften, Supermärkten, Restaurants und bei Firmen einfach einmal vorbeizuschauen und direkt nachzufragen. Denn oft werden Aushilfen benötigt, die Stellen aber nicht offiziell ausgeschrieben. Optimal ist, wenn der Bewerber eine Kurzbewerbung dabei hat, die er gleich dalassen kann. Besteht Bedarf, wird sich der zuständige Personaler melden.

 

Wie sieht die Bewerbung um einen Minijob aus?

Auch wenn es vielleicht nur um eine Aushilfstätigkeit auf geringfügiger Basis geht, sollte der Bewerber eine ordentliche, ansprechende und aussagekräftige Bewerbung zusammenstellen. Denn wenn sich der Bewerber schon bei der Bewerbung keine allzu große Mühe gibt, wird der Arbeitgeber befürchten, dass es auch bei der Arbeit an der notwendigen Sorgfalt mangeln könnte.

Zu einer vollständigen Bewerbung gehören grundsätzlich

  • das Bewerbungsanschreiben,
  • ein tabellarischer Lebenslauf und
  • Zeugniskopien.

Bei einem Minijob muss es aber oft keine komplette Bewerbungsmappe sein. Vielmehr genügt häufig eine Kurzbewerbung. Was verlangt wird, ist in der Stellenanzeige angegeben.

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Steht dort etwas von den üblichen oder von vollständigen Bewerbungsunterlagen, möchte der Arbeitgeber eine vollständige Bewerbungsmappe haben. Ist hingegen von einer Kurzbewerbung die Rede, bleibt es beim Anschreiben und beim Lebenslauf. Sie werden lose in einen Briefumschlag gesteckt. Eine Mappe und Zeugniskopien sind nicht notwendig.

Im 2. Teil des Ratgebers nehmen wir uns die Bewerbungsunterlagen im Detail vor.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, sowie Performance Recruiter bei Mitarbeiterwerk, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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