Einkommen und Abgaben: Das ändert sich in 2018, Teil 2

Einkommen und Abgaben: Das ändert sich in 2018, Teil 2

Was das Einkommen und die Abgaben angeht, kommen auf Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Rentner im Jahr 2018 einige Neuerungen zu. Was sich genau ändert, haben wir in einer zweiteiligen Übersicht zusammengestellt.

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Der Mindestlohn, das Kindergeld, das Arbeitslosengeld und die Beitragsbemessungsgrenzen waren Thema in Teil 1.

Hier geht es nun weiter mit Teil 2!:

 

Die Abgaben für die Rente und die Krankenversicherung sinken minimal

Den Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Nur wer freiwillig rentenversichert ist, muss den Beitrag alleine stemmen. Dabei ist der Beitragssatz mit Jahresbeginn 2018 leicht, nämlich konkret um 0,1 Prozent gesunken. Damit beträgt er nun 18,6 Prozent. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise einen monatlichen Bruttoverdienst von 3.000 Euro, bringt ihm der neue Rentenbeitragssatz eine Ersparnis von 1,50 Euro pro Monat ein.

Ebenfalls um 0,1 Prozent gesunken, ist der durchschnittlichte Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er beläuft sich im Jahr 2018 somit auf 1 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag errechnet sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben, die die gesetzliche Krankenversicherung für das kommende Jahr erwartet.

Wie hoch der Zusatzbeitrag tatsächlich ausfällt, legt aber jede Krankenkasse selbst fest. So gibt es Krankenkassen, die mit ihrem Zusatzbeitrag unter dem Durchschnittswert von 1 Prozent bleiben, während andere Krankenkassen einen höheren Zusatzbeitrag erheben. Eine Übersicht über alle Zusatzbeiträge stellt der GKV-Spitzenverband zur Verfügung.

 

Getrennt lebende Elternteile zahlen mehr Unterhalt für die Kinder

Väter und Mütter, die getrennt leben und ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, müssen seit Jahresbeginn 2018 etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Mindestunterhalt wurde im Vergleich zum Vorjahr nämlich je nach Alter des Kindes um sechs bzw. sieben Euro angehoben.

Seit dem 1. Januar 2018 ist er wie folgt festgelegt:

 

Alter des Kindes Mindestunterhalt pro Monat
bis einschließlich 6 Jahre 348 Euro
7 bis 12 Jahre 399 Euro
13 bis 18 Jahre 467 Euro
ab 18 Jahre 527 Euro

 

Den Mindestunterhalt bezahlt der Unterhaltspflichtige, wenn sein Nettoeinkommen die Marke von 1.900 Euro nicht übersteigt. Mit dem Mindestunterhalt wurden aber gleichzeitig auch die Bedarfssätze bei höherem Einkommen angehoben, nämlich um fünf Prozent in den Einkommensgruppen 2 bis 5 und um acht Prozent in den Einkommensgruppen 6 bis 10. Zudem wird das Kindergeld bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern komplett auf den Bedarf angerechnet.

Erstmals seit 2008 wurden außerdem die Einkommensgruppen angepasst. So beginnt die Tabelle nun bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1.900 Euro und endet bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 5.500 Euro. In der Einkommensgruppe 1 kann der Unterhaltspflichtige wie gehabt über 1.080 Euro frei verfügen, wenn er berufstätig ist.

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Ist er nicht erwerbstätig, bleiben 880 Euro unangetastet. In der Einkommensgruppe 2 erhöht sich der Selbstbehalt um 120 Euro auf jetzt 1.300 Euro. In den höheren Einkommensgruppen kommen dann jeweils 100 Euro dazu. Für die Praxis heißt das: Der Unterhaltspflichtige muss seit Jahresbeginn 2018 zwar etwas mehr Unterhalt bezahlen. Durch die Anpassung der Einkommensgruppen kann er aber mehr verdienen, bevor er in die nächste Stufe rutscht.

Die Grundlage für den Unterhaltsbedarf bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie wird seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit anderen Oberlandesgerichten herausgegeben und soll sicherstellen, dass die Unterhaltsansprüche bundesweit einheitlich sind. Die Vorgaben in der Tabelle sind zwar nur Richtlinien und als solche unverbindlich. In der Rechtsprechung stützen sich die Ansprüche aber in aller Regel auf die Tabelle.

 

Die Renten in Ost und West werden angepasst und steigen

Der Rentenwert entscheidet darüber, wie hoch die monatliche Rente ausfällt, wenn ein Versicherter auf Basis seines durchschnittlichen Jahreseinkommens ein Kalenderjahr lang Beiträge in die Rentenkasse einzahlt.

Dabei beziffert der Rentenwert einen Entgeltpunkt in Euro. Aktuell beläuft sich dieser Wert auf 31,03 Euro im Westen und 29,69 Euro im Osten. Damit die Rentner an der Lohnentwicklung in Deutschland beteiligt sind, wird der Rentenwert alljährlich zum 1. Juli angepasst.

Nun ist es aber so, dass sowohl die Löhne als auch die Renten im Osten niedriger ausfallen als im Westen. Aus diesem Grund wurde das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz verabschiedet. Demnach wird der Rentenwert Ost ab dem 1. Juli 2018 schrittweise an den Rentenwert, der im Westen gilt, angeglichen.

Dabei erhöht sich der Rentenwert Ost zunächst auf 95,8 Prozent des West-Rentenwertes. In den Folgejahren wird es dann bis 2024 jeweils im Juli weitere Erhöhungen um 0,7 Prozent geben, bis die Rente schließlich in ganz Deutschland einheitlich berechnet wird. Im Gegenzug wird die Bewertung der Löhne bei der Rentenberechnung in den neuen Bundesländern ebenfalls schrittweise gesenkt. Derzeit werden die Löhne bei der Berechnung der Rente im Osten noch höher bewertet, um das niedrigere Lohnniveau auszugleichen.

Doch Rentner, die bereits ihren wohlverdienten Ruhestand genießen, können sich auch 2018 wieder über eine Erhöhung freuen. Zum 1. Juli 2018 werden die Renten im Westen voraussichtlich um 3,09 und im Osten um 3,23 Prozent steigen.

Von der Rentenanpassung profitieren alle, die eine Altersrente, eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente, eine gesetzliche Unfallrente oder eine Rente aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse bekommen. Durch die Erhöhung dürfte der sogenannte Eckrentner, der 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hat, um die 43 Euro monatlich mehr in der Tasche haben. Die genauen Zahlen werden im Frühjahr 2018 bekanntgegeben.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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