Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

Der Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma

Das Prinzip einer Beschäftigung als Leiharbeiter ist eigentlich recht einfach: der Arbeitnehmer schließt einen Vertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen und dieses Unternehmen “leiht” ihn an einen Dritten aus.

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Schließt der Arbeitnehmer einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma unterschreibt einer Arbeitsvertrag, der sich nur in einem Punkt von einem “normalen” Arbeitsvertrag unterscheidet, und zwar dass sein Einsatzort nicht das Zeitarbeitsunternehmen selbst ist, sondern er in einem anderen Unternehmen eingesetzt wird.

Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Zeitarbeitsfirma sein Arbeitgeber ist und seine Arbeitnehmerrechte gegenüber dieser Firma wirken. Das Unternehmen, an das er verliehen wurde, hat jedoch die Weisungsbefugnis und ist für den Arbeitsschutz verantwortlich. Wie in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis auch, erhält der Arbeitnehmer erhält seinen monatlichen Lohn von seinem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma.

Allerdings erfolgt die Bezahlung unabhängig von dem Stundensatz, den das Zeitarbeitsunternehmen mit dem Kundenunternehmen vereinbart hat und auch ohne für die Qualität der geleisteten Arbeit zu haften. 

Die Zeitarbeitsfirma ist lediglich dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügt, was auch als Auswahlverschulden bezeichnet wird. Aus Sicht des Kundenunternehmens bringen Leiharbeiter eine ganze Reihe an Vorteilen.

Da keine vertraglichen Bindungen bestehen, stehen Arbeitskräfte ohne arbeitsrechtliche Ansprüche zur Verfügung. Zudem entfallen Kündigungen bei schlechter Auftragslage oder befristete Verträge, um Engpässe zu überbrücken, was wiederum zu Kosteneinsparungen in der Personalabteilung führt. Insbesondere für Arbeitnehmer, die längere Zeit auf Jobsuche sind oder für Höherqualifizierte, die verschiedene Unternehmen kennen lernen möchten, stellt die Arbeit als Leiharbeiter eine geeignete Alternative dar.

Was für welche Jobs, schafft die Zeitarbeit in Deutschland?:

Zeitarbeitsfirmen in der Schweiz 

Interessant sind zudem Zeitarbeitsunternehmen in der Schweiz, wobei dort die Bezeichnungen Temporärarbeit und Temporärmitarbeiter verwendet werden.

In der Schweiz erhalten Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Festangestellte Mitarbeiter und Verstöße der Zeitarbeitsfirmen gegen Gesetze werden mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zum Entzug der Lizenz geahndet.

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