Kündigungsfrist-Rechner & letzter Arbeitstag-Planer

Kündigungsfrist-Rechner & letzter Arbeitstag-Planer

Eine Kündigung ist oft mit Unsicherheit verbunden: Besonders dann, wenn nicht sofort klar ist, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet und welcher Tag der letzte im Job sein könnte. Unser Kündigungsfrist-Rechner hilft Ihnen dabei, diese Fragen Schritt für Schritt verständlich einzuordnen.

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Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie eine konkrete Orientierung zum möglichen Vertragsende, zum nächsten Kündigungstermin und unter Berücksichtigung von Resturlaub und Freizeitausgleich, auch zu Ihrem voraussichtlich letzten Arbeitstag. So wird aus einer unübersichtlichen Fristenfrage eine nachvollziehbare Planung:

Kündigungsfrist und Jobende berechnen

Kündigungsfrist-Rechner & letzter Arbeitstag-Planer

Berechnen Sie den frühestmöglichen Beendigungstermin eines Arbeitsverhältnisses und planen Sie anschließend, wann Ihr letzter tatsächlicher Arbeitstag liegen könnte. Der Rechner berücksichtigt unter anderem das Zugangsdatum der Kündigung, die kündigende Seite, die Beschäftigungsdauer, eine vereinbarte Probezeit, eigene Kündigungsfristen sowie Resturlaub.

Kündigungsfrist bestimmen Gesetzliche Standardfrist oder individuell vereinbarte Frist berücksichtigen.
Vertragsende berechnen Frühestmöglichen Beendigungstermin und den darauffolgenden möglichen Termin anzeigen.
Letzten Arbeitstag planen Persönliche Arbeitstage, Resturlaub und optionalen Freizeitausgleich einbeziehen.

So funktioniert der Rechner

  1. Arbeitsverhältnis angeben Tragen Sie Beschäftigungsbeginn, Zugang der Kündigung und die kündigende Seite ein.
  2. Kündigungsregel auswählen Nutzen Sie entweder die gesetzliche Grundregel oder tragen Sie eine abweichende vertragliche beziehungsweise tarifliche Frist ein.
  3. Arbeitswoche und Resturlaub ergänzen Dadurch kann zusätzlich ein möglicher letzter tatsächlicher Arbeitstag ermittelt werden.
  4. Ergebnis prüfen Sie erhalten Kündigungsfrist, Vertragsende, Arbeitstage, Resturlaubseffekt und einen späteren möglichen Kündigungstermin in einer Übersicht.

1. Angaben zum Arbeitsverhältnis

Wer spricht die Kündigung aus?

Der Beschäftigungsbeginn wird insbesondere benötigt, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers anhand der Beschäftigungsdauer bestimmt werden soll.

Entscheidend für die Fristberechnung ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung, nicht lediglich das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben steht.

2. Probezeit berücksichtigen

Besteht eine ausdrücklich vereinbarte Probezeit?

Dieses Datum ist nur relevant, wenn tatsächlich eine Probezeit vereinbart wurde. Tragen Sie das im Arbeitsvertrag festgelegte Ende ein, statt eine Probezeit lediglich anzunehmen.

3. Welche Kündigungsfrist soll gelten?

Berechnungsgrundlage auswählen

Eigene Kündigungsfrist eingeben

Die folgenden Angaben werden verwendet, wenn Sie die Option „Eigene vertragliche oder tarifliche Frist“ auswählen.

Beispiel: Bei „3 Monate zum Monatsende“ tragen Sie hier 3 ein.

Übernehmen Sie die Formulierung aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag möglichst genau.

4. Persönliche Arbeitstage festlegen

Für die Berechnung des möglichen letzten tatsächlichen Arbeitstags muss der Rechner wissen, an welchen Wochentagen Sie normalerweise arbeiten. Diese Einstellung verändert nicht das rechtliche Vertragsende.

Regelmäßige Arbeitstage pro Woche

Die Auswahl dient ausschließlich der Arbeitstage-Planung. Bundesweite und eindeutig landesweit geltende gesetzliche Feiertage können dadurch bei der späteren Berechnung berücksichtigt werden. Kommunale und örtlich begrenzte Sonderregelungen können abweichen.

5. Resturlaub und Freizeitausgleich

Dieser Bereich dient der Planung des letzten tatsächlichen Arbeitstags. Das arbeitsvertragliche Ende wird durch Resturlaub oder Freizeitausgleich nicht automatisch verändert.

Tragen Sie nur Urlaub ein, der zum angenommenen Vertragsende noch verfügbar wäre.

Beispielsweise ein bereits vorhandenes Zeitguthaben, das vollständig als Freizeit genutzt werden könnte.

Wird benötigt, um ein Zeitguthaben in mögliche freie Arbeitstage umzurechnen.

Wichtig zur Planung: Der errechnete letzte tatsächliche Arbeitstag ist ein Planungsszenario. Ob und wann Resturlaub, Freizeitausgleich oder eine Freistellung tatsächlich genutzt werden können, hängt vom konkreten Arbeitsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Füllen Sie die benötigten Angaben aus und starten Sie anschließend die Berechnung.

Ihre Auswertung

Die Ergebnisübersicht trennt bewusst zwischen dem rechtlichen beziehungsweise rechnerischen Vertragsende und dem möglichen letzten tatsächlichen Arbeitstag. Dadurch bleibt sichtbar, welche Angabe aus der Kündigungsfrist stammt und welche lediglich der persönlichen Planung dient.

Frühestmögliches Vertragsende Noch nicht berechnet
Möglicher letzter tatsächlicher Arbeitstag Noch nicht berechnet
Verwendete Berechnungsgrundlage
Noch nicht berechnet
Ermittelte Kündigungsfrist
Noch nicht berechnet
Zugang der Kündigung
Noch nicht berechnet
Beschäftigungsdauer beim Zugang
Noch nicht berechnet
Frühestmögliches Vertragsende
Noch nicht berechnet
Nächster späterer möglicher Beendigungstermin
Noch nicht berechnet
Kalendertage zwischen Zugang und Vertragsende
Noch nicht berechnet
Persönliche Arbeitstage bis zum Vertragsende
Noch nicht berechnet
Berücksichtigter Resturlaub
Noch nicht berechnet
Berücksichtigter Freizeitausgleich
Noch nicht berechnet

Zeitlicher Ablauf

  1. Zugang der Kündigung Ausgangspunkt für die spätere Fristberechnung.
  2. Kündigungsfrist läuft Die relevante Frist und der zulässige Beendigungstermin werden geprüft.
  3. Möglicher letzter Arbeitstag Resturlaub und Freizeitausgleich können für die persönliche Planung berücksichtigt werden.
  4. Vertragsende Das Arbeitsverhältnis endet erst mit dem ermittelten Beendigungstermin.
Prüfhinweis: Eine automatisierte Berechnung kann nicht feststellen, ob für den konkreten Arbeitsvertrag besondere tarifliche, vertragliche oder gesetzliche Regelungen gelten. Prüfen Sie deshalb insbesondere abweichende Kündigungsklauseln.

Beispiel: Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag

Das folgende vereinfachte Beispiel zeigt, welche Informationen die Auswertung miteinander verbindet. Es dient nur dazu, die Funktionsweise des Rechners zu erklären.

Beispiel-Eingaben

Kündigende Seite
Arbeitnehmer
Zugang der Kündigung
3. September 2026
Berechnungsgrundlage
Gesetzliche Grundfrist
Arbeitstage
Montag bis Freitag
Resturlaub
5 Arbeitstage

Beispiel-Auswertung

Kündigungsfrist
4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Frühestmögliches Vertragsende
15. Oktober 2026
Nächster späterer Termin
31. Oktober 2026
Möglicher letzter Arbeitstag
8. Oktober 2026

Für den beispielhaften letzten Arbeitstag wird angenommen, dass die fünf Urlaubstage unmittelbar vor dem Vertragsende genommen werden können und keine zusätzlichen arbeitsfreien Tage dazwischenliegen.

Gesetzliche Kündigungsfristen als Ausgangspunkt

Für viele unbefristete Arbeitsverhältnisse bildet § 622 BGB den gesetzlichen Ausgangspunkt. Bei einer Kündigung durch Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Frist abhängig von der Beschäftigungsdauer.

Übersicht der gesetzlichen Ausgangswerte nach § 622 BGB
Situation Gesetzliche Ausgangsfrist Beendigungstermin
Arbeitnehmer kündigt 4 Wochen Zum 15. oder zum Monatsende
Arbeitgeber, weniger als 2 Jahre 4 Wochen Zum 15. oder zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 2 Jahren 1 Monat Zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 5 Jahren 2 Monate Zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 8 Jahren 3 Monate Zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 10 Jahren 4 Monate Zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 12 Jahren 5 Monate Zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 15 Jahren 6 Monate Zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 20 Jahren 7 Monate Zum Monatsende
Vereinbarte Probezeit Grundsätzlich 2 Wochen innerhalb der gesetzlichen Probezeitregelung Nicht auf den 15. oder das Monatsende beschränkt
Gesetzliche Grundlagen nachlesen Die maßgeblichen gesetzlichen Texte können direkt beim Bundesministerium der Justiz beziehungsweise über „Gesetze im Internet“ geprüft werden: § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, § 187 BGB – Fristbeginn, § 188 BGB – Fristende und § 623 BGB – Schriftform der Kündigung.
Abweichende Regelungen sind möglich. Tarifverträge und Arbeitsverträge können andere Fristen vorsehen. Auch besondere Beschäftigungsverhältnisse oder Schutzvorschriften können eine individuelle Prüfung erforderlich machen. Bei einer eigenen Frist können Sie deshalb im Rechner Dauer und möglichen Beendigungstermin selbst vorgeben.

Was der Rechner berechnet – und was nicht

Der Rechner kann

  • Kündigungsfristen zeitlich einordnen Gesetzliche Standardfristen und selbst eingegebene Fristen können kalendarisch ausgewertet werden.
  • Mögliche Vertragsenden vergleichen Neben dem frühestmöglichen Termin wird auch der nächste spätere Beendigungstermin dargestellt.
  • Arbeitstage zählen Ihre persönliche Arbeitswoche kann für die Zeit bis zum Vertragsende berücksichtigt werden.
  • Resturlaub als Szenario einplanen Dadurch lässt sich abschätzen, wann der letzte tatsächlich zu arbeitende Tag liegen könnte.

Der Rechner prüft nicht

  • Wirksamkeit einer Kündigung Form, Zugangsnachweis, Vertretungsbefugnis oder andere Wirksamkeitsvoraussetzungen werden nicht juristisch geprüft.
  • Besonderen Kündigungsschutz Persönliche oder betriebliche Sonderregelungen können nicht aus wenigen Rechnerangaben zuverlässig beurteilt werden.
  • Automatische Vertragsauslegung Der Rechner liest keinen Arbeitsvertrag und bewertet keine Klauseln. Abweichende Fristen müssen bewusst eingegeben werden.
  • Genehmigung von Urlaub oder Freizeitausgleich Der letzte Arbeitstag ist deshalb ausdrücklich eine Planungsrechnung.

Nach der Berechnung weiterplanen

Wenn Sie Ihre Kündigungsfrist und den möglichen Beendigungstermin kennen, können Sie die nächsten Schritte gezielt vorbereiten.

Häufige Fragen zum Kündigungsfrist-Rechner

Welches Datum muss ich als Kündigungsdatum eingeben?

Für die Fristberechnung ist grundsätzlich das Datum wichtig, an dem die Kündigung der anderen Vertragspartei zugeht. Das Datum auf dem Schreiben und der tatsächliche Zugang müssen nicht identisch sein.

Warum fragt der Rechner nach dem Beschäftigungsbeginn?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB mit bestimmten Stufen der Beschäftigungsdauer. Deshalb wird der Beginn des Arbeitsverhältnisses benötigt.

Was gilt während der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit kann nach der gesetzlichen Probezeitregelung grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. § 622 BGB begrenzt diese Regelung auf eine Probezeit von höchstens sechs Monaten. Abweichende tarifliche Regelungen sollten zusätzlich geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Vertragsende und letztem Arbeitstag?

Das Vertragsende bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Der letzte Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird, kann früher liegen, beispielsweise wenn unmittelbar vor dem Vertragsende genehmigter Resturlaub, Freizeitausgleich oder eine Freistellung genutzt wird.

Kann mein Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist enthalten?

Ja. Arbeits- und Tarifverträge können für den konkreten Fall relevante abweichende Regelungen enthalten. Deshalb bietet der Rechner zusätzlich einen Modus, in dem eine bekannte eigene Frist und der dazugehörige Beendigungstermin eingegeben werden können.

Kann ich mit dem Rechner auch „3 Monate zum Monatsende“ berechnen?

Ja. Im Modus für eine eigene vertragliche oder tarifliche Frist können Dauer, Einheit und möglicher Beendigungstermin getrennt angegeben werden. Dadurch lassen sich beispielsweise drei Monate zum Monatsende, sechs Wochen zum Monatsende oder andere bekannte Fristen abbilden.

Werden Resturlaub und Überstunden vom Vertragsende abgezogen?

Nein. Resturlaub und Freizeitausgleich verändern im Rechner nicht das ermittelte Vertragsende. Sie werden ausschließlich verwendet, um ein mögliches Szenario für den letzten tatsächlich zu arbeitenden Tag darzustellen.

Ersetzt der Rechner eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Rechner ist eine Rechen- und Planungshilfe. Er kann insbesondere individuelle Tarifverträge, besondere Kündigungsschutzregelungen, die Wirksamkeit einer Kündigung oder komplexe Vertragsklauseln nicht abschließend beurteilen.

Datenschutz bei der Berechnung

Keine Dokumente und keine externen Berechnungsdienste erforderlich Für den Rechner müssen weder Arbeitsvertrag noch Kündigungsschreiben hochgeladen werden. Die Berechnung ist für eine lokale Verarbeitung im Browser ohne externe API-Aufrufe vorgesehen. Eingegeben werden nur die für die Berechnung notwendigen Daten.

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