Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf, 1. Teil
Der Familienstand gibt Auskunft darüber, ob jemand zum Beispiel ledig oder verheiratet ist. In Formularen wird diese Angabe häufig abgefragt. Im Lebenslauf hingegen kann der Bewerber selbst entscheiden, ob er diese Information einfügt oder ob nicht. Doch welche Familienstände gibt es überhaupt? Warum ist der Familienstand für den Arbeitgeber relevant? Und welche Regelungen gelten für Bewerbungsunterlagen?
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos und Tipps zum Familienstand im Lebenslauf zusammengestellt!:
Welche Familienstände gibt es?
Standesämter und Meldeämter erfassen die sogenannten Personenstandsdaten von allen Menschen, die in Deutschland leben. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort gehört auch der Familienstand zu den Personenstandsdaten.
Dabei werden hierzulande offiziell sieben Familienstände voneinander unterschieden:
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Ledig
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Verheiratet
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Geschieden
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Verwitwet
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Eingetragene Lebenspartnerschaft
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Lebenspartner/-in verstorben
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Lebenspartnerschaft aufgehoben
Beim Finanzamt gibt es zusätzlich noch „dauerhaft getrennt lebend“ als Familienstand. Bis eine Scheidung vollzogen ist, sind die Eheleute aus rechtlicher Sicht nämlich weiterhin verheiratet.
Leben sie aber seit einem Jahr getrennt, berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuererklärung die veränderten Lebensverhältnisse.
Warum spielt der Familienstand eine Rolle?
Jeder Bürger hat einen Familienstand, der sich aus den Verhältnissen ergibt, in denen er lebt. Relevant ist das deshalb, weil sich je nach Familienstand verschiedene Rechte und Pflichten ergeben.
Das betrifft zum Beispiel die Einstufung in die Steuerklasse, den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch die Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente und ein Erbe.
Ledig
Ab der Geburt ist jeder automatisch ledig. Und dieser Familienstand bleibt so lange bestehen, bis eine standesamtliche Trauung vollzogen oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen wird.
Ob jemand liiert ist oder in einer festen Beziehung lebt, spielt mit Blick auf den Familienstand keine Rolle.
Auch eine Verlobung ändert den Familienstand nicht. Im Lebenslauf kann der Bewerber zwar zum Beispiel schreiben, dass er „in fester Beziehung“ oder „liiert“ ist. Aus rechtlicher Sicht ist der Beziehungsstatus aber nicht relevant. Hier zählt einzig der Familienstand, der offiziell von einem Amt erfasst ist.
Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Eine standesamtliche Trauung hat den Familienstand verheiratet zur Folge. Weil sich damit auch die Steuerklasse ändert, profitieren viele Ehepaare von steuerlichen Vorteilen.
Außerdem kann ein Ehepartner, der selbst nicht berufstätig ist oder nur einen Minijob hat, im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei über seinen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Wird während der Ehe ein Kind geboren, gelten automatisch Mutter und Vater als Eltern des Kindes. Neben vielen Rechten bringt die Ehe aber auch zahlreiche Pflichten mit sich, so zum Beispiel die Unterhaltspflicht oder den Versorgungsausgleich in der Rente.
Von 2001 bis 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen. Sie war mit ähnlichen Rechten ausgestattet wie eine Ehe.
Nachdem die Lebenspartnerschaft der Ehe zunehmend gleichgestellt worden war, wurde im Oktober 2017 schließlich die Ehe für alle eingeführt. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten.
Gleichzeitig wurden viele eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt. Eine Pflicht zur Umwandlung besteht aber nicht, sodass es nach wie vor auch noch Lebenspartnerschaften gibt.
Aus diesem Grund wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft als Familienstand beibehalten.
Geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben
Während eine Ehe geschieden wird, wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Viele wären nach dem Ende der Beziehung gerne wieder ledig.
Doch dieser Familienstand ist Personen vorbehalten, die noch nie verheiratet waren. Erst durch eine erneute Heirat ändert sich der Familienstand wieder.
Ansonsten bleibt es beim Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben.
Verwitwet oder eingetragener Lebenspartner verstorben
Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner, ändert sich auch der Familienstand. Der hinterbliebene Ehepartner ist fortan verwitwet, bei einer Lebenspartnerschaft erfolgt der Eintrag, dass der eingetragene Lebenspartner verstorben ist.
In beiden Fällen hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwenrente und ist nach dem Gesetz erbberechtigt.
Der Familienstand bleibt so lange bestehen, bis der Hinterbliebene erneut heiratet. Eine Rückkehr in den Familienstand ledig gibt es nicht.
Was gilt für die Angabe des Familienstands im Lebenslauf?
Grundsätzlich ist der Familienstand eine private Angelegenheit. Trotzdem besteht einigen Stellen gegenüber Auskunftspflicht. Das gilt unter anderem fürs Finanzamt, die Rentenversicherung und die Krankenkasse.
Auch der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, den Familienstand zu erfahren. Er braucht diese Information, damit er die Lohnsteuer und die sonstigen Abgaben korrekt berechnen kann.
Allerdings ist die Angabe erst dann notwendig, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Bei der Bewerbung ist diese Information noch nicht notwendig.
Früher war es durchaus üblich, den Familienstand im Lebenslauf zu nennen und wurde von vielen Personalverantwortlichen auch so erwartet. Spätestens seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, hat sich der Familienstand als Pflichtangabe aber erübrigt.
Denn der Arbeitgeber darf keinen Bewerber wegen persönlicher Faktoren benachteiligen.
Zu solchen persönlichen Faktoren gehören unter anderem das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die politische und religiöse Weltanschauung und eben auch der Familienstand.
Die Entscheidung, ob der Bewerber seinen Familienstand im Lebenslauf aufführt oder nicht, liegt also alleine bei ihm. Doch damit stellt sich die Frage, was dafür und was dagegen spricht.
Tipps dazu folgen im 2. Teil.
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