Wer zahlt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?
Wer auf Jobsuche ist, schreibt in aller Regel viele Bewerbungen. Und einerseits ist es natürlich sehr erfreulich, wenn die Bewerbungen das Interesse potenzieller Arbeitgeber wecken und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bescheren. Doch wer ein paar Gesprächstermine wahrnimmt, merkt andererseits schnell, dass die Fahrten nicht nur Zeit kosten, sondern auch ganz schön ins Geld gehen können. Sprit fürs eigene Auto oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel gibt es schließlich nicht umsonst.
Doch wer zahlt die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch eigentlich? Gibt es dazu eine Regelung? Muss der Bewerber die Kosten selbst tragen oder ist nicht vielleicht das einladende Unternehmen in der Pflicht? Wir klären auf!:
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