Bewerben im öffentlichen Dienst – Infos und Tipps, 2. Teil

Bewerben im öffentlichen Dienst – Infos und Tipps, 2. Teil

Der öffentliche Dienst ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Gleichzeitig sind die Ausbildungs- und Arbeitsplätze sehr begehrt. Eine große Vielfalt an Tätigkeiten und Aufgabenbereichen, krisensichere Jobs, eine attraktive Vergütung und gute Aufstiegsmöglichkeiten sprechen schließlich klar für den öffentlichen Dienst. Doch die große Beliebtheit bringt auch eine entsprechend große Nachfrage mit sich.

Anzeige

Bewerben im öffentlichen Dienst - Infos und Tipps, 2. Teil

Deshalb ist wichtig, schon mit der Bewerbung zu punkten. Allerdings hat das Bewerbungsverfahren ein paar Besonderheiten. In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps zum Bewerben im öffentlichen Dienst zusammengestellt. Dabei ging es im 1. Teil um die möglichen Tätigkeitsfelder, die Voraussetzungen und die Stellenausschreibungen.

Hier ist der 2. Teil!:

Wie läuft das Bewerben im öffentlichen Dienst ab?

Der genaue Ablauf des Bewerbungsverfahrens richtet sich nach dem Arbeitgeber und der Tätigkeit. Einige Arbeitgeber möchten eine klassische Bewerbungsmappe per Post haben. Andere Arbeitgeber setzen auf Bewerbungen per E-Mail oder auf Online-Bewerbungen über ein Karriereportal. In welcher Form der Bewerber seine Unterlagen einreichen soll, ist aber in der Stellenanzeige beschrieben.

Auch was die Unterlagen angeht, gibt es Unterschiede. Normalerweise gehören zu einer Bewerbung:

  • ein Bewerbungsanschreiben

  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form

  • Kopien von Schulzeugnissen, Arbeitszeugnissen und Nachweisen von anderen beruflichen Qualifikationen

Allerdings sollte sich der Bewerber informieren, welche Unterlagen er im konkreten Fall braucht. Denn viele Verwaltungen, Behörden und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen stellen zum Beispiel Bewerbungsformulare zur Verfügung. Diese Vorlagen muss der Bewerber ausgefüllt einreichen.

Dafür fallen das Anschreiben und der Lebenslauf mitunter weg. Andere Arbeitgeber wiederum erwarten einen ausformulierten Lebenslauf. Das ist beispielsweise bei der Bundespolizei der Fall.

Auch ein polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Atteste oder Nachweise von Sportabzeichen können zu den geforderten Bewerbungsunterlagen gehören.

4 Tipps zur Bewerbung

Die Stellenanzeige liefert alle Informationen, die der Bewerber für seine Bewerbung braucht. Oft gibt es auf der Webseite des Arbeitgebers zusätzlich eine Rubrik wie „Karriere“. Dort finden sich weitere Infos rund ums Bewerbungsverfahren.

Weil der öffentliche Dienst ein sehr breites Feld abdeckt und zum Beispiel eine Gemeindeverwaltung andere Anforderungen an Bewerber stellt als eine Landesbehörde, ein Bundesamt oder die Polizei, kann auch die Bewerbung recht verschieden ausfallen.

Aber es gibt ein paar allgemeingültige Tipps, die der Bewerber auf jeden Fall beherzigen sollte:

  1. Formell bleiben: Im öffentlichen Dienst ist ein eher konservativer Umgangston üblich. Aus diesem Grund sollte es der Bewerber bei einem dezenten, klassisch-schlichten Design belassen. Auch bei seinen Formulierungen sollte er präzise und eher sachlich auf den Punkt kommen. Kreative oder ausgefallene Layouts sind bei der Bewerbung im öffentlichen Dienst genauso deplatziert wie lockere oder ausschweifende Erklärungen.

  2. Den richtigen Adressat wählen: Im Inserat ist die zuständige Stelle angegeben. Wichtig ist, dass der Bewerber seine Bewerbung auch dorthin schickt. Teilweise kümmern sich übergeordnete Stellen oder auch externe Dienstleister um das Auswahlverfahren. Schickt der Bewerber seine Unterlagen an die falsche Adresse, hinterlässt das einen schlechten Eindruck. Zumal von einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erwartet wird, dass er Anweisungen lesen und umsetzen kann.

  3. Vollständige Unterlagen einreichen: Bevor der Bewerber seine Unterlagen abschickt, sollte er sich vergewissern, dass seine Bewerbung komplett ist. Fehlen Unterlagen, wird die Bewerbung womöglich gar nicht weiter berücksichtigt.

  4. Fristen einhalten: Im öffentlichen Dienst sind Bewerbungsfristen üblich. Wichtig ist deshalb, dass der Bewerber seine Bewerbung rechtzeitig einreicht. Kommt sie nach Ablauf der Frist beim Arbeitgeber an, ist es zu spät und der Bewerber nimmt erst gar nicht am weiteren Auswahlverfahren teil.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Im öffentlichen Dienst zu arbeiten, bedeutet im Dienste des Staates tätig zu werden. Deshalb werden bei der Auswahl von Bewerbern Verfahren eingesetzt, die klar reglementiert sind und auf verbindlichen Standards beruhen.

So etwas wie ein einheitliches Auswahlverfahren gibt es im öffentlichen Dienst zwar nicht. Dazu ist der Sektor viel zu weitläufig. Aber der Ablauf ist ähnlich. Und meist ist das Verfahren mehrstufig aufgebaut.

So werden die Bewerber, die die formalen Kriterien für eine Einstellung erfüllen und mit ihrer Bewerbung überzeugen konnten, zu einem Einstellungstest eingeladen. Der Test findet vor Ort beim Arbeitgeber, in einem Testzentrum oder als Online-Test statt. Weil der Test die Eignung für den Beruf feststellen und bewerten soll, wird auch von einem Eignungstest gesprochen.

Dabei prüft der Test aber kein spezielles Fachwissen. Im Vordergrund stehen vielmehr grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten. Fragen und Aufgaben aus Bereichen wie Deutsch, Mathe, logisches Denken oder Konzentrationsvermögen sind typische Inhalte.

Hat der Bewerber den schriftlichen Test bestanden, folgt das Vorstellungsgespräch. Wie bei einem klassischen Bewerbungsgespräch steht hier das persönliche Kennenlernen im Vordergrund. Je nach Arbeitgeber und Position kann auch ein Assessment-Center zum Auswahlverfahren gehören.

In diesem Fall nimmt der Bewerber an Diskussionsrunden teil, löst mit seinen Mitbewerbern Gruppenaufgaben, absolviert Rollenspiele oder hält einen kurzen Vortrag zu einem vorgegebenen Thema.

Ein Sporttest und eine ärztliche Untersuchung können das Verfahren komplett machen. So ein Eignungstest kann nur ein paar Stunden dauern, sich aber auch über mehrere Tage erstrecken. Und der Bewerber muss jeden einzelnen Abschnitt bestehen. Schafft er eine Einzelprüfung nicht, scheidet er aus dem Auswahlverfahren aus.

Hat er das ganze Verfahren erfolgreich durchlaufen, wird aus seinen Ergebnissen eine Endnote gebildet. Diese Gesamtnote wird dann in eine Rangliste einsortiert. Eine Zusage bekommen die Bewerber, die die entsprechenden Plätze in der Rangliste belegen.

Dieses Verfahren ist zwar aufwändig, aber zugleich objektiv und fair. Denn maßgeblich sind die Leistungen beim Test, während persönliche Sympathien praktisch nicht ins Gewicht fallen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  5 Fragen zu den Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Bewerben im öffentlichen Dienst – Infos und Tipps, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


jobs99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

Kommentar verfassen