Infos und Tipps für den Quereinstieg, 2. Teil

Infos und Tipps für den Quereinstieg, 2. Teil

Fast jeder Arbeitnehmer kommt irgendwann an den Punkt, an dem er sich fragt, wie es beruflich weitergehen soll. Und während der eine in seinem bisherigen Beruf weiterarbeiten möchte, reizt den anderen ein beruflicher Neuanfang in einem anderen Berufsfeld.

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Mal bietet der jetzige Job keine Zukunftsperspektiven, mal ist im erlernten Beruf keine Stelle zu bekommen. Vielleicht gab es eine Kündigung, möglicherweise steht nach einer längeren Unterbrechung der Wiedereinstieg ins Berufsleben an. Eventuell ist die momentane Arbeitssituation nicht berauschend oder der Wunsch, beruflich noch einmal komplett neu durchzustarten und sich in einem ganz anderen Arbeitsfeld zu versuchen, wird immer größer.

–  Eine berufliche Neuorientierung kann die verschiedensten Ursachen haben. Aber ein Neustart sollte immer gut vorbereitet sein. In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps für den Quereinstieg zusammengestellt. Dabei ging es im 1. Teil darum, was Quereinstieg überhaupt bedeutet, wo er möglich ist und welche Überlegungen der Jobsuchende anstellen sollte.

Jetzt, im 2. Teil, informieren wir über Weiterbildungsmöglichkeiten
für den neuen Job:

 

Wie kann sich der Quereinsteiger für den neuen Job qualifizieren?

Hat der Jobsuchende ein Berufsfeld, eine Branche oder einen Aufgabenbereich für sich ausgemacht, folgen die nächsten Überlegungen. Dabei sollte der Jobsuchende folgende Fragen klären:

  • Wie offen ist die Branche für Quereinsteiger?
  • Wie kann der berufliche Neubeginn konkret ablaufen?
  • Wie könnte die berufliche Zukunft im neuen Job aussehen? Wie könnte sich die Karriere entwickeln?
  • Sind eine Weiterbildung oder Zusatzqualifikationen für den Quereinstieg notwendig und wenn ja, welche?

In vielen Fällen wird der Jobsuchende nicht umhinkommen, sich für seinen neuen Job zu qualifizieren. Einfach so in ein komplett neues Aufgabenfeld einzusteigen, ist nur in sehr wenigen Branchen möglich. Einige Arbeitgeber haben spezielle Programme für Quereinsteiger, so dass hier die Qualifizierung beim und über den Arbeitgeber erfolgt.

Ansonsten wird sich der Jobsuchende oft selbst darum kümmern müssen, sich zumindest etwas Grundwissen anzueignen. Allerdings muss er seine Weiterbildung oft nicht komplett aus eigener Tasche finanzieren. Denn je nach Ausgangssituation kann er unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen:

 

Umschulung

Eine Umschulung kommt in Betracht, wenn der Jobsuchende seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, weil es durch den Strukturwandel immer weniger Stellen in seinem Beruf gibt oder weil der Jobsuchende schon lange aus dem Arbeitsleben raus ist und die Weiterentwicklungen in seinem Beruf kaum aufholen kann. Im Portal Kursnet der Arbeitsagentur stehen allerlei Umschulungen zur Auswahl.

Die Arbeitsagentur kann einen Bildungsgutschein für die Teilnahme an einer Umschulung gewähren. Allerdings handelt es sich bei dieser Leistung um eine Kann-Bestimmung. Die Arbeitsagentur muss den Bildungsgutschein also nicht gewähren und der Jobsuchende hat keinen Anspruch darauf. Insofern kommt es auch darauf an, wie gut und überzeugend der Jobsuchende argumentiert.

 

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist als Unterstützung für Berufstätige mit wenig Einkommen konzipiert. Wird der Jobsuchende selbst aktiv und bemüht er sich um eine berufsbezogene Weiterbildung, fördert ihn der Staat mit einem Zuschuss.

Eine Möglichkeit hierbei ist der Prämiengutschein. Einen Prämiengutschein kann der Jobsuchende erhalten, wenn er mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet und sein steuerpflichtiges Einkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt. Diese Form der Bildungsprämie bietet sich daher vor allem dann an, wenn der Jobsuchende noch in seinem bisherigen Beruf arbeitet, während er die Weiterbildung für seinen neuen Job absolviert.

Daneben kann der Jobsuchende den Gutschein bekommen, wenn er in Elternzeit oder in Pflegezeit ist. Auf diese Weise kann er die berufliche Auszeit nutzen, um sich weiterzubilden. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 50 Prozent der Gebühren für die Weiterbildung, höchstens aber auf 500 Euro.

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Ein anderer Baustein der Bildungsprämie ist der Spargutschein, bei dem auch vom Weiterbildungssparen gesprochen wird. Der Spargutschein ermöglicht dem Jobsuchenden, auch eine längere oder teurere Weiterbildung zu finanzieren. Dazu kann der Jobsuchende Geld verwenden, das er nach dem Vermögensbildungsgesetz angespart hat. Dabei kann der Jobsuchende auch schon dann auf das Guthaben zurückgreifen, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Aufstiegs-BAföG

Durch das Aufstiegs-BAföG wird die Vorbereitung auf über 700 verschiedene Fortbildungsabschlüsse gefördert. Die Förderung ist für Personen vorgesehen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Aber auch wer ein Studium als Bachelor absolviert hat oder sein Studium abgebrochen hat, kann die Förderung bekommen.

Der angestrebte Berufsabschluss muss höher angesiedelt sein als eine Facharbeiter-, Gehilfen- oder Gesellenprüfung und als ein Berufsfachschulabschluss. Außerdem muss sich die Weiterbildung über mindestens 400 Unterrichtsstunden erstrecken.

Beim Aufstiegs-BAföG beteiligt sich der Staat mit bis zu 15.000 Euro an den tatsächlichen Gebühren für die Weiterbildungsmaßnahme. 40 Prozent des Förderbetrags werden als Zuschuss gewährt. Das Aufstiegs-BAföG wird unabhängig vom Einkommen vergeben und es gibt auch keine Altersgrenze.

 

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium des Bundes richtet sich an Personen, die jünger sind als 25 Jahre und eine Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Durch das Stipendium werden sowohl fachliche Weiterbildungen, beispielsweise zum Meister, Techniker oder Fachwirt, als auch fachübergreifende Weiterbildungen, etwa Computer- oder Sprachkurse, gefördert.

Außerdem können Studiengänge gefördert werden, die berufsbegleitend stattfinden und auf der absolvierten Ausbildung oder bisherigen Berufstätigkeit aufbauen. Innerhalb von höchstens drei Förderjahren kann der Jobsuchende einen Gesamtbetrag von 7.200 Euro erhalten. Dabei muss der Geförderte zehn Prozent jeder Fördermaßnahme als Eigenanteil selbst finanzieren.

 

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium fördert Personen, die Berufserfahrung haben und nun studieren möchten. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung mit der Abschlussnote 1,9 oder besser und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Da durch das Studium ein Branchenwechsel vorbereitet werden kann, eignet sich das Förderprogramm auch für Quereinsteiger. Studiert der Jobsuchende in Vollzeit, beläuft sich das Stipendium auf 815 Euro pro Monat. Bei einem Studiengang, der berufsbegleitend absolviert wird, ist eine Förderung von bis zu 2.400 Euro pro Jahr möglich. Eine Altersgrenze gibt es beim Aufstiegsstipendium nicht.

 

Gründungszuschuss

Der Quereinstieg in den neuen Job kann auch mit dem Schritt in die Selbstständigkeit kombiniert werden. Die Arbeitsagentur kann an dieser Stelle mit dem Gründungszuschuss weiterhelfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Jobsuchende arbeitslos ist und zum Zeitpunkt der Existenzgründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Außerdem muss er ein tragfähiges Konzept vorlegen und die Existenzgründung muss bessere Erfolgschancen versprechen als die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.

Inzwischen ist der Gründungszuschuss aber eine Ermessensleistung. Ob der Jobsuchende den Zuschuss erhält, hängt deshalb oft nicht nur von seinem Überzeugungstalent ab, sondern auch davon, ob und wie viel Budget der jeweiligen Arbeitsagentur zur Verfügung steht.

 

Was gilt es bei der Bewerbung zu beachten?

Möchte der Jobsuchende als Quereinsteiger in ein Berufsfeld einsteigen, für das er keine Ausbildung und keine Berufserfahrung mitbringt, muss sein Ziel sein, von sich als Person zu überzeugen. Insgesamt wird es seine Bewerbung schwerer haben als die Bewerbungen von Kandidaten, die über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen oder zumindest schon in diesem Beruf gearbeitet haben.

Der Grund dafür ist schlichtweg, dass die Bewerbung des Quereinsteigers oft von vorneherein durchs Raster fällt, weil er die Voraussetzungen, die in der Stellenanzeige genannt waren, nicht erfüllt. Umso wichtiger ist deshalb, dass der Jobsuchende sehr genau weiß, was er will, und sich gründlich auf seine neue Tätigkeit vorbereitet.

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In der Bewerbung sollte er dann weniger auf seine beruflichen Qualifikationen eingehen, sondern die Aufmerksamkeit vor allem auf seine fächerübergreifenden Kompetenzen lenken. Eine ausgeprägte Lernbereitschaft, Offenheit für Neues, Flexibilität, Kreativität, Sprachkenntnisse, Charakterstärke, Zielstrebigkeit oder eine rasche Auffassungsgabe sind Beispiele für Kompetenzen, mit denen der Quereinsteiger punkten kann.

Im Kern geht es darum, dass der Bewerber aufzeigt, dass er die Position gut ausfüllen kann, auch wenn er formal die fachlichen Qualifikationen für diese Tätigkeit nicht vorweisen kann. Wichtig ist aber, dass der Jobsuchende nicht nur Behauptungen aufstellt, sondern seine Fähigkeiten mit konkreten Beispielen belegt. Denn behaupten kann er viel. Der Personaler möchte aber sehen, ob der Jobsuchende das versprochene Können auch wirklich mitbringt und das Potenzial hat, im neuen Beruf durchzustarten.

Ratsam ist außerdem, dass sich der Jobsuchende frühzeitig ein Netzwerk aufbaut und die Kontakte pflegt. Gerade bei einer beruflichen Neuorientierung kann eine persönliche Referenz nämlich der entscheidende Impuls sein, der fehlende Kompetenzen wettmacht und einen Arbeitgeber dazu veranlasst, dem Quereinsteiger eine Chance zu geben.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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