12 Fragen rund um den Urlaubsantrag, Teil 2
Die Urlaubsplanung ist fertig und am liebsten würde der Arbeitnehmer direkt seine Reisetasche packen. Doch bevor er seine wohlverdiente Auszeit genießen kann, muss er den Urlaub erst einmal beantragen. Und der Arbeitgeber muss den Urlaubsantrag genehmigen.
Erst wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag verbindlich genehmigt hat, kann der Arbeitnehmer in seine Ferien aufbrechen. Allerdings kann es gerade an diesem Punkt zu Unstimmigkeiten kommen.