Streik, Warnstreik, Generalstreik: Was ist was?
Ob im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel, bei der Paketzustellung oder der Müllentsorgung, in der Kita, im Krankenhaus oder am Flughafen: Die Gewerkschaften rufen immer wieder zur Arbeitsniederlegung auf. Und je nachdem, welche Branchen streiken, können unsere Abläufe im Alltag ganz schön durcheinandergeraten.

Die Medien berichten dann über einen Warnstreik oder stockende Tarifverhandlungen.
Aber was bedeuten solche Begrifflichkeiten? Wie unterscheiden sich ein Streik, ein Warnstreik und ein Generalstreik voneinander? Und wer darf überhaupt streiken?
Wir klären auf!:
Inhalt
Was ist ein Streik?
Beim Streik handelt es sich um ein Instrument, das Gewerkschaften im Arbeitskampf einsetzen können, um ihre arbeitsrechtlichen Forderungen durchzusetzen. Im Rahmen eines Streiks legen viele Arbeitnehmer:innen die Arbeit vorübergehend nieder.
Das Ziel dabei ist meist, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, damit diese einlenken oder sich zumindest kompromissbereiter zeigen.
Der Ausgangspunkt für Streiks sind in aller Regel Tarifverhandlungen. Bei Tarifverhandlungen handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände Tarifverträge aus.
Doch genau das klappt eben nicht immer reibungslos. Fordert eine Gewerkschaft zum Beispiel einen höheren Lohn, kürzere Arbeitszeiten oder mehr Urlaubstage und lehnen die Arbeitgeber diese Forderungen ab, kann die Gewerkschaft zum Streik aufrufen, wenn sich keine Einigung erzielen lässt.
Tarifverträge spielen also eine Schlüsselrolle in der deutschen Streikkultur.
Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich ein Streik?
Zunächst einmal müssen Streiks von Gewerkschaften organisiert sein, die Tarifverhandlungen führen können. Das beinhaltet auch, dass die Streikparteien mit ihren Forderungen ein Ziel verfolgen müssen, das tariflich geregelt werden kann.
Sogenannte wilde Streiks, hinter denen keine Gewerkschaft steht, sind in Deutschland nicht zulässig. Gleiches gilt für politische Streiks, die keine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgen, sondern sich einzig gegen den Gesetzgeber richten.
Das deutsche Streikrecht ist durch die sogenannte Tarifautonomie geschützt. Die Tarifautonomie ist im Grundgesetz verankert und bezeichnet das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeitsbedingungen eigenständig in Tarifverträgen zu regeln, ohne dass sich der Staat einmischt.
Erlaubt sind Streiks prinzipiell erst dann, wenn Tarifverhandlungen gescheitert und die Friedenspflicht abgelaufen sind.
Die Friedenspflicht verpflichtet die Tarifparteien dazu, solange auf Maßnahmen des Arbeitskampfes wie Streiks zu verzichten, wie ein Tarifvertrag gültig ist.
Auf diese Weise sollen einerseits die tariflichen Regelungen gesichert und stabilisiert werden. Andererseits soll die Grundlage für eine friedliche Zusammenarbeit zwischen den Tarifparteien entstehen.
Dabei geht einem Streik eine Urabstimmung voraus. Nach gescheiterten Tarifverhandlungen und dem Ablauf der Friedenspflicht findet so eine Urabstimmung statt.
Dabei handelt es sich um eine geheime Abstimmung, bei der die Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob sie einen Streik durchführen werden.
Wer organisiert Streiks?
In Deutschland sind es in erster Linie die Gewerkschaften, die Arbeitsniederlegungen durchführen.
Dabei wird für jeden Streik eine Streikleitung gebildet, die den Streik organisiert. Unterstützt wird die zentrale Streikleitung von Streikleitungen auf regionaler, örtlicher oder betrieblicher Ebene.
Wer darf streiken und wer nicht?
In Deutschland haben alle Arbeitnehmer:innen das Recht, zu streiken. Ob du Mitglied einer Gewerkschaft bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Auch wenn du keiner Gewerkschaft angehörst, kannst du also an einem Streik teilnehmen. Verankert ist das Streikrecht in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes.
Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die vom Streikrecht ausgenommen sind. Dazu gehören Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen. Bei anderen Berufsgruppen kommt es auf die berufliche Stellung an.
So dürfen zum Beispiel Ärzt:innen, die als Tarifangestellte in einem Krankenhaus arbeiten, streiken, während Vertragsärzt:innen, also niedergelassene Ärzt:innen mit Kassenzulassung, kein Streikrecht haben.
Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis während eines Streiks?
Aus rechtlicher Sicht ruht das Arbeitsverhältnis für die Dauer eines Streiks. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber in dieser Zeit auch kein Arbeitsentgelt bezahlen.
Um den Verdienstausfall auszugleichen, kann die Gewerkschaft ihren Mitgliedern ein Streikgeld bezahlen.
Dafür haben die Gewerkschaften eine Streikkasse eingerichtet. Ob ein Streikgeld bezahlt wird, hängt aber von der Gewerkschaft und der Situation ab.

Was ist ein Warnstreik?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Streik und Warnstreik oft synonym verwendet. Allerdings ist das so nicht ganz richtig. Denn es handelt sich um zwei verschiedene Streikformen, die sich in mehreren Punkten voneinander unterscheiden.
Ein Warnstreik ist eine zeitlich befristete Arbeitsniederlegung. Er dauert nur kurz, meist eine Schicht oder einige Stunden lang. Eine Urabstimmung ist vor einem Warnstreik nicht notwendig.
Üblicherweise findet er vor oder während laufender Tarifverhandlungen statt. Denn sein Ziel ist, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, um so ihre Verhandlungsbereitschaft zu erhöhen.
Im Unterschied dazu ist ein regulärer Streik zeitlich unbefristet. Er wird erst nach gescheiterten Tarifverhandlungen ausgerufen und setzt eine Urabstimmung voraus.
Durch einen regulären Streik sollen die Forderungen der Arbeitnehmer:innen durchgesetzt werden. Er endet erst, wenn sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeberseite auf eine Lösung geeinigt haben. Deshalb wird bei einem normalen Streik auch von einem unbefristeten Streik oder einem Erzwingungsstreik gesprochen.
Was ist ein Generalstreik?
Bei einem Warnstreik oder einem unbefristeten Streik legen die Beschäftigten die Arbeit nieder, für die der Tarifvertrag gilt, über den verhandelt wird. Bei einem Generalstreik ist das anders.
Als großangelegte und koordinierte Arbeitsniederlegung erstreckt er sich über mehrere Branchen und Wirtschaftsbereiche.
Im Extremfall kann er sogar alle Arbeitnehmer:innen eines Landes einbeziehen. Sein Ziel ist, weitreichende Veränderungen in der Wirtschaft oder der Politik zu erreichen.
In Deutschland sind Generalstreiks mit politischen Zielen rechtlich umstritten. Trotzdem gab es in der Geschichte schon mehrere davon, überwiegend aber vor der Gründung der Bundesrepublik, so zum Beispiel in den Jahren 1918 und 1920.
Ein historisch bedeutsamer Generalstreik fand zudem im November 1948 statt. Mehr als neun Millionen Menschen gingen damals gegen die Wirtschaftspolitik von Ludwig Erhard vor.
In anderen Ländern Europas sind Generalstreiks gängiger. Vor allem in Südeuropa finden immer wieder landesweite Streiks statt, die von großen Teilen der Gesellschaft unterstützt werden.
Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
- Ist ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig?
- Einen Karriererückschritt als Chance nutzen
- Schluss mit Homeoffice, längere Arbeitszeiten: Welche Folgen ergeben sich daraus für unsere Gesundheit?
- Hilfreiche Strategien bei Schicht- und Nachtarbeit
- Warum es sich lohnt, behinderte Mitarbeiter einzustellen
- Eine Kündigung im Vorstellungsgespräch richtig begründen
- Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit erlaubt?
- Was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? 2. Teil
Thema: Streik, Warnstreik, Generalstreik: Was ist was?
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Wie denken Beschäftigte über längere Arbeitszeiten? - 13. August 2025
- Streik, Warnstreik, Generalstreik: Was ist was? - 11. Juli 2025
- Ist ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig? - 13. Juni 2025