Infos und Tipps rund ums Einstellungsgespräch, 2. Teil

Infos und Tipps rund ums Einstellungsgespräch, 2. Teil

Wird der Bewerber zum Einstellungsgespräch eingeladen, ist er auf dem allerbesten Weg zum neuen Job. Denn das Auswahlverfahren ist kurz vor dem Abschluss und der Arbeitgeber hat sich für diesen Bewerber entschieden. Im Einstellungsgespräch geht es jetzt eigentlich nur noch darum, die letzten Formalitäten zu klären und die Einstellung unter Dach und Fach zu bringen.

Anzeige

Infos und Tipps rund ums Einstellungsgespräch, 2. Teil

Aber dass der Bewerber den Job so gut wie sicher hat, heißt nicht, dass im letzten Moment nicht doch noch etwas schiefgehen kann. Denn auch wenn der Bewerber eingestellt werden soll, hat er den Job eben noch nicht.

Und solange der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, kann es durchaus passieren, dass anstelle der Einstellung eine Absage erfolgt.

Doch damit genau das nicht passiert, kümmern wir uns in einem zweiteiligen Beitrag um das Einstellungsgespräch. Dabei ging es im 1. Teil um Infos dazu, was ein Einstellungsgespräch überhaupt ist und wodurch es sich von einem Vorstellungsgespräch unterscheidet.

Außerdem haben wir Tipps zur Vorbereitung auf ein Einstellungsgespräch gegeben.

Hier ist der 2. Teil!:

Der Ablauf eines Einstellungsgesprächs

Was den Ablauf angeht, ähnelt ein Einstellungsgespräch einem Bewerbungsgespräch. Der Bewerber muss zwar in aller Regel keine Fragen mehr beantworten, die sich mit seinem Lebenslauf, seinen Qualifikationen oder seinen Fähigkeiten beschäftigen.

Diese Dinge sind inzwischen geklärt. Der Arbeitgeber hat den Bewerber zum Einstellungsgespräch eingeladen, weil der Bewerber im bisherigen Auswahlverfahren überzeugt hat und nun eingestellt werden soll.

Aber auch wenn die Inhalte und die Zielsetzung anders sind als beim Vorstellungsgespräch, läuft ein Einstellungsgespräch ähnlich. So beginnt das Gespräch meist mit ein bisschen Smalltalk. Nach dem lockeren Einstieg geht es dann mit folgenden Gesprächsphasen weiter:

Kurze Selbstpräsentation

Vor allem wenn es um eine Stelle als Fach- oder Führungskraft geht, kann gut sein, dass der Personaler den Bewerber noch einmal um eine kurze Selbstpräsentation bittet. Wie schon beim Vorstellungsgespräch soll die Selbstpräsentation aufzeigen, dass der Bewerber durch seine Qualifikationen, Kompetenzen und Stärken die ideale Besetzung für die Stelle ist.

Im Unterschied zum Vorstellungsgespräch geht es jetzt aber nicht mehr darum, dass sich der Bewerber als geeigneter Kandidat präsentiert und den Personaler von sich überzeugt. Das ist längst geschehen. Deshalb macht es auch wenig Sinn, wenn der Bewerber seine Selbstvorstellung vom ersten Mal wiederholt.

Was der Personaler sehen und hören will, ist, dass der Bewerber konkret auf seinen künftigen Job eingeht. Wie wird sich der Bewerber einbringen? Welche Stärken werden ihm besonders zugutekommen? Wie wird er seine Aufgaben angehen?

Letzte Zweifel beseitigen

Auch wenn die Entscheidung eigentlich schon gefallen ist, kann gut sein, dass sich der Personaler doch noch einmal vergewissern will. Dafür kann er beispielsweise Lücken im Lebenslauf ansprechen, persönliche Dinge fragen oder spontan in eine Fremdsprache wechseln.

Die Idee dahinter ist, herauszufinden, wie der Bewerber mit Druck umgeht und unter Stress reagiert. Wichtig ist dann, dass der Bewerber ruhig bleibt und sich nicht aus der Bahn werfen lässt.

Möglich ist auch, dass der Personaler den bisherigen Werdegang, Eigenschaften, Hobbys oder andere Dinge auf dem Tisch bringt, die schon beim Vorstellungsgespräch Thema waren. Das liegt nicht daran, dass er diese Dinge nicht wüsste.

Ganz im Gegenteil möchte er so die Glaubwürdigkeit des Bewerbers auf die Probe stellen. Dass sich der Bewerber in eine sehr ungünstige Lage bringt, wenn er sich in Widersprüche verstrickt oder jetzt etwas ganz anderes erzählt als beim Vorstellungsgespräch, dürfte klar sein.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil

Die Fragen des Bewerbers

Der Personaler wird den Bewerber fragen, ob noch Unklarheiten bestehen. Und der Bewerber sollte die Gelegenheit nutzen, um seine Fragen loszuwerden. Es macht keinen guten Eindruck, wenn der Bewerber direkt abwinkt. Immerhin geht es hier um seine berufliche Zukunft.

Hat sich der Bewerber bei der Vorbereitung auf das Einstellungsgespräch eine Checkliste erstellt, kann er diese jetzt gerne zur Rate ziehen. Ist schon alles Wichtige geklärt, kann der Bewerber das dem Personaler so sagen.

Durch die Liste sieht der Personaler, dass sich der Bewerber Gedanken gemacht hat. Sind noch Punkte offen, kann sie der Bewerber nun nacheinander ansprechen.

Der Arbeitsvertrag

Irgendwann ist endlich der Arbeitsvertrag an der Reihe. War im Vorfeld schon alles Wesentliche abgesprochen, wird der Personaler dem Bewerber einen vorbereiteten Vertrag vorlegen.

Zusammen mit dem Bewerber wird er dann die einzelnen Vereinbarungen durchgehen. Passt alles, kann der Bewerber direkt unterschreiben.

Möglich ist aber auch, dass jetzt die Details geklärt werden. Dazu kann zum Beispiel das Aushandeln vom Einstiegsgehalt gehören. Oft wird es dann so sein, dass der Personaler die Vereinbarungen notiert und der Bewerber den fertigen Vertrag etwas später bekommt.

Übrigens: Auch wenn der Arbeitsvertrag vorbereitet ist, muss der Bewerber nicht sofort unterschreiben. Der Personaler wird Verständnis haben, wenn der Bewerber um etwas Zeit bittet, damit er sich alles in Ruhe durchlesen kann.

Besuch des Arbeitsplatzes

Gegen Ende des Gesprächs wird der Personaler den Bewerber über den weiteren Ablauf informieren. So wird er ihm zum Beispiel sagen, wann er wo erscheinen soll, woher er seine Arbeitsbekleidung bekommt und was ihn in den ersten Tagen erwartet.

Oft wird der Personaler den Bewerber außerdem an seinem Arbeitsplatz herumführen und ihm ein paar Kollegen vorstellen.

Der Bewerber sollte etwas Zeit investieren, sich alles anschauen und sich kurz mit seinen künftigen Kollegen unterhalten. Das gilt auch und vor allem dann, wenn der Personaler nicht vor Ort bleibt.

Denn es kann gut sein, dass das ein letzter Test ist und der Personaler später nachfragt, welchen Eindruck der Bewerber gemacht hat. Außerdem wird der Start leichter, wenn der Bewerber nicht gleich wieder wegrennt.

Die Stolpersteine beim Einstellungsgespräch

Die Einladung zum Einstellungsgespräch ist ohne Frage ein großer Erfolg. Trotzdem sollte sich der Bewerber seiner Sache nicht zu sicher sein.

Denn solange der Arbeitsvertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben ist, ist noch nichts endgültig entschieden. Und manch ein Bewerber ist auf der Zielgeraden gescheitert, weil er das Einstellungsgespräch zu locker genommen hat.

Der Bewerber ist deshalb gut beraten, wenn er das Einstellungsgespräch genauso ernsthaft angeht wie das übrige Auswahlverfahren.

Das heißt: Der Bewerber sollte

  • pünktlich zum Einstellungstermin erscheinen.
  • auf ein angemessenes Outfit und ein gepflegtes Erscheinungsbild achten.
  • alle Anwesenden freundlich begrüßen.
  • ein professionelles und zuvorkommendes Benehmen an den Tag legen.
  • Blickkontakt halten, lächeln und nicht nervös herumzappeln.
  • authentisch bleiben.
  • keine Zweifel an seinem Interesse und seiner Motivation aufkommen lassen.
  • auf keinen Fall den Eindruck entstehen lassen, dass das Einstellungsgespräch aus seiner Sicht eine reine Formsache ist und er sich deshalb auch nicht darauf vorbereitet hat.
Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Bewerben im öffentlichen Dienst - Infos und Tipps, 2. Teil

Andersherum gilt aber auch:

Der Bewerber sollte selbstbewusst bleiben und keine allzu großen Zugeständnisse machen. Auch dann nicht, wenn er den Job unbedingt will. Stimmt er allem zu, obwohl die Bedingungen deutlich von seinen ursprünglichen Forderungen abweichen, wirkt er nämlich unglaubwürdig.

Der Personaler wird vermuten, dass der Bewerber entweder zu hoch gepokert hat und jetzt einbricht oder ziemlich verzweifelt ist. Beides ist für die weitere Zusammenarbeit nicht sehr vorteilhaft.

Natürlich sind übertriebene Forderungen auch nicht der richtige Weg. Allerdings gestalten sich Nachverhandlungen sehr schwierig, wenn der Arbeitsvertrag erst einmal unterschrieben ist.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Infos und Tipps rund ums Einstellungsgespräch, 2. Teil

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


jobs99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

Kommentar verfassen