Neu in 2017 – das ändert sich in Sachen Einkommen und Abgaben, 3. Teil

Neu in 2017 – das ändert sich in Sachen Einkommen und Abgaben, 3. Teil

Das Jahr 2017 bringt in Sachen Einkommen und Abgaben zahlreiche Änderungen mit sich. In einer mehrteiligen Übersicht erläutern wir die wichtigsten Neuerungen.

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Themen wie den gestiegenen Mindestlohn, höhere Pauschalen bei berufsbedingten Umzügen, umfangreichere Förderungen bei Weiterbildungen von jungen Fachkräften, die Flexi-Rente oder das angehobene Kindergeld haben wir in den beiden ersten Teilen angesprochen.

Hier folgt nun der 3. und letzte Teil.

 

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und die Rentenversicherung steigen.

Wie jedes Jahr wurden auch zum 1. Januar 2017 die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angepasst. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wurde die Grenze bundeseinheitlich auf 4.350 Euro pro Monat angehoben. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze um 112,50 Euro höher als im Vorjahr.

Auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung erhoben. Erst das Einkommen, das die Grenze von 4.350 Euro überschreitet, bleibt beitragsfrei. Damit liegt der Beitrag, den ein Arbeitnehmer (ohne Zusatzbeitrag) maximal bezahlen muss, im Jahr 2017 bei 317,55 Euro monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beläuft sich im Jahr 2017 auf 57.600 Euro. Bis zu dieser Grenze muss ein Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Damit ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss er somit mindestens 4.800 Euro brutto pro Monat verdienen.

Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung hingegen bleibt auch im Jahr 2017 bei 14,6 Prozent. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte. Für den Arbeitnehmer kommt aber noch der Zusatzbeitrag dazu. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. Im Durchschnitt liegt er bei 1,1 Prozent. Das soll auch 2017 so bleiben.

 

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung wurde zum 1. Januar 2017

  • im Westen auf 6.350 Euro pro Monat und 76.200 Euro pro Jahr und
  • im Osten auf 5.700 Euro pro Monat und 68.400 Euro pro Jahr

angehoben. Bei der Rentenversicherung der Knappschaft liegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Westen bei 7.850 Euro pro Monat (94.200 Euro im Jahr) und im Osten bei 7.000 Euro pro Monat (84.000 Euro im Jahr). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge für die Rentenversicherung erhoben. Erst das Einkommen, das die Grenze überschreitet, bleibt beitragsfrei.

 

Der Beitrag für die Pflegeversicherung ist höher.

Mit Jahresbeginn ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Damit wird nun die Pflegebedürftigkeit anders definiert. Während bislang vor allem körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, fließt jetzt auch der Verlust von geistigen Fähigkeiten stärker in die Beurteilung ein.

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Außerdem treten fünf Pflegegrade an die Stelle der bisherigen drei Pflegestufen. Die Verbesserungen für Betroffene führen jedoch zu höheren Kosten. Aus diesem Grund war es notwendig, den Beitragssatz anzuheben.

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt und bundesweit gleich. Zum 1. Januar 2017 wurde er auf 2,55 Prozent erhöht. Ist ein Arbeitnehmer arbeitslos und älter als 23 Jahre, wird bei ihm noch ein Zuschlag fällig. Der Beitragssatz beträgt dadurch 2,8 Prozent.

Den Beitrag von 2,55 Prozent zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte, den Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer alleine. Einzige Ausnahme ist Sachsen. Hier ist der Anteil des Arbeitgebers ein Prozent niedriger als der Anteil des Arbeitnehmers.

 

Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich über ein kleines Plus freuen.

Wer seinen Lebensunterhalt alleine nicht finanzieren kann, kann sich seit Jahresbeginn 2017 über etwas höhere Sozialleistungen freuen. Gestiegen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Dabei gelten seit dem 1. Januar 2017 folgende Regelsätze:

 

Regelbedarfsstufe Bezieher Betrag
1 Alleinstehende und Alleinerziehende 409 Euro
2 Partner und Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften jeweils 368 Euro
3 nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen 327 Euro
4 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 311 Euro
5 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 291 Euro
6 Kinder zwischen 0 und 6 Jahren 237 Euro

 

Die Regelsätze werden jährlich fortgeschrieben und an die Entwicklungen der Löhne und der Preise angepasst. Die Anpassungen erfolgen dann nach einer gesetzlichen Vorgabe. Dabei wird die Entwicklung der Löhne mit 30 Prozent und die Entwicklung der Preise mit 70 Prozent berücksichtigt. Angepasst werden die Regelsätze jeweils zu Beginn eines Jahres.

Die größte Anhebung gab es 2017 bei den Regelleistungen für Kinder, die zwischen 6 und 13 Jahre alt sind. Sie bekommen pro Monat 21 Euro mehr als im Vorjahr. Der Grund hierfür ist, dass Stichproben des Statistischen Bundesamtes ergeben haben, dass die Kosten für Lebensmittel und Getränke bei dieser Altersgruppe deutlich höher sind als bislang berechnet. Ansonsten haben sich die monatlichen Regelsätze zwischen 3 und 5 Euro erhöht. Lediglich die Regelsätze für Kinder unter 6 Jahren sind gleich geblieben.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Sozialhilfeempfänger, die behindert oder nicht erwerbsfähig sind. Während sie bisher nur 80 Prozent der Grundsicherung erhalten haben, bekommen sie seit Jahresbeginn nun die volle Grundsicherung. Wohnen sie im Haushalt ihrer Eltern oder in einer Wohngemeinschaft, werden sie der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet. Auch ihre Kosten für die Unterkunft und die Heizung können sie nun einfacher geltend machen.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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