Die wichtigsten Infos zum Berufsrechtschutz

Die wichtigsten Infos zum Berufsrechtschutz

Um sich zumindest vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber zu schützen, kann der Arbeitnehmer den Berufsrechtschutz als Baustein in seine Rechtschutzversicherung integrieren. Doch ob sich das lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab.

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Kein Arbeitnehmer möchte sich gerne vor Gericht mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen. Doch Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gar nicht so selten. Allein im Jahr 2014 wurden laut Statistischem Bundesamt vor deutschen Arbeitsgerichten rund 400.000 Klageverfahren abgeschlossen. Meistens ging es dabei um Kündigungen oder Gehaltszahlungen. Nun kann ein Gerichtsverfahren aber schnell recht teuer werden. Und vor dem Arbeitsgericht muss in der ersten Instanz jeder die Anwaltskosten selbst tragen. Wer das Verfahren gewinnt, spielt dabei keine Rolle.

Eine Berufsrechtschutzversicherung fängt die finanziellen Folgen des Rechtsstreits auf. Zudem kann sie die Position des Arbeitnehmers stärken. Allerdings ist es nicht möglich, nur eine Arbeits- oder Berufsrechtschutzversicherung abzuschließen.

Der Berufsrechtschutz ist vielmehr ein Baustein innerhalb der Rechtschutzversicherung. Inwieweit es Sinn macht, eine Versicherung abzuschließen, hängt wiederum von der beruflichen Situation und davon ab, wie groß der Arbeitnehmer das Risiko einschätzt, dass es Ärger mit dem Arbeitgeber gibt. Keine gute Idee ist aber, erst dann aktiv zu werden, wenn der Streit schon entbrannt ist.

Denn die Leistungen der Versicherung stehen erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit zur Verfügung. Aber was heißt das konkret? Wogegen sichert eine Berufsrechtschutzversicherung ab? Wie teuer ist der Berufsrechtschutz? Und wie teuer wird ein Rechtstreit vor dem Arbeitgericht?

Hier die wichtigsten Infos zum Berufsrechtschutz in der Übersicht!

 

Was sichert der Berufsrechtschutz ab?

Eine reine Berufsrechtschutzversicherung kann der Arbeitnehmer meist nicht abschließen. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, bieten die Versicherungsgesellschaften den Arbeitsrechtsschutz nur als Baustein an, der in Kombination mit dem Privatrechtschutz und eventuell anderen Bausteinen zu einer Rechtschutzversicherung zusammengefasst wird.

Und selbst bei den Versicherern, die den Berufsrechtschutz als Einzelpolice anbieten, ist der Versicherungsbeitrag kaum günstiger als bei einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung aus mehreren Bausteinen.

Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Versicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstehen. Mit Blick auf den Berufsrechtschutz gehören

  • Abmahnungen und Kündigungen,
  • nicht bezahlte Gehälter, nicht vergütete Überstunden und ausbleibende, vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen (wie das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld, Prämien oder Boni),
  • Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis und andere Arbeitspapiere sowie
  • Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz, dem Mutterschutz oder dem Jugendschutz

zu den wichtigsten Versicherungsfällen. Möchte der Arbeitnehmer vor Gericht gehen, prüft die Rechtschutzversicherung den Sachverhalt und erteilt dann eine Deckungszusage. Deckungszusage bedeutet, dass die Versicherung zusagt, die Kosten zu übernehmen. Dabei trägt die Versicherung die Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten, die Auslagen von Zeugen, die Kosten für Gutachten, die Kosten für ein Schlichtungsverfahren und eventuell die Kosten der Gegenseite.

 

In welchen Fällen greift der Berufsrechtschutz nicht?

Der Berufsrechtschutz greift zwar bei vielen typischen Streitigkeiten, die zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auftreten können. Aber einen umfassenden Schutz bietet er nicht.

So sind durch die Versicherung folgende Fälle nicht abgedeckt:

  • Eine allgemeine Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen ist noch kein Versicherungsfall. Deshalb übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Allerdings bieten viele Rechtschutzversicherungen telefonische Rechtsberatungen als Zusatzleistung an.
  • Droht eine Abmahnung oder eine Kündigung, besteht grundsätzlich noch kein Rechtschutz. Denn dieser greift erst, wenn die Abmahnung vorliegt oder die Kündigung ausgesprochen wurde. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass sein Arbeitgeber eine Kündigung angedroht hat, die rechtswidrig wäre. In diesem Fall ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 305/07) von einem Rechtschutzfall auszugehen und die Versicherung muss die Kosten übernehmen.
  • Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Kostenübernahme oft abgelehnt. Als Begründung wird genannt, dass die Vertragsgestaltung nicht zum Versicherungsumfang gehört oder dass kein Rechtschutzfall vorliegt.
  • Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeitsrecht sind durch die Rechtschutzversicherung in aller Regel nicht abgedeckt.
  • Hat der Arbeitnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführt, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten nicht. Ein solcher Fall wäre beispielsweise gegeben, wenn der Arbeitnehmer nachweislich und zweifelsfrei einen Diebstahl begangen hat und deswegen fristlos gekündigt wurde.
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Die Rechtschutzversicherung übernimmt außerdem grundsätzlich nur dann die Kosten, wenn sie davon ausgeht, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Geht die Versicherung davon aus, dass der Arbeitnehmer vor Gericht nicht gewinnen kann, kann sie die Deckungszusage verweigern.

In der Praxis kommt das aber nur äußerst selten vor. Dennoch sollte der Arbeitnehmer grundsätzlich immer erst eine Deckungszusage einholen, bevor er sich an einen Anwalt wendet.

 

Worauf sollte der Arbeitnehmer beim Vertragsabschluss achten?

Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl einer Rechtschutzversicherung mit dem Baustein Berufsrechtschutz ist die Versicherungssumme. Bei einigen Anbietern ist die Versicherungssumme unbegrenzt, andere Versicherer begrenzen die Versicherungssumme auf magere 350.000 Euro.

Eine hohe Versicherungssumme macht sich zwar bei der Versicherungsprämie bemerkbar, zu niedrig sollte sie aber trotzdem nicht sein. Als grobe Orientierungshilfe gilt, dass die Versicherungssumme für den Berufsrechtschutz 500.000 Euro betragen sollte. Damit ist der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Arbeitnehmer selbst bezahlt, wenn er die Versicherung in Anspruch nimmt. Meist bewegt sich die Selbstbeteiligung in einem Rahmen zwischen 150 und 500 Euro pro Versicherungsfall.

Viele Versicherer bieten ordentliche Rabatte, wenn der Arbeitnehmer eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart. Dennoch sollte der Arbeitnehmer höchstens 250 Euro Selbstbeteiligung wählen. Wichtig ist zudem, dass der Arbeitnehmer die freie Anwaltswahl hat. Ist das nicht der Fall, muss er sich an einen Anwalt wenden, den ihm seine Versicherung vorschlägt.

Und: Der Arbeitnehmer muss wissen, dass der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit gegeben ist. Die Wartezeit beträgt meist drei Monate. Erst nach drei Monaten kann der Arbeitnehmer seine Rechtschutzversicherung also überhaupt in Anspruch nehmen.

 

Wie teuer ist der Berufsrechtschutz?

Wie teuer der Berufsrechtschutz wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn zum einen variieren die Kosten von Versicherer zu Versicherer. Und zum anderen ist der Berufsrechtschutz nur ein Baustein innerhalb der Rechtschutzversicherung. Dabei macht der Berufsrechtschutz zwischen 40 und 60 Prozent der Gesamtprämie aus.

Insgesamt sollte der Arbeitnehmer aber mit mindestens 150 Euro pro Jahr für eine solide Rechtschutzversicherung rechnen. Im Versicherungsfall kommt dann noch die vereinbarte Selbstbeteiligung dazu.

Tipp: Die Kosten für den Berufsrechtschutz kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen. Dies gilt aber wirklich nur für den Berufsrechtschutz. Die übrigen Bausteine der Rechtschutzversicherung können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Und: Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft, braucht er meist keinen gesonderten Berufsrechtschutz. Denn dieser ist durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft üblicherweise bereits vorhanden.

 

Wie teuer ist ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Welche Kosten bei einem Rechtsstreit auf den Arbeitnehmer zukommen, hängt vom Streitwert ab. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt, als Grundlage dient der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Geht es in dem Verfahren beispielsweise um unbezahlte Gehälter, entspricht der Streitwert der ausstehenden Summe. Geht es hingegen um eine Kündigung, wird der Streitwert gemäß § 42 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes auf drei Bruttomonatsgehälter festgelegt.

Vor dem Arbeitgericht gibt es die Besonderheit, dass jeder die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen muss. Dies ergibt sich aus § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Die Partei, die kein Recht bekommt, muss zudem die Gerichtskosten übernehmen. Kommt es zu einem Vergleich, werden keine Gerichtskosten fällig. Allerdings sind die Anwaltskosten dann etwas höher.

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Um sich einen Überblick über die möglichen Kosten eines Rechtstreits zu verschaffen, kann der Arbeitnehmer den Online-Rechner des Arbeitsgerichts Hamm verwenden.

Hier aber noch ein Beispiel:

Angenommen, der Arbeitnehmer möchte gegen eine Kündigung vorgehen. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 2.500 Euro. Dadurch ergibt sich ein Streitwert von 7.500 Euro.

  • Hat der Arbeitnehmer vor Gericht Erfolg, muss er nur die Kosten seines Anwalts übernehmen. Diese belaufen sich auf rund 1.380 Euro.
  • Verliert der Arbeitnehmer den Rechtsstreit, kommen zu den Anwaltskosten noch Gerichtskosten von 406 Euro dazu. Die Gesamtkosten für den Arbeitnehmer belaufen sich somit auf 1.786 Euro.
  • Einigen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf einen Vergleich, fallen die Gerichtskosten weg. Der Rechtsanwalt erhält aber eine Zusatzgebühr von rund 543 Euro. Damit muss der Arbeitnehmer 1.923 Euro bezahlen.

Unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht, wäre der Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung inklusive Berufsrechtschutz deutlich kostengünstiger davongekommen. Andererseits gleichen sich die Kosten aus, wenn der Arbeitnehmer jahrelang eine Versicherung bezahlt, sie aber nicht in Anspruch nehmen muss.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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