Ist ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig?
Unser privates Handy haben wir so gut wie immer und überall dabei. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Doch gerade bei der Arbeit kann die Nutzung des Handys ablenken, stören oder sogar zu gefährlichen Situationen führen. Doch was heißt das für die Praxis? Ist ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig? Kann der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Handys grundsätzlich untersagen? Und was gilt für Diensthandys?
Inhalt
Weisungsrecht lässt Handyverbot grundsätzlich zu
Kurz mal daheim anrufen, den Freunden schnell eine Nachricht schreiben, einen Blick in die sozialen Netzwerke werfen, den Kontostand checken und eine Rechnung überweisen, Einkäufe erledigen oder den nächsten Urlaub buchen:
Das Smartphone ist unser ständiger Wegbegleiter. Sogar während der Arbeitszeit wird das Handy regelmäßig für private Angelegenheiten verwendet. Und das, obwohl die private Handynutzung am Arbeitsplatz in einigen Unternehmen streng verboten ist.
Aber ist so ein Handyverbot überhaupt rechtens?
Die kurze Antwort lautet: Ja. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, ein generelles Handyverbot auszusprechen.
Die Grundlage dafür schafft das Weisungsrecht, das ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern hat. Das Weisungsrecht schließt nicht nur Anweisungen dazu ein, welche Aufgaben ein Mitarbeiter wann, wo und in welcher Form erledigen soll.
Stattdessen bezieht es sich auch, unabhängig von den konkreten Aufgaben, auf das Verhalten im Betrieb.
Dazu kann dann zum Beispiel gehören, dass die Mitarbeiter bestimmte Arbeitskleidung tragen müssen, dass auf dem Betriebsgelände nicht geraucht werden darf oder eben, dass die Nutzung des privaten Handys während der Arbeitszeit untersagt ist.
Immer auch eine Frage des Ermessens
Obwohl der Arbeitgeber grundsätzlich ein Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen kann, handelt es sich immer auch um eine Ermessensfrage. Das bedeutet, dass es beide Seiten abzuwägen gilt.
Der Arbeitgeber darf also nicht nur seine eigenen Interessen zugrundelegen, sondern muss genauso die Interessen seiner Mitarbeiter berücksichtigen.
Eine Rolle kann das zum Beispiel dann spielen, wenn ein Mitarbeiter aus familiären Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Angelegenheit erreichbar sein muss.
Gibt es aber einen sachlichen Grund für das Handyverbot, wird die Regelung eindeutig. So gibt es bestimmte Arbeitsbereiche, in denen Mobilfunk den Betrieb stören oder sogar gefährden kann.
Damit es zum Beispiel zu keiner Störung von medizinischen Geräten kommt, ist es deshalb in aller Regel untersagt, in sensiblen Bereichen eines Krankenhauses wie dem OP-Saal oder der Intensivstation das private Handy zu nutzen.
Auch die Ablenkungsgefahr kann ein Handyverbot am Arbeitsplatz begründen.
Gilt ein Handyverbot und hältst du dich nicht daran, musst du mit einer Abmahnung rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar die Kündigung. Denn durch die Missachtung hast du deine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Ein Beispiel aus der Praxis
Handyverbot oder nicht? Über diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheiden. In dem Fall ging es um ein striktes Handyverbot, das ein Flughafenbetreiber während der Dienstzeit für das Sicherheits- und Kontrollpersonal an einem Verkehrsflughafen verhängt hatte.
Weil eine Mitarbeiterin das Verbot missachtet hatte, wurde sie mehrfach abgemahnt. Gegen diese Abmahnungen klagte sie.
Aus Sicht des LAG Köln war das Handyverbot angemessen. Als Begründung führten die Richter an, dass Sicherheitskräfte permanent aufmerksam und einsatzbereit sein müssen.
Die vielen verschiedenen Funktionen eines Smartphones könnten aber zu einer erheblichen Quelle für Ablenkung werden. Aus rechtlicher Sicht ist die untersagte Handynutzung während der Dienstzeit deshalb nicht zu beanstanden (Az. 7 Sa 444/19, Urteil vom 19.12.2019).
Kein Handyverbot während der Pausen
Ein Handyverbot am Arbeitsplatz muss nicht zwangsläufig für alle Mitarbeiter eines Unternehmens verbindlich sein. Schließlich ist gut möglich, dass das Handy aus Sicherheitsgründen in der Produktionshalle verboten ist. Doch im Büro spielen Sicherheitsbedenken möglicherweise keine Rolle.
Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber selbst bei einem zulässigen Handyverbot nicht dazu berechtigt ist, die privaten Geräte einzusammeln.
Und in der Pause kannst du mit deinem Handy machen, was du möchtest. Denn die Pause ist keine Arbeitszeit, sondern gehört dir.
Vorsicht beim Laden des Handys
So wie die Missachtung eines Handyverbots Konsequenzen haben kann, ist auch das Laden des privaten Handys am Arbeitsplatz keine Bagatelle. Lädst du einfach dein Handy auf, ohne dir vorher das Okay des Arbeitgebers eingeholt zu haben, machst du dich sogar strafbar.
Juristisch ist damit nämlich der Tatbestand der Entziehung elektrischer Energie erfüllt.
Allerdings sind die Kosten für das Aufladen eines Handys so verschwindend gering, dass die Gerichte den entstandenen Schaden für den Arbeitgeber als zu gering einstufen.
Zu einer Strafverfolgung kommt es deshalb nur auf Antrag. Trotzdem kann ein solches Verhalten das Arbeitsverhältnis natürlich trüben. Frage daher im Zweifel einfach nach, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Ähnliche Regeln beim Diensthandy
Stellt der Arbeitgeber ein Diensthandy für Kundengespräche und Termine zur Verfügung, kann er festlegen, ob und in welcher Form du das Diensthandy für private Zwecke nutzen darfst.
Verbietet er eine private Nutzung, bist du daran gebunden.
Ansonsten ist wichtig, dass du die Regeln unbedingt einhältst, die für das Installieren von externen Anwendungen, das Herunterladen von kostenpflichtigen Inhalten und den Datenschutz gelten.
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