Das ändert sich 2022 bei Arbeit und Einkommen, Teil 2
Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer und Azubis steigt, bei Minijobs gelten neue Meldepflichten, der steuerfreie Corona-Bonus kann bis Ende März ausgeschöpft werden, bei einem beruflich bedingten Umzug ist die Steuerpauschale höher: Jedes Jahr bringt einige Änderungen und Neuregelungen mit sich. Wir erklären, was sich 2022 bei Arbeit und Einkommen ändert.
Hier ist Teil 2!:
Inhalt
Neue Grenzwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung
In der allgemeinen Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2022 in den neuen Bundesländern um 50 Euro auf 6.750 Euro im Monat gestiegen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung hat sie sich um 100 Euro auf monatlich 8.350 Euro erhöht.
Andersherum ist es in den alten Bundesländern. Hier ist die Beitragsbemessungsgrenze mit Jahresbeginn in der allgemeinen Rentenversicherung auf 7.050 Euro und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 8.650 Euro pro Monat gesunken.
Ein Arbeitnehmer muss bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze von seinem Einkommen Beiträge an die Rentenkasse bezahlen. Einkommen, das über dem Grenzwert liegt, wird für die Beitragszahlung nicht mehr berücksichtigt.
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung für Kinderlose
Anders als sonst bleiben die Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil. Wie schon 2021 liegt die Grenze, bis zu der sich Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern müssen, bei 64.350 Euro jährlich. Die Größe, bis zu der Beiträge fällig werden, bleibt bei einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro.
Für die gesetzliche Pflegeversicherung hingegen zahlen Arbeitnehmer ohne Kinder mehr. Zum 1. Januar 2022 hat sich der Beitragszuschlag auf 0,35 Prozent erhöht. Den Zuschlag, der zusätzlich zum regulären Beitrag fällig wird, trägt der Arbeitnehmer alleine. Kinderlose Versicherte zahlen demnach seit Jahresbeginn 3,4 Prozent.
Fällig wird der Zuschlag bei allen Versicherten, die das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder haben. Ausgenommen sind lediglich jüngere Versicherte, Versicherte mit einem Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1940 und Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Angehobene Sachbezugswerte
Der Fiskus kann es als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Verpflegung spendiert. Maßgeblich sind dabei die sogenannten Sachbezugswerte. Für die Verpflegung sind sie mit Jahresbeginn 2022 auf 270 Euro pro Monat gestiegen.
Für kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten gelten demnach folgende Werte:
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56 Euro pro Monat und 1,87 Euro pro Kalendertag für das Frühstück
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je 107 Euro monatlich und 3,57 Euro kalendertäglich für das Mittagessen und das Abendessen
Der Sachbezugswert regelt, wie die Verpflegung steuerlich behandelt wird. Er gilt sowohl für die Kantinenverpflegung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, als auch für Essensgutscheine oder Restaurant-Schecks.
Die Werte für Unterkunft oder Miete sind ebenfalls gestiegen. Für die freie Unterkunft liegt der Sachbezugswert im Jahr 2022 bei 241 Euro pro Monat. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durchgehend unentgeltlich Kost und Logis zur Verfügung, erhöht sich das steuer- und sozialabgabenpflichtige Bruttoeinkommen aus Sicht des Finanzamts somit um 270 Euro + 241 Euro = 511 Euro.
Höherer Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente
Personalengpässe in systemrelevanten Berufen, wegen angeordneter Quarantäne oder aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen: Eine zeitlich befristete Anhebung der Hinzuverdienstgrenze sollte Frührentner dazu anregen, die Arbeit wiederaufzunehmen oder fortzusetzen. Im Jahr 2021 durften sie statt 6.300 Euro 46.060 Euro dazuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wurde.
Geplant war, dass die Sonderregelung Ende 2021 ausläuft. Allerdings hat der Gesetzgeber beschlossen, die erhöhte Hinzuverdienstgrenze bis Ende 2022 zu verlängern.
Auch in diesem Jahr können Frührentner somit zur vorgezogenen Altersrente bis zu 46.060 Euro dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Frührente fürchten zu müssen. Die Regelung gilt sowohl für Frührentner, die neu in Rente gehen, als auch für Rentner, die ihre vorgezogene Altersrente schon länger beziehen.
Ein Rentner, der das reguläre Rentenalter erreicht hat und seine Regelaltersrente bezieht, muss keine Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Die Deckelung des Hinzuverdienstes bei der Frührente soll vermeiden, dass aus der Frührente und dem Hinzuverdienst ein höheres Einkommen entsteht, als das Arbeitseinkommen zuletzt war. Die Sonderregelung hebt dieses Prinzip aber zeitlich befristet auf.
Bessere Förderung von Menschen mit Behinderungen
Das Teilhabestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, soll Menschen mit Behinderungen sowohl im Alltag als auch im Berufsleben Erleichterungen bringen.
Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass die Arbeitsagenturen und Jobcenter behinderte Menschen genauso unterstützen sollen wie allen anderen Leistungsbezieher. Das Ziel dabei ist die Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ist der Arbeitnehmer bereits in einer Behindertenwerkstatt tätig, profitiert er von einer Förderung über das erweitere Budget für Ausbildung. Durchläuft er eine Rehabilitationsmaßnahme, kann er zusätzliche Angebote zur Arbeitsförderung in Anspruch nehmen.
Außerdem wurden digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog der medizinischen Rehabilitation aufgenommen. Auch so sollten die Angebote zur Arbeitsförderung erweitert werden. Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die bei bestimmten Erkrankungen unterstützen und von den Krankenkassen bezahlt werden.
Ebenfalls zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben gehört die Kraftfahrzeug-Hilfe. Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung können die Hilfe erhalten, um die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung oder den Neukauf eines behindertengerechten Fahrzeugs zu decken.
Wie hoch die Kraftfahrzeug-Hilfe ausfällt, hängt vom Einkommen ab. Bislang lag die Höchstgrenze für den Zuschuss bei 9.500 Euro, zum 1. Januar 2022 wurde sie auf 22.000 Euro angehoben. Wird ein Fahrzeug behindertengerecht umgebaut, können die Kosten in voller Höhe erstattet werden.
Ein weiterer Punkt ist die Quote. Obwohl es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, beschäftigen in Deutschland rund 43.000 Arbeitgeber nicht eine Person mit Behinderung. Abhilfe sollen sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen“ schaffen.
Dazu gibt es seit Jahresbeginn „Lotsen“, die Arbeitgeber zur Ausbildung, dem Einsatz und der Beschäftigung von Schwerbehinderten informieren, beraten und bei Anträgen unterstützen. Als Träger der Ansprechstellen bieten sich hauptsächlich Integrationsdienste an, die schon gut mit Arbeitgebern vernetzt sind.
Eine weitere Neuerung ist, dass sich der Arbeitnehmer von einer Vertrauensperson seiner Wahl begleiten lassen kann, wenn das Gespräch zur betrieblichen Wiedereingliederung mit dem Arbeitgeber ansteht.
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Thema: Das ändert sich 2022 bei Arbeit und Einkommen, Teil 2
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