http://www.eu-stellenangebot.de

Informationen zur Kurzarbeit 

 

In einigen Arbeits- und Tarifverträgen ist die Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit im Bedarfsfall vorgesehen und auch im Zusammenhang mit schlechter Wirtschaftslage fällt immer wieder das Wort Kurzarbeit.

 

Aber was ist Kurzarbeit, welchen Zweck verfolgt sie, an welche Voraussetzungen ist sie gebunden und welche Folgen hat sie für Arbeitnehmer?

Hier die wichtigsten Infos rund um die Kurzarbeit:

 

 Reduzierung der Arbeitszeit

      

Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit aus betriebsbedingten Gründen für einen gewissen Zeitraum reduziert oder die Arbeit im Fall der sogenannten Kurzarbeit Null vollständig eingestellt wird. Grundsätzlich darf ein Unternehmen Kurzarbeit jedoch nicht gegen den Willen der Beschäftigten anordnen.

 

Das bedeutet, wenn die Möglichkeit von Kurzarbeit nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist, müssen Arbeitnehmer und Betriebrat zustimmen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit notfalls im Zuge einer Änderungskündigung erzwingen, wenn keine Zustimmung erfolgt.

 

• Kündigungen verhindern

       

Der Grundgedanke hinter Kurzarbeit ist, Kündigungen aufgrund einer schlechten Wirtschafts- oder Auftragslage zu verhindern. Dadurch, dass die Arbeitzeit reduziert wird, sinken die Personalkosten des Unternehmens, wodurch dem Unternehmen geholfen wird, die vorübergehende Krise zu überstehen und dabei alle Arbeitsplätze zu erhalten. 

 

       

Dabei ist die Kurzarbeit ein Instrument, das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Kurzarbeit kann nur dann angemeldet werden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und infolge wirtschaftlicher Gründe oder eines Ereignisses entsteht, das nicht abwendbar war.

 

Zudem muss die Aussicht bestehen, dass die Arbeit nach Verbesserung der momentanen Situation wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann. Des weiteren muss das Unternehmen die Einführung der Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit schriftlich anzeigen.

 

 Verdienstausfall 

     

Für den Arbeitnehmer ist Kurzarbeit immer mit einem Verdienstaufall verbunden, denn der Arbeitgeber reduziert das Arbeitsentgelt entsprechend der Kurzarbeit. Ein Teil des Verdienstausfalls wird jedoch durch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Form des Kurzarbeitergeldes ausgeglichen.

 

Dabei sehen die Leistungen je nach Familienstand 60 bis 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz vor. Nettoentgeltdifferenz meint die Differenz zwischen einem pauschalen Nettoentgelt, das der Arbeitnehmer im Normalfall erzielen würde und dem pauschalen Nettoentgelt, das er während der Kurzarbeit erhält. Die Ansprüche des Arbeitgebers hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung bleiben dabei unverändert, da diese Beiträge weiterhin bezahlt werden.

 

• Kurzarbeitergeld

       

Grundsätzlich ist der Bezug von Kurzarbeitergeld auf eine Dauer von sechs Monaten begrenzt. Allerdings kann der Bezug durch eine Rechtsverordnung bis auf 24 Monate erweitert werden, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt eine solche Ausdehnung begründen.

 

 

 

Thema: Informationen zur Kurzarbeit

» Keine Kommentare
Es gibt bisher noch keine Kommentare.
» Kommentar schreiben
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Name
Titel
Kommentar
 verbleibende Zeichen
Captcha Image Code neu generieren, falls er unlesbar sein sollte
 
< Zurück   Weiter >

Translation

Artikel speichern bei

Bookmark and Share
Google

Bookmark Webseite

 
 

Die Redaktion

Umfrage

Sie sind ...?
 

Jobsuche Statistik

Mitglieder: 1
News: 205
Weblinks: 0