Nach der Elternzeit zurück in den Job – Infos und Tipps, 2. Teil

Nach der Elternzeit zurück in den Job – Infos und Tipps, 2. Teil

Wenn der Nachwuchs da ist, sind es meist die Mütter, die sich eine berufliche Auszeit nehmen. Doch wenn dann die Rückkehr ins Arbeitsleben ansteht, kann die Jobsuche ganz schön knifflig sein.

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In Deutschland ist die klassische Rollenverteilung nach wie vor beliebt. Die meisten jungen Familien entscheiden sich dafür, dass die Mutter nach der Geburt eines Kindes zunächst zu Hause bleibt oder beruflich zumindest deutlich kürzer tritt, während der Vater weiterhin voll berufstätig ist und den Lebensunterhalt verdient.

Zwar nutzen inzwischen auch immer mehr Väter die Elternzeit, allerdings beschränkt sich ihre berufliche Auszeit meist auf wenige Wochen. Andererseits möchten viele Frauen nicht nur Mutter und Hausfrau sein, sondern sich auch beruflich verwirklichen. Andere Frauen wiederum müssen arbeiten gehen, weil es finanziell sonst ziemlich knapp wird.

Da der Gesetzgeber weiß, dass Frauen nach der Familienauszeit wieder in den Job zurückkehren wollen oder müssen, hat er verschiedene Regelungen auf den Weg gebracht. Die Bestimmungen rund um die Elternzeit beispielsweise sorgen dafür, dass viele Arbeitsverträge weiterlaufen. So kann die Mutter nach dem Ende der Elternzeit wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder in einer anderen Funktion für ihren Arbeitgeber tätig werden.

War die Mutter vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig oder möchte sie sich beruflich neu orientieren, gibt es spezielle Beratungs- und Förderprogramme bei der Arbeitsagentur. Es hat sich also einiges getan, um Müttern den Wiedereinstieg in die Berufswelt zu erleichtern. Trotzdem gestaltet sich die Jobsuche in der Praxis mitunter schwierig.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps für die Rückkehr in den Beruf zusammenstellt. Dabei ging es im 1. Teil darum, wie die Mutter die Elternzeit am besten nutzt, damit der Wiedereinstieg dann auch tatsächlich gelingt.

Jetzt, im 2. Teil, haben wir konkrete Tipps für die Bewerbung.

 

Drei wichtige Punkte bei der Bewerbung

Lief der Arbeitsvertrag während der Elternzeit weiter, gestaltet sich die Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz meist unproblematisch. Denn es war von Anfang an klar, dass, wann und wie die Mutter ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen wird. Allerdings ist längst nicht jede Frau berufstätig, wenn sie Mutter wird. Zudem gibt es viele Frauen, die nicht an ihre frühere Arbeitsstelle zurückkehren möchten.

Ein Grund hierfür kann sein, dass die Mutter nur in Teilzeit arbeiten will, was bei ihrem Arbeitgeber aber nur möglich wäre, wenn sie eine niedrigere Position übernimmt. Ein anderer Grund kann sein, dass die Mutter künftig nicht mehr im Schichtdienst oder nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten will, was in ihrem alten Job aber dazugehört.

Möglicherweise liegt die Arbeitsstätte recht weit vom Wohnort entfernt, so dass die Mutter zur eigentlichen Arbeitszeit noch die Fahrzeiten dazurechnen müsste. Vielleicht möchte die Mutter die Rückkehr in den Beruf aber auch ganz einfach für einen echten Neuanfang nutzen und sich beruflich ganz neu orientieren.

In allen diesen Fällen wird die Mutter Bewerbungen schreiben müssen. Dabei wiederum sollte sie die drei folgenden Punkte berücksichtigen:

 

  1. Die Elternzeit erwähnen.

Grundsätzlich muss die Mutter in ihrer Bewerbung keinerlei Angaben zu ihrem Familienstand machen. Folglich muss sie weder erwähnen, dass sie Mutter ist, noch muss sie sich zu ihrer Elternzeit äußern. Lässt sie diese Infos weg, taucht aber wahrscheinlich eine Lücke in ihrem Lebenslauf auf, die den Arbeitgeber stutzig machen könnte.

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Deshalb ist es besser, wenn die Mutter von Anfang an mit offenen Karten spielt. Dazu sollte sie die Elternzeit in ihrem Lebenslauf erwähnen, um so ihren Werdegang lückenlos darzustellen. Ganz verschweigen kann sie ihre Kinder sowieso nicht, denn spätestens wenn es um die Eckdaten für die Lohnsteuerabrechnung geht, muss sie die Kinder angeben.

 

  1. Die Kinderbetreuung zusichern.

Wenn der Arbeitgeber weiß, dass die Bewerberin Mutter ist, wird ihn interessieren, wie die Betreuung der Kinder organisiert ist. Schließlich möchte er nicht riskieren, dass die Mitarbeiterin häufiger ausfällt, weil ihr Nachwuchs krank ist und niemand als Babysitter einspringen kann.

Oder dass die Mitarbeiterin regelmäßig zu spät kommt oder früher gehen muss, weil sie ihren Sprössling in den Kindergarten bringen oder dort abholen muss. Die Mutter sollte deshalb schon in ihrer Bewerbung kurz erwähnen, dass die Kinderbetreuung sichergestellt ist, beispielsweise so: “Nachdem mein Sohn/meine Tochter ab dem … ganztätig in den Kindergarten geht und ansonsten seine/ihre Großeltern die Betreuung übernehmen können, kann ich mich ganz meiner neuen beruflichen Aufgabe widmen.”

Dadurch weiß der Arbeitgeber, dass die Mutter ernsthaft überlegt hat, wie sie Job und Familie unter einen Hut bekommt, und die notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen hat.

 

  1. Mit den Stärken argumentieren.

Ein Arbeitgeber wird die Bewerberin nicht deshalb einstellen, weil sie Mutter ist und nach ihrer Elternzeit wieder in die Arbeitswelt zurückkehren will. Stattdessen wird er sie dann einstellen, wenn sie das notwendige Know-how für den Job mitbringt und ins Team passt.

In der Bewerbung müssen daher die Qualifikationen und die Stärken im Vordergrund stehen. Am Ende geht es darum, dem Arbeitgeber überzeugend zu vermitteln, dass und warum die Bewerberin die richtige Kandidatin und die optimale Besetzung für die ausgeschriebene Stelle ist.

Um ihre fachlichen Qualifikationen zu belegen, sollte die Bewerberin den Fokus auf ihre Berufsausbildung und ihre Berufspraxis lenken. Auch Weiterbildungen und Wissen, das sich die Bewerberin selbst angeeignet hat, können das fachliche Wissen untermauern.

Hat die Bewerberin die Elternzeit für Schulungen und Kurse genutzt, sollte sie das ebenfalls erwähnen. Denn auf diese Weise kann sie verdeutlichen, dass sie sich zwar eine Auszeit genommen, ihre berufliche Zukunft aber nie aus den Augen verloren hat.

Kann die Bewerberin kaum fachliche Qualifikationen oder Berufserfahrung vorweisen, sollte sie mit den sogenannten Soft Skills punkten. Schließlich hat sie in der Zeit, in der sie sich um den Nachwuchs und den Haushalt gekümmert hat, Eigenschaften entwickelt oder vertieft, die ihr auch im Beruf zugutekommen werden. Organisationstalent, Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein oder Durchsetzungsvermögen sind ein paar Beispiele für solche Soft Skills.

Allerdings muss die Bewerberin nicht zu sehr ins Detail gehen. Ihre persönliche Familiengeschichte und ihre Erziehungsmethoden gehen den Arbeitgeber nichts an und interessieren ihn auch nicht sonderlich. Es genügt völlig, wenn die Bewerberin plausibel und nachvollziehbar schildern kann, wie ihre Kenntnisse zum Tragen kamen.

 

Die Angaben im Anschreiben und im Lebenslauf

Die beiden Hauptbestandteile der Bewerbung sind das Anschreiben und der Lebenslauf. Sie sind zwar eigenständige Bewerbungsunterlagen, müssen im Ergebnis aber eine Einheit bilden, indem sie sich gegenseitig ergänzen. Dabei geht es im Anschreiben um die Qualifikationen, die Stärken und die Motivation. Das Anschreiben sollte also beantworten, warum die Bewerberin ausgerechnet diesen Job haben will und was sie dafür mitbringt.

Aus diesem Grund spielt die Elternzeit im Anschreiben bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Sie sollte nur dann erwähnt werden, wenn die Bewerberin mit ihren Soft Skills punkten will. Ansonsten sollte sich die Bewerberin auf die Kenntnisse und Eigenschaften konzentrieren, die sich aus ihrer Berufstätigkeit mitbringt. Wie immer bei einer Bewerbung ist aber wichtig, dass die Bewerberin das Anforderungsprofil der Stelle im Blick behält. Denn es wird ihr nicht viel bringen, wenn sie nur mit spezifischem Fachwissen argumentiert, das für die angestrebte Stelle nicht relevant ist.

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Der Lebenslauf dokumentiert den bisherigen Werdegang. Und in diesen Werdegang gehört auch die Elternzeit hinein. Dabei kann die Bewerberin die Elternzeit als eine Station anführen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn die Bewerberin während der Elternzeit einen Teilzeit- oder Minijob hatte oder wenn sie die berufliche Pause für Fort- und Weiterbildungen genutzt hat. Ansonsten genügt es, wenn die Bewerberin die Elternzeit in der Rubrik „Sonstiges“ erwähnt. Dadurch schließt sich die Lücke in ihrem Werdegang. Und die Soft Skills, die sich aus der Elternzeit mitnimmt, stehen ja schon im Anschreiben.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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