Wie werden Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben? Teil 2

Wie werden Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben? Teil 2

Fremdsprachenkenntnisse sind längst kein netter Bonus mehr, sondern werden in vielen Fällen mehr oder weniger vorausgesetzt. Klar, dass der Bewerber deshalb auch angeben sollte, wenn er eine oder mehrere Fremdsprachen beherrscht. Allerdings stellt sich oft die Frage nach dem Wie.

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Sprachen in der Bewerbung

Führen fünf Jahre Englischunterricht in der Schule mit einer Note, die nie schlechter war als eine Drei, automatisch zu fließenden Sprachkenntnissen? Macht es Sinn, den Crash-Kurs in Italienisch anzugeben, den der Bewerber vor ein paar Jahren an der örtlichen Volkshochschule besucht hat?

Was ist mit Sprachen wie Latein, die heute gar nicht mehr gesprochen werden? Und an welche Stelle in der Bewerbung gehören die Fremdensprachenkenntnisse überhaupt?

Fragen über Fragen! In einem zweiteiligen Beitrag liefern wir Antworten darauf, wie Fremdsprachenkenntnisse bei Bewerbungen richtig angegeben werden. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, wie der Bewerber seine Fremdsprachenkenntnisse richtig einordnet. Und wie er seine Kenntnisse belegen kann.

Jetzt, in Teil 2, beantworten wir fünf ganz praktische Fragen:

 

  1. Wo und wie werden die Fremdsprachenkenntnisse aufgeführt?

Die Fremdsprachenkenntnisse gibt der Bewerber im Lebenslauf an. Und weil es sich bei dem Lebenslauf in aller Regel um einen tabellarischen Lebenslauf handelt, gehören die Fremdsprachenkenntnisse in die Rubrik “Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten”. Natürlich kann der Bewerber auch eine ganz eigene Kategorie für seine sprachlichen Fähigkeiten anlegen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn er dort mehrere Fremdsprachen eintragen kann. Bei Kenntnissen in einer oder zwei Sprachen wäre eine eigene Rubrik etwas übertrieben.

Seine Fremdsprachenkenntnisse führt der Bewerber auf, indem er zuerst die jeweilige Sprache nennt und dahinter zuordnet, auf welchem Niveau sich seine Fähigkeiten bewegen. Dabei sollte der Bewerber mit der Sprache beginnen, die er am besten kann. An letzter Stelle steht die Fremdsprache, die er am wenigsten beherrscht. Also zum Beispiel so:

  • Englisch: fließend
  • Italienisch: konversationssicher
  • Russisch: erweiterte Grundkenntnisse
  1. Welche Kenntnisse sollte der Bewerber überhaupt angeben?

Ist der Bewerber im Umgang mit mehreren Fremdsprachen fit, kann er sich dadurch natürlich Pluspunkte sichern. Allerdings ist es weder sinnvoll noch notwendig, jede Sprache aufzuführen, von der er irgendwo irgendwann ein paar Brocken aufgeschnappt hat.

Stattdessen sollte sich der Bewerber an folgende Faustregel halten: Fremdsprachenkenntnisse sollte der Bewerber grundsätzlich nur dann angeben, wenn er die Sprache mindestens konversationssicher spricht. Alles, was unterhalb dieser Stufe liegt, braucht er nicht zu erwähnen.

Es sei denn, der Bewerber hat beispielsweise nur sein Schulenglisch im Angebot und hier geht sein Können eben nicht über Grundkenntnisse hinaus. Dann kann er das ruhig so angeben. Gleiches gilt, wenn er über Basiskenntnisse in einer Fremdsprache verfügt, die für den Arbeitgeber wichtig ist.

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Hat das Unternehmen zum Beispiel wichtige Produktionsstandorte in der Türkei und kann sich der Bewerber bei einfachem Smalltalk im Alltag einigermaßen auf Türkisch verständigen, kann er das erwähnen.

 

  1. Was gilt für Sprachen wie Latein oder Altgriechisch?

Einige Sprachen werden heutzutage nicht mehr aktiv gesprochen und auch im alltäglichen Schriftverkehr nicht mehr benutzt. Latein, Altgriechisch oder Althebräisch zählen zum Beispiel zu diesen Sprachen. Weil es sich um sehr alte Sprachen handelt, die nicht mehr aktiv verwendet werden, werden sie auch als tote Sprachen bezeichnet.

Bei den toten Sprachen wäre es wenig sinnvoll, die Kenntnisse mit den üblichen Einordnungen zu beschreiben. Schließlich ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass der Bewerber konversationssicher Latein spricht oder verhandlungssicher Althebräisch kann.

Trotzdem sollte der Bewerber solche Sprachkenntnisse natürlich nicht unter den Tisch fallen lassen. Je nach Beruf und Tätigkeitsbereich können sie nämlich sehr wertvoll sein. Bei der Angabe im Lebenslauf nennt der Bewerber dann aber einfach nur die Sprache, die Niveaustufe lässt er weg. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es für die Sprache eine bestimmte Wissensstufe gibt. Bei Latein beispielsweise wäre das das große Latium. In diesem Fall kann der Bewerber im Lebenslauf angeben: „Latein (großes Latinum)“

 

  1. Zählt Deutsch eigentlich auch zu den Sprachkenntnissen?

Ob Deutsch zu den Sprachkenntnissen – oder genauer zu den Fremdsprachenkenntnissen – gehört, hängt von der Ausgangssituation des Bewerbers ab. Ist der Bewerber in Deutschland aufgewachsen und hat er hier die Schule besucht, wird Deutsch vermutlich seine Muttersprache sein. Und selbst wenn er vielleicht ausländische Wurzeln hat und zu Hause eine andere Sprache gesprochen wurde, wird er Deutsch genauso gut können wie ein Muttersprachler.

Eine Fremdsprache ist Deutsch für ihn dann aber nicht. Und dass der Bewerber Deutsch kann, muss er ihn seiner Bewerbung nicht extra erwähnen. Denn das setzt der Arbeitgeber als selbstverständlich voraus.

Anders sieht es aus, wenn der Bewerber erst seit einiger Zeit in Deutschland lebt. Hat er Deutsch als Fremdsprache gelernt, während eine andere Sprache seine Muttersprache ist, kann er seine Deutschkenntnisse wie Fremdsprachenkenntnisse im Lebenslauf angeben und entsprechend einordnen.

 

  1. Was ist, wenn der Bewerber keine Fremdsprachenkenntnisse hat?

Natürlich kann es sein, dass der Bewerber weder in der Schule noch sonst irgendwo eine Fremdsprache gelernt hat. Oder dass sein Schulwissen selbst für eine einfache Unterhaltung einfach nicht ausreicht. In diesem Fall macht es keinen Sinn, wenn er Fremdsprachenkenntnisse erfindet. Denn früher oder später fliegt der Schwindel meist auf und dann ist der Ärger vorprogrammiert.

Besser ist, wenn der Bewerber mit offenen Karten spielt und von sich aus aktiv wird. So kann er den Personaler im Vorstellungsgespräch beispielsweise fragen, ob im Rahmen seiner Tätigkeit sprachliche Weiterbildungen möglich sind. Damit schlägt er gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe.

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Denn zum einen kommt der Bewerber alleine auf seine Schwäche zu sprechen. Damit verhindert er, dass er bei entsprechenden Nachfragen des Personalers in eine unangenehme Erklärungsnot gerät. Zum anderen bringt er damit zum Ausdruck, dass er sich seiner Schwächen bewusst ist und etwas daran ändern möchte. Und nicht zuletzt hat er so auch gleich eine sinnvolle Frage parat, die er beim Vorstellungsgespräch stellen kann.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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