Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit erlaubt?

Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit erlaubt? – Ist ein Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit ein Kündigungsgrund? Oder ist nichts dagegen einzuwenden? Wir erklären, was gilt!

Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit erlaubt

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Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit erlaubt?

Grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein Vorstellungsgespräch bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber in die Arbeitszeit zu legen. Denn ein Bewerbungsgespräch ist Privatsache und gehört damit in die Freizeit.

Wer den Termin wahrnehmen möchte, muss sich deshalb den Tag entweder freinehmen oder einen Tag Urlaub opfern. Einfacher ist es bei flexiblen Zeiten im Homeoffice. Dann ist es möglich, sich für die Zeit des Vorstellungsgesprächs auszuloggen und diese Zeit vorher oder hinterher nachzuarbeiten.

Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wurde. In diesem Fall greift das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Innerhalb der Kündigungsfrist darf der Arbeitnehmer ganz offiziell Bewerbungen schreiben und auch zu Bewerbungsgesprächen gehen.

Der bisherige Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, diese Zeit als Arbeitszeit zu vergüten. Der Arbeitnehmer muss also weder seinen Resturlaub dafür verwenden noch die Zeit nachholen.

Wichtig ist aber, den bisherigen Arbeitgeber vorher über das Vorstellungsgespräch zu informieren. Einfach so den Arbeitsplatz zu verlassen oder nicht zur Arbeit zu erscheinen, könnte im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Warum sind Ausreden keine gute Idee?

Wer zu einem Vorstellungsgespräch will, dafür aber nicht extra freinehmen oder keinen Urlaubstag investieren möchte, könnte auf die Idee kommen, sich einfach krankzumelden.

Oder er könnte sich eine Ausrede einfallen lassen, zum Beispiel einen Todesfall in der Familie, eine Autopanne auf dem Weg zur Arbeit oder die Kinderbetreuung, die spontan ausgefallen ist.

Beides ist keine gute Idee. Denn wenn der Schwindel auffliegt, droht mächtig Ärger. Eine Abmahnung wäre noch die harmlosere Folge. Tatsächlich riskiert der Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.

Besser ist deshalb, die Sache schlau anzugehen. Sollte es mit der neuen Stelle nicht klappen, braucht der Arbeitnehmer seinen bisherigen Job schließlich noch eine Weile.

Rechtfertigt ein Vorstellungsgespräch eine Kündigung?

Nein! Dass sich der Arbeitnehmer in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindet, bedeutet nicht, dass er sich nicht woanders bewerben kann. Ist die Bewerbung erfolgreich und wird er zum Vorstellungsgespräch eingeladen, geht das ebenfalls völlig in Ordnung.

Der aktuelle Arbeitgeber darf deswegen keine Kündigung aussprechen. Denn das wäre eine Rachekündigung, die der freien Arbeitsplatzwahl, die in Artikel 12 des Grundgesetzes verankert ist, entgegensteht.

Um keinen Unmut am bisherigen Arbeitsplatz heraufzubeschwören, ist es aber oft sinnvoll, die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz für sich zu behalten.

In der Bewerbung bietet sich dafür ein Hinweis an wie:

„Da ich mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“

So bewahrt das Unternehmen Verschwiegenheit. Auch gegenüber den Kollegen ist es besser, nichts zu sagen. Schließlich kann man nie wissen, wer wirklich dichthält und ob sich nicht doch jemand verplappert.

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Wie klappt ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit?

Fällt das Bewerbungsgespräch in die reguläre Arbeitszeit, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es klappen kann, den Termin wahrzunehmen, ohne dass es jemand mitbekommt.

Ist das Gespräch zur Mittagszeit und ist es im Betrieb ohnehin üblich, auch mal eine längere Mittagspause auswärts zu machen, fällt es kaum auf. Auch bei Gleitzeit ist es kein Problem, an dem Tag etwas früher Feierabend zu machen.

Ansonsten ist die beste Lösung, sich einen Tag frei oder Urlaub zu nehmen. Wofür der Arbeitnehmer die Freizeit braucht, muss er nicht begründen. So muss der Arbeitgeber auch nichts von dem Gespräch erfahren.

Erfolgte die Einladung ziemlich kurzfristig und ist es nicht möglich, frei zu bekommen, kann der Arbeitnehmer im Unternehmen anrufen und um einen Ersatztermin bitten.

Wenn er verdeutlicht, dass er sich sehr gerne persönlich vorstellen möchte, der Termin aber in seine Arbeitszeit fällt und er so kurzfristig keinen Urlaub bekommt, wird ihm das Unternehmen in aller Regel entgegenkommen und einen anderen Termin anbieten.

Wichtig ist außerdem, genug Zeit einzuplanen. Zum einen lässt sich nie genau vorhersagen, wie lange ein Bewerbungsgespräch dauert. Zum anderen kommt es oft vor, dass der Bewerber noch im Unternehmen herumgeführt wird.

Zudem ist es schwierig, überzeugend aufzutreten, wenn der Bewerber ständig auf die Uhr schaut, weil er unter Zeitdruck steht. Besser ist deshalb, sich einen großzügigen zeitlichen Puffer zu schaffen.

Auch das Organisatorische will geklärt sein:

Wie kommt der Arbeitnehmer von der Arbeit aus zum Vorstellungsgespräch? Fährt er direkt dorthin oder legt er daheim einen Zwischenstopp ein? Wo kann er sich umziehen und frischmachen?

Diese Fragen sollten ebenfalls geklärt sein, um das Bewerbungsgespräch entspannt antreten zu können und sich die Chance zu bewahren, einen guten Eindruck zu hinterlassen.

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Torben Steuer, - Personaler, Martin Bachmann, - Inhaber einer Zeitarbeitsagentur, Martina Schulz, - Bewerbungs- und Personaltrainerin, Christian Gülcan, - Unternehmer, mehrfacher Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, sowie Performance Recruiter bei Mitarbeiterwerk, Ferya Gülcan, - Unternehmerin & Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Jobs, Weiterbildung, Berufe, Bewerbungen und die Jobsuche.

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