Anspruch auf Sonderurlaub – ein Überblick
Neben freien Tagen hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Gesetzgeber spricht an dieser Stelle vom Erholungsurlaub, denn der Urlaub soll dazu dienen, sich von der Arbeit zu erholen, sich auszuruhen und neue Kraft zu tanken. Aber manchmal treten Situationen auf, in denen der Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund oder nach einem besonderen Ereignis frei braucht. Für solche Fälle gibt es den Sonderurlaub.
Wir fassen zusammen, wann der Arbeitgeber diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen kann: