Kündigungsfrist-Rechner & letzter Arbeitstag-Planer
Eine Kündigung ist oft mit Unsicherheit verbunden: Besonders dann, wenn nicht sofort klar ist, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet und welcher Tag der letzte im Job sein könnte. Unser Kündigungsfrist-Rechner hilft Ihnen dabei, diese Fragen Schritt für Schritt verständlich einzuordnen.

Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie eine konkrete Orientierung zum möglichen Vertragsende, zum nächsten Kündigungstermin und unter Berücksichtigung von Resturlaub und Freizeitausgleich, auch zu Ihrem voraussichtlich letzten Arbeitstag. So wird aus einer unübersichtlichen Fristenfrage eine nachvollziehbare Planung:
Kündigungsfrist und Jobende berechnen
Kündigungsfrist-Rechner & letzter Arbeitstag-Planer
Berechnen Sie den frühestmöglichen Beendigungstermin eines Arbeitsverhältnisses und planen Sie anschließend, wann Ihr letzter tatsächlicher Arbeitstag liegen könnte. Der Rechner berücksichtigt unter anderem das Zugangsdatum der Kündigung, die kündigende Seite, die Beschäftigungsdauer, eine vereinbarte Probezeit, eigene Kündigungsfristen sowie Resturlaub.
So funktioniert der Rechner
- Arbeitsverhältnis angeben Tragen Sie Beschäftigungsbeginn, Zugang der Kündigung und die kündigende Seite ein.
- Kündigungsregel auswählen Nutzen Sie entweder die gesetzliche Grundregel oder tragen Sie eine abweichende vertragliche beziehungsweise tarifliche Frist ein.
- Arbeitswoche und Resturlaub ergänzen Dadurch kann zusätzlich ein möglicher letzter tatsächlicher Arbeitstag ermittelt werden.
- Ergebnis prüfen Sie erhalten Kündigungsfrist, Vertragsende, Arbeitstage, Resturlaubseffekt und einen späteren möglichen Kündigungstermin in einer Übersicht.
Ihre Auswertung
Die Ergebnisübersicht trennt bewusst zwischen dem rechtlichen beziehungsweise rechnerischen Vertragsende und dem möglichen letzten tatsächlichen Arbeitstag. Dadurch bleibt sichtbar, welche Angabe aus der Kündigungsfrist stammt und welche lediglich der persönlichen Planung dient.
- Verwendete Berechnungsgrundlage
- Ermittelte Kündigungsfrist
- Zugang der Kündigung
- Beschäftigungsdauer beim Zugang
- Frühestmögliches Vertragsende
- Nächster späterer möglicher Beendigungstermin
- Kalendertage zwischen Zugang und Vertragsende
- Persönliche Arbeitstage bis zum Vertragsende
- Berücksichtigter Resturlaub
- Berücksichtigter Freizeitausgleich
Zeitlicher Ablauf
- Zugang der Kündigung Ausgangspunkt für die spätere Fristberechnung.
- Kündigungsfrist läuft Die relevante Frist und der zulässige Beendigungstermin werden geprüft.
- Möglicher letzter Arbeitstag Resturlaub und Freizeitausgleich können für die persönliche Planung berücksichtigt werden.
- Vertragsende Das Arbeitsverhältnis endet erst mit dem ermittelten Beendigungstermin.
Beispiel: Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag
Das folgende vereinfachte Beispiel zeigt, welche Informationen die Auswertung miteinander verbindet. Es dient nur dazu, die Funktionsweise des Rechners zu erklären.
Beispiel-Eingaben
- Kündigende Seite
- Arbeitnehmer
- Zugang der Kündigung
- 3. September 2026
- Berechnungsgrundlage
- Gesetzliche Grundfrist
- Arbeitstage
- Montag bis Freitag
- Resturlaub
- 5 Arbeitstage
Beispiel-Auswertung
- Kündigungsfrist
- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Frühestmögliches Vertragsende
- 15. Oktober 2026
- Nächster späterer Termin
- 31. Oktober 2026
- Möglicher letzter Arbeitstag
- 8. Oktober 2026
Für den beispielhaften letzten Arbeitstag wird angenommen, dass die fünf Urlaubstage unmittelbar vor dem Vertragsende genommen werden können und keine zusätzlichen arbeitsfreien Tage dazwischenliegen.
Gesetzliche Kündigungsfristen als Ausgangspunkt
Für viele unbefristete Arbeitsverhältnisse bildet § 622 BGB den gesetzlichen Ausgangspunkt. Bei einer Kündigung durch Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Frist abhängig von der Beschäftigungsdauer.
| Situation | Gesetzliche Ausgangsfrist | Beendigungstermin |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer kündigt | 4 Wochen | Zum 15. oder zum Monatsende |
| Arbeitgeber, weniger als 2 Jahre | 4 Wochen | Zum 15. oder zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 2 Jahren | 1 Monat | Zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 5 Jahren | 2 Monate | Zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 8 Jahren | 3 Monate | Zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 10 Jahren | 4 Monate | Zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 12 Jahren | 5 Monate | Zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 15 Jahren | 6 Monate | Zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 20 Jahren | 7 Monate | Zum Monatsende |
| Vereinbarte Probezeit | Grundsätzlich 2 Wochen innerhalb der gesetzlichen Probezeitregelung | Nicht auf den 15. oder das Monatsende beschränkt |
Was der Rechner berechnet – und was nicht
Der Rechner kann
- Kündigungsfristen zeitlich einordnen Gesetzliche Standardfristen und selbst eingegebene Fristen können kalendarisch ausgewertet werden.
- Mögliche Vertragsenden vergleichen Neben dem frühestmöglichen Termin wird auch der nächste spätere Beendigungstermin dargestellt.
- Arbeitstage zählen Ihre persönliche Arbeitswoche kann für die Zeit bis zum Vertragsende berücksichtigt werden.
- Resturlaub als Szenario einplanen Dadurch lässt sich abschätzen, wann der letzte tatsächlich zu arbeitende Tag liegen könnte.
Der Rechner prüft nicht
- Wirksamkeit einer Kündigung Form, Zugangsnachweis, Vertretungsbefugnis oder andere Wirksamkeitsvoraussetzungen werden nicht juristisch geprüft.
- Besonderen Kündigungsschutz Persönliche oder betriebliche Sonderregelungen können nicht aus wenigen Rechnerangaben zuverlässig beurteilt werden.
- Automatische Vertragsauslegung Der Rechner liest keinen Arbeitsvertrag und bewertet keine Klauseln. Abweichende Fristen müssen bewusst eingegeben werden.
- Genehmigung von Urlaub oder Freizeitausgleich Der letzte Arbeitstag ist deshalb ausdrücklich eine Planungsrechnung.
Nach der Berechnung weiterplanen
Wenn Sie Ihre Kündigungsfrist und den möglichen Beendigungstermin kennen, können Sie die nächsten Schritte gezielt vorbereiten.
Häufige Fragen zum Kündigungsfrist-Rechner
Welches Datum muss ich als Kündigungsdatum eingeben?
Für die Fristberechnung ist grundsätzlich das Datum wichtig, an dem die Kündigung der anderen Vertragspartei zugeht. Das Datum auf dem Schreiben und der tatsächliche Zugang müssen nicht identisch sein.
Warum fragt der Rechner nach dem Beschäftigungsbeginn?
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB mit bestimmten Stufen der Beschäftigungsdauer. Deshalb wird der Beginn des Arbeitsverhältnisses benötigt.
Was gilt während der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit kann nach der gesetzlichen Probezeitregelung grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. § 622 BGB begrenzt diese Regelung auf eine Probezeit von höchstens sechs Monaten. Abweichende tarifliche Regelungen sollten zusätzlich geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Vertragsende und letztem Arbeitstag?
Das Vertragsende bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Der letzte Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird, kann früher liegen, beispielsweise wenn unmittelbar vor dem Vertragsende genehmigter Resturlaub, Freizeitausgleich oder eine Freistellung genutzt wird.
Kann mein Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist enthalten?
Ja. Arbeits- und Tarifverträge können für den konkreten Fall relevante abweichende Regelungen enthalten. Deshalb bietet der Rechner zusätzlich einen Modus, in dem eine bekannte eigene Frist und der dazugehörige Beendigungstermin eingegeben werden können.
Kann ich mit dem Rechner auch „3 Monate zum Monatsende“ berechnen?
Ja. Im Modus für eine eigene vertragliche oder tarifliche Frist können Dauer, Einheit und möglicher Beendigungstermin getrennt angegeben werden. Dadurch lassen sich beispielsweise drei Monate zum Monatsende, sechs Wochen zum Monatsende oder andere bekannte Fristen abbilden.
Werden Resturlaub und Überstunden vom Vertragsende abgezogen?
Nein. Resturlaub und Freizeitausgleich verändern im Rechner nicht das ermittelte Vertragsende. Sie werden ausschließlich verwendet, um ein mögliches Szenario für den letzten tatsächlich zu arbeitenden Tag darzustellen.
Ersetzt der Rechner eine rechtliche Prüfung?
Nein. Der Rechner ist eine Rechen- und Planungshilfe. Er kann insbesondere individuelle Tarifverträge, besondere Kündigungsschutzregelungen, die Wirksamkeit einer Kündigung oder komplexe Vertragsklauseln nicht abschließend beurteilen.
Datenschutz bei der Berechnung
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