Als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen profitieren

Als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen profitieren

Wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt, kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt wird. Dieser Anspruch ist im 5. Vermögensbildungsgesetz festgeschrieben. Der Arbeitgeber legt das Geld dann für den Arbeitnehmer an und stockt als freiwillige Leistung oft noch mit einem gewissen Betrag auf.

Als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen profitieren

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ergibt sich entweder aus dem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung. Pro Monat zahlt der Arbeitgeber zwischen 6 und 40 Euro direkt in eine vermögenswirksame Geldanlage ein.

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