Den alten Job richtig kündigen – 5 Schritte

Den alten Job richtig kündigen – 5 Schritte

Mehr Geld, kürzere Fahrtwege, günstigere Arbeitszeiten, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, persönliche Weiterentwicklung, Lust auf etwas Neues: Für einen Jobwechsel kann es die verschiedensten Gründe geben. Doch bevor eine neue Stelle angetreten werden kann, muss erst einmal der bisherige Job gekündigt werden.

Anzeige

Den alten Job richtig kündigen - 5 Schritte

Allerdings gestaltet sich die Kündigung mitunter gar nicht so einfach. Schließlich kann der Arbeitnehmer nicht von heute auf morgen von der Bildfläche verschwinden. Außerdem wird ihm meist daran gelegen sein, stilvoll abzutreten. Denn er möchte nicht nur ein gutes Arbeitszeugnis haben.

Vielmehr kann er nicht wissen, ob, wann und wo er seinem alten Arbeitgeber noch einmal über den Weg laufen wird.

Wie also sollte der Arbeitnehmer bei seiner Kündigung vorgehen? Worauf sollte er achten? Und was sollte er bedenken?

Um den alten Job richtig zu kündigen, unternimmt der Arbeitnehmer
am besten fünf Schritte:

  1. Schritt: Persönlich mit dem Vorgesetzten sprechen.

Hat sich der Arbeitnehmer für den Jobwechsel entschieden, sollte er auf jeden Fall zuerst das persönliche Gespräch mit seinem Chef suchen. Es gebietet die Höflichkeit, den Vorgesetzten vorab zu informieren, anstatt ihn mit dem Kündigungsschreiben zu überraschen.

Natürlich ist ein Kündigungsgespräch oft nicht besonders angenehm und vermutlich wird es dem Arbeitnehmer nicht ganz leicht fallen, dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass sich die Wege bald trennen werden.

Aber der Arbeitnehmer hat für sich einen Entschluss gefasst und bei dem Gespräch geht es letztlich nur darum, eben diesen Entschluss zu kommunizieren.

Der Arbeitnehmer kann deshalb ruhig direkt auf den Punkt kommen. Er muss weder lang und breit erklären, warum er kündigen will, noch muss er sich für seine Entscheidung rechtfertigen.

Es genügt völlig, wenn er seinem Chef kurz und sachlich erklärt, dass und warum er das Unternehmen verlassen möchte.

  1. Schritt: Professionell auftreten und Dankbarkeit zeigen.

Natürlich ist gut möglich, dass sich der Arbeitnehmer innerlich schon längst vom bisherigen Job verabschiedet hat und seine Vorfreude auf die neue Stelle riesig ist. Genauso ist denkbar, dass nicht alles rund lief und der Arbeitnehmer kaum abwarten kann, hier wegzukommen. Trotzdem sollte er Haltung bewahren.

Das Kündigungsgespräch ist kein Anlass für eine Abrechnung oder einen Rundumschlag. Zudem war sicherlich nicht alles schlecht und der Arbeitnehmer kann hilfreiche Berufserfahrung für sich mitnehmen.

Wichtig ist deshalb, dass der Arbeitnehmer höflich und professionell bleibt. Er sollte erwähnen, dass der Job eine wertvolle Station in seinem Lebenslauf ist und er viel lernen konnte. Auf diese Weise kann er die Wogen glätten und für sich einen sauberen Schlussstrich ziehen, ohne dass ein fader Beigeschmack bleibt.

  1. Schritt: Angefangene Arbeiten beenden.

Vor allem bei Mitarbeitern mit speziellen Aufgabenbereichen oder in höheren Positionen stellt sich für den Chef die Frage, wie er die Lücke schließen kann.

Um die Firma nicht im Regen stehen zu lassen, sollte sich der Arbeitnehmer Gedanken dazu machen, wie es nach seinem Weggang weitergehen kann.

Wer könnte sein Nachfolger werden? An wen kann er einen angefangenen Auftrag übergeben? Welche Arbeiten wird der Arbeitnehmer wahrscheinlich nicht mehr beenden können?

Die Überlegungen dazu kann er im Kündigungsgespräch kommunizieren. Dieses loyale Verhalten wird der Chef zu schätzen wissen und im Arbeitszeugnis oder Empfehlungen zum Ausdruck bringen.

  1. Schritt: Die Kündigungsfrist im Blick haben.

Neben den Absprachen mit dem Vorgesetzten sollte der Arbeitnehmer auch die Kündigungsfrist im Blick haben. Sofern es keine besonderen Bestimmungen im Arbeitsvertrag gibt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Demnach kann der Arbeitnehmer mit einer vierwöchigen Frist jeweils zum 15. oder zum Letzten eines Monats kündigen.

Möchte der Arbeitnehmer die neue Stelle am liebsten sofort antreten, kann er seinen Vorgesetzten darauf ansprechen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, sich auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

In diesem Fall gelten zwar die Regelungen zum Kündigungsschutz mehr. Doch dafür kommt der Arbeitnehmer früher aus dem Arbeitsverhältnis.

  1. Schritt: Schriftlich kündigen.

Hat das persönliche Gespräch mit dem Chef stattgefunden, kann sich der Arbeitnehmer um die Kündigung kümmern. Diese muss immer schriftlich erfolgen. Außerdem ist für die Kündigung eines Arbeitsvertrags die sogenannte Schriftform vorgeschrieben.

Schriftform bedeutet, dass das Schreiben handschriftlich im Original unterschrieben sein muss. Eine mündliche Kündigung ist nicht möglich und es reicht auch nicht aus, per E-Mail oder Fax zu kündigen. Denn dabei fehlt die originale Unterschrift.

Die Kündigung selbst kann der Arbeitnehmer kurz und einfach halten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Rechte und Pflichten rund ums Firmenhandy

Für ein wirksames Kündigungsschreiben genügen folgende Angaben:

  • Als Absender gibt der Arbeitnehmer seinen vollständigen Namen, seine Anschrift und seine Personalnummer an.

  • Als Empfänger führt er das Unternehmen samt Adresse an.

  • Unter den Adressen folgen das Datum und darunter am besten das Wort „Kündigung“ als Betreff.

  • Das Schreiben richtet der Arbeitnehmer an seinen Vorgesetzten. Daher sollte er seinen Namen in die Anredeformel einfügen.

  • Für die Kündigungserklärung bietet sich eine Formulierung wie „Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“ an.

  • Begründen muss der Arbeitnehmer die Kündigung nicht. Er kann zwar einen Grund angeben. Hat er zuvor schon alles mit seinem Chef besprochen, kann er sich eine Wiederholung aber ohnehin sparen.

  • Um einen höflichen und professionellen Eindruck zu hinterlassen, sollte der Arbeitnehmer sein Schreiben mit einer kurzen Dankesformel und guten Wünschen für die Zukunft abschließen.

  • Dann fehlen nur noch die Grußformel und die handschriftliche Unterschrift.

Hat der Arbeitnehmer sein Kündigungsschreiben abgegeben, kann er auch die Kollegen über den nahenden Abschied informieren.

Die letzten Tage oder Wochen im Unternehmen sollte der Arbeitnehmer nutzen, um Aufträge abzuschließen, Aufgaben zu übergeben und alles soweit vorzubereiten, dass es ohne ihn nahtlos weitergehen kann. Auf diese Weise sind die Weichen für einen souveränen Abschied gestellt und bei einem erneuten Zusammentreffen muss niemand ein ungutes Gefühl haben.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Den alten Job richtig kündigen – 5 Schritte

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


jobs99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

Kommentar verfassen