Die wichtigsten Infos rund um die Krankmeldung, Teil 1

Die wichtigsten Infos rund um die Krankmeldung, Teil 1

Es gibt Arbeitnehmer, die arbeiten gehen, obwohl sie krank sind. Natürlich ist es nicht notwendig, wegen jeder kleinsten Kleinigkeit gleich Zuhause zu bleiben. Doch wer krank ist, sollte sich daheim auskurieren. Schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn sich der Arbeitnehmer ins Büro schleppt, ohnehin nur eingeschränkt leistungsfähig ist und zu allem Überfluss auch noch die Kollegen ansteckt.

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Die wichtigsten Infos rund um die Krankmeldung, Teil 1

Doch wer sich krankmelden muss, sollte ein paar Dinge beachten. Das gilt übrigens nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer selbst erkrankt ist, sondern auch, wenn sein Kind krank im Bett liegt und er deshalb ausfällt. In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos rund um die Krankmeldung zusammen:

Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?

Fällt der Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus, muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Optimal ist, wenn er noch vor Arbeitsbeginn Bescheid gibt. Außerdem sollte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange er voraussichtlich nicht arbeiten kann.

Der Arbeitgeber muss schließlich den Ausfall berücksichtigen, sich um Ersatz kümmern und den Arbeitsplan anpassen. Deshalb ist es umso besser, je früher der Arbeitgeber informiert ist.

Erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht zur Arbeit und meldet sich dann erst irgendwann später krank, kann es Ärger geben. Auch wenn er schlapp ist, sich am liebsten unter der Bettdecke verkriechen würde und keine Lust hat, sich jetzt mit seinem Chef auseinanderzusetzen: Die Krankmeldung sollte er schnellstmöglich hinter sich bringen.

Wie muss sich der Arbeitnehmer krankmelden?

Die Vorgaben für die Krankmeldung richten sich nach den Gepflogenheiten im Unternehmen. Meistens ist es so, dass der Arbeitgeber eine telefonische Krankmeldung erwartet. Es kann aber auch ausreichen, wenn der Arbeitnehmer per E-Mail, SMS oder Messenger-Dienst Bescheid gibt. Der Arbeitnehmer sollte also den Weg wählen, der in seinem Betrieb üblich ist.

Fällt er krankheitsbedingt mehrere Tage lang aus, genügt allein die Krankmeldung nicht. Stattdessen braucht der Arbeitnehmer dann auch ein ärztliches Attest. Die gesetzliche Regelung sieht an dieser Stelle vor, dass der Arbeitnehmer die Bescheinigung vom Arzt nach dem dritten Tag (und somit am vierten Tag) vorlegen muss.

Dabei zählt das Wochenende mit. Erkrankt der Arbeitnehmer zum Beispiel an einem Freitag, muss er seinem Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also am Montag überreichen.

Allerdings sollte der Arbeitnehmer einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Denn der Arbeitgeber muss sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, sondern kann andere Fristen setzen. So ist zulässig, wenn er bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest verlangt. Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind dann maßgeblich.

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Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das ärztliche Attest zu spät vorlegt?

Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Vereinbarungen und gibt er die ärztliche Bescheinigung gar nicht oder zu spät ab, droht nicht nur Stress mit dem Chef. Vielmehr kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Außerdem kann es für das unentschuldigte Fehlen eine Abmahnung geben, die im Wiederholungsfall sogar die Kündigung zur Folge haben kann.

Allerdings ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, das ärztliche Attest persönlich vorbeizubringen. Ist er dazu zu krank, kann er eine andere Person darum bitten, die ärztliche Bescheinigung für ihn abzugeben. Auch ein Versand per Post ist möglich.

Muss der Arbeitnehmer die Erkrankung nennen?

Es kann gut sein, dass sich der Arbeitgeber danach erkundigt, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist. Doch der Arbeitnehmer muss nicht im Detail erklären, was ihm fehlt.

Es bleibt seine Entscheidung, ob und wie viel er zu seiner Erkrankung sagt. Auf der ärztlichen Bescheinigung ist auch nur angegeben, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die Diagnose steht auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber nicht.

Allerdings sollte der Arbeitnehmer seinem Chef mitteilen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird. Vor allem bei einem längerfristigen Ausfall muss der Arbeitgeber nämlich entsprechend umplanen.

Muss der Arbeitnehmer ständig daheim sein, wenn er krankgeschrieben ist?

Hat sich der Arbeitnehmer krankgemeldet und sieht auf der Straße zufällig einen Arbeitskollegen, muss er sich nicht gleich hinter dem nächsten Baum verstecken. Eine Krankschreibung heißt nicht, dass der Arbeitnehmer die Wohnung nicht verlassen darf und im Bett bleiben muss.

Grundsätzlich darf er alles machen, was mit Blick auf die Erkrankung angemessen ist und die Genesung nicht verzögert. Es spricht also nichts dagegen, einkaufen zu gehen, in der Apotheke vorbeizuschauen oder bei einem Spaziergang frische Luft zu schnappen.

Muss der Arbeitnehmer wegen der Krankschreibung eine Kündigung fürchten?

Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, solange er krank ist. In Wahrheit ist es so, dass er sehr wohl während einer Erkrankung gekündigt werden kann. Und nicht nur das. Die Krankheit kann sogar der Grund für die Kündigung sein.

Trotzdem heißt das nicht, dass der Arbeitnehmer Angst haben muss, sich krankschreiben zu lassen. Oder dass er sich trotz Erkrankung ins Büro schleppen sollte, nur um keine Kündigung zu riskieren. Denn an eine krankheitsbedingte Kündigung werden strenge Voraussetzungen geknüpft.

Dazu gehört, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar sein muss, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Das wird zum Beispiel dann der Fall sein, wenn davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer seinen Job wegen der Erkrankung nicht mehr richtig ausüben kann oder regelmäßig ausfallen wird.

Bloß weil der Arbeitnehmer einmal krankheitsbedingt ausfällt, muss er sich also keine Sorgen machen. Wichtig ist nur, dass er seinen Arbeitgeber rechtzeitig informiert und sich dann ordentlich auskuriert. Denn davon haben alle am meisten.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, sowie Performance Recruiter bei Mitarbeiterwerk, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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