Arbeiten im Familienbetrieb – Infos und Tipps

Arbeiten im Familienbetrieb – Infos und Tipps

Vor allem in kleinen Betrieben kommt es oft vor, dass Angehörige mitarbeiten. So helfen sie zum Beispiel aus, wenn Not am Mann ist, oder gehören wie die Angestellten zum Team und haben ihre festen Aufgaben. Auch die Berufsausbildung im eigenen Familienbetrieb zu absolvieren, ist nicht ungewöhnlich. Doch damit aus steuer- und versicherungsrechtlicher Sicht kein Ärger droht, müssen die Spielregeln eingehalten werden.

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Arbeiten im Familienbetrieb - Infos und Tipps

Wir haben die wichtigsten Infos und Tipps rund ums Arbeiten im Familienbetrieb zusammengetragen:

Regelmäßige Kontrollen

In vielen Familienbetrieben geht es kaum ohne die Arbeitskraft vom Partner, den Kindern oder anderen Angehörigen. Was den Arbeitsvertrag und die versicherungsrechtlichen Vorgaben betrifft, gelten dabei für Familienmitglieder grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Mitarbeiter.

Früher wurden Kleinbetriebe nur selten überprüft. Häufiger als alle zehn bis 15 Jahren fanden kaum Kontrollen statt. Doch jetzt schauen Betriebsprüfer gerade in diesem Bereich genauer hin.

Durch Meldepflichten und elektronische Datenerfassungen haben die Sozial- und Rentenversicherungen weitreichende Kontrollmöglichkeiten. Und dabei tauchen immer wieder Konstellationen auf, die so nicht in Ordnung sind.

Der Unternehmer ist deshalb gut beraten, wenn er darauf achtet, Beschäftigungsverhältnisse im Familienbetrieb ordentlich abzuwickeln. Andernfalls drohen sowohl ihm als auch dem verwandten Arbeitnehmer zivil-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.

Familienhafte Mitarbeit oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis?

Im Familienbetrieb ist die entscheidende Frage, ob die Arbeit, die der Verwandte leistet, sozialversicherungspflichtig ist oder ob nicht. Bei der Einschätzung hilft unter anderem der Fragebogen der Krankenversicherung. Diesen Fragebogen erhält der Unternehmer von der zuständigen Krankenkasse, wenn er das Beschäftigungsverhältnis anmeldet.

Mit Blick auf die Sozialversicherungspflicht wird grundsätzlich zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und einer familienhaften Mitarbeit unterschieden. Während Letztere nicht sozialversicherungspflichtig ist, unterliegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht.

Bei der familienhaften Mitarbeit gibt es zwei wesentliche Kriterien. Der erste Punkt ist, dass der Familienangehörige nur gelegentlich und unregelmäßig im Familienbetrieb aushilft. Als zweites Kriterium kommt dazu, dass der Familienangehörige zwar für seine Arbeit bezahlt wird, die Vergütung aber nicht dem üblichen Durchschnitt entspricht.

Ob der Familienangehörige nur ein sehr kleines Taschengeld oder andersherum eine großzügig kalkulierte Bezahlung bekommt, spielt keine Rolle. Maßgeblich ist vielmehr, dass das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung unausgewogen ist.

Im Unterschied dazu liegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn

  • der Familienangehörige fest in den Betrieb eingegliedert ist.

  • der Familienangehörige an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden ist, auch wenn das Weisungsrecht zwischen Verwandten etwas abgeschwächt sein kann.

  • das Arbeitsentgelt in einem angemessenen Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht, der Verwandte also letztlich genauso entlohnt wie alle anderen Mitarbeiter.

  • der Familienangehörige frei über sein Arbeitsentgelt verfügen kann.

  • das Arbeitsentgelt steuerlich und in der Buchhaltung als solches behandelt wird, also zum Beispiel als Betriebsausgabe verbucht wird und der Arbeitgeber die fälligen Steuern und Sozialabgaben davon abführt.

  • ein Mitarbeiter angestellt werden müsste, wenn der Familienangehörige nicht im Betrieb mitarbeiten würde.

Wichtig zu wissen ist, dass es in der Landwirtschaft eine Besonderheit gibt. Hier unterliegt eine im Hauptberuf ausgeübte Tätigkeit grundsätzlich der Versicherungspflicht, selbst wenn sie als familienhafte Mitarbeit erfolgt.

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Arbeit im Familienbetrieb bringt Vorteile

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, kann es große Pluspunkte mit sich bringen, wenn Verwandte im Betrieb mitarbeiten. So besteht oft ein enges Vertrauensverhältnis innerhalb der Familie. Die Verwandten kennen sich gut und wissen, was sie aneinander haben.

Hinzu kommt, dass die Vergütung die Familienkasse aufbessern kann. Denn zum einen mindert das Arbeitsentgelt den Gewinn, wenn es als Betriebsausgabe geführt wird. Dadurch sinkt die Steuerlast für den Unternehmer.

Zum anderen ergibt sich für das mitarbeitende Familienmitglied ein Einkommen. Folglich ist der Angehörige kranken- und pflegeversichert, zahlt in die Rentenkasse ein und genießt den Schutz der Arbeitslosenversicherung.

Stichwort Fremdvergleich

Hat der Unternehmer bei einem Angehörigen, der im Familienbetrieb mitarbeitet, bewusst oder unabsichtlich falsche Angaben gemacht, drohen ernsthafte Folgen. Dazu gehört, dass die Rentenansprüche verloren gehen können.

Hat der Unternehmen für den Angehörigen über Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, stellt sich dann aber bei einer Prüfung kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter heraus, dass gar kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag, wird der Arbeitsvertrag aus zivilrechtlicher Sicht nichtig. Und die Verjährung bewirkt, dass die Rentenansprüche verfallen sind.

Nur die Beiträge aus den vergangenen vier Jahren bleiben noch erhalten.

Doch das ist nicht alles. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nachträglich als familienhafte Mitarbeit gewertet, sind geltend gemachte Betriebsausgaben keine mehr und aus ungerechtfertigten Arbeitsentgelten kann eine verdeckte Gewinnausschüttung werden. Schlimmstenfalls bewegt sich der Unternehmer dann im Bereich der Steuerhinterziehung.

Entscheidend an dieser Stelle ist der sogenannte Fremdvergleich. Demnach müssen der Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und seine Einhaltung mit dem übereinstimmen, was unter allen Mitarbeitern üblich ist.

Zwischen dem Familienangehörigen und den anderen Angestellten darf es im Betrieb also keine nennenswerten Unterschiede geben. Dabei sind die Behörden besonders streng, wenn es um den Ehepartner geht.

Ist der Unternehmer unsicher, ob alles seine Richtigkeit hat und er seinen Verwandten ordnungsgemäß beschäftigt, sollte er sich beraten lassen. So hilft zum Beispiel die Clearingstelle der Rentenversicherung dabei, den sozialversicherungsrechtlichen Status zu bestimmen.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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