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Merkmale unserioese Jobangebote

Auflistung der typischen Merkmale von unseriösen Jobangeboten 

 

Wer auf Jobsuche ist, wird sicher regelmäßig in den Stellenanzeigen der Tageszeitungen, diverser Online-Stellenbörsen und dem Portal der Bundesagentur für Arbeit stöbern.

 

Leider sind aber nicht alle der dort veröffentlichen Stellenangebote auch wirklich seriös und es finden sich immer wieder schwarze Schafe, die die Situation der Arbeitssuchenden für ihre eigenen Geschäftsinteressen ausnutzen.

 

 

Viele solcher Anzeigen für Vollzeit- und Nebenjobs von unseriösen Anbietern weisen einige typische Merkmale auf, die darauf schließen lassen, dass der Bewerber hier vermutlich keine neue Arbeitsstelle finden wird.

 

Es ist zwar nicht zwangsläufig der Fall, dass beispielsweise hinter einer Chiffre-Anzeige immer auch ein unseriöser Anbieter stecken muss, denn auch namhafte Unternehmen arbeiten aus Wettbewerbsgründen teilweise mit Chiffre-Anzeigen.

 

Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn die Annonce eines oder mehrere der im Folgenden aufgelisteten Merkmale aufweist, die für unseriöse Jobangebote typisch sind:

 

1.      

Es wird nicht ersichtlich, wer hinter der Annonce steckt oder um was es bei der ausgeschriebenen Tätigkeit geht. Wird also nicht deutlich, wer den Job anbietet, muss zumindest klar sein, welche Arbeit angeboten wird.

 

2.      

Der Bewerber wird dazu aufgefordert, Vorkasse zu leisten. Dabei können sich die in Rechnung gestellten Gebühren auf die Zusendung von Informationsmaterialien und Bewerbungsunterlagen, auf die Vermittlung für die ausgeschriebene Tätigkeit oder darauf beziehen, dass benötigte Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

 

Einige unseriöse Anbieter versprechen zudem fundierte Schulungen und Seminare, die ebenfalls kostenpflichtig sind. Grundsätzlich gilt, dass kein seriöser Anbieter im Vorfeld Geld von seinen Arbeitskräften verlangen wird.

 

Es gibt zwar vor allem im Außendienst und im Direktvertrieb seriöse Tätigkeiten, bei denen der Arbeitnehmer seine Vorführ- und Arbeitsmaterialien erwirbt, allerdings gehen diese dann auch in seinen Besitz über und die Kosten werden mit dem Einkommen verrechnet. 

 

3.      

Die ausgeschriebene Stelle wird als besonders leicht, von jedem auch ohne Vorkenntnisse durchführbar und kaum mit zeitlichem Aufwand verbunden beworben. Zeitgleich wird ein übertrieben hohes Einkommen in Aussicht gestellt.

 

So bedauerlich es ist, aber es gibt keine Tätigkeit, bei der mit wenigen Arbeitsstunden pro Woche mehrere tausend Euro Einkommen erzielt werden können. Insofern wird der Bewerber bei dem ausgeschriebenen Stellenangebot und der vermeintlich ganz leichten Arbeit in aller Regel nicht nur weniger als versprochen, sondern gar nichts verdienen.

 

4.      

Bei der einzigen Kontaktmöglichkeit, die in er Annonce angegeben ist, handelt es sich um eine kostenpflichtige Servicenummer. Ruft der Bewerber hier an, muss er sich minutenlang angeblich informative Bandansagen anhören oder eigentlich unnötige Angaben machen, wobei ein solcher Anruf außer einer hohen Telefonrechnung letztlich nicht bringen wird.

 

Gleiches gilt für Festnetz- oder Handynummern, bei denen der Bewerber auf eine kostenpflichtige Telefonnummer weitergeleitet wird.  

 

5.      

Das Jobangebot besteht darin, Waren aus einem Katalog zu erwerben, die der Bewerber dann auf seine Rechnung weiterverkaufen kann. Meist handelt es sich bei den Waren aber um wertlose Gegenstände und der Bewerber wird nicht als Verkäufer, sondern lediglich als Kunde des unseriösen Anbieters tätig.

 

Vorsicht ist auch geboten, wenn der Bewerber neue Mitarbeiter oder Kunden werben soll und hierfür dann entlohnt wird. Handelt es sich in diesem Zusammenhang nicht um tatsächliche reale Waren oder Dienstleistungen von seriösen Anbietern, steckt hier ein Schnellballsystem oder ein Kettenbrief dahinter, von dem der Bewerber außer Aufwand nichts haben wird.

 

6.      

Jobs, bei denen Kugelschreiber zusammengebaut, Wundertüten gefüllt oder Prospekte gefaltet werden sollen, sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen seriös.

 

7.      

Beliebt sind Stellenanzeigen, bei denen der Bewerber angeblich als Filmstatist, Fotomodell oder als Begleitperson in einer Agentur tätig werden kann.

 

Voraussetzung für die Tätigkeit ist jedoch, dass der Bewerber mit Foto und Angaben zu seiner Person in eine Kartei oder einen Katalog aufgenommen wird, wobei diese Aufnahme entsprechend kostenpflichtig ist. Von solchen Angeboten kann der Bewerber guten Gewissens Abstand nehmen, denn der Katalog oder die Kartei werden mit Sicherheit nie zum Einsatz kommen.

 

8.      

Sehr oft finden sich Stellenanzeigen, in denen vor allem junge, ungebundene Personen für eine Reisetätigkeit oder als Beifahrer und Produktionshelfer gesucht werden. Hinter diesen Anzeigen stecken in vielen Fällen Vertriebsfirmen, die auf diese Weise Drückerkolonnen zusammenstellen möchten.

 

 

 

 

Thema: Auflistung der typischen Merkmale von unseriösen Jobangeboten

» 1 Kommentar
1"Schlimm!"
am Thursday, 12 November 2009 09:29von Elvira
Es ist schon erschreckend, wie manche die Situation von Jobsuchenden auszunutzen. Noch schlimmer finde ich aber, dass es hier keine Kontrollen gibt. Ich hatte mich mal bei der Bundesagentur für Arbeit über die unseriösen Anzeigen beschwert, bekam aber nur die Antwort, dass die Inserate leider(!) nur stichprobenartig kontrolliert werden können, alles andere wäre zu viel Aufwand.
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